Reisekonzern

FTI ist insolvent – was jetzt mit meiner gebuchten Reise passiert

Der Reisekonzern FTI ist insolvent. Was heißt das für gebuchte Reisen? Und was passiert, wenn ich schon unterwegs bin? Ein Überblick.

Hamm – Der Reisekonzern FTI aus München ist insolvent. Die Obergesellschaft des Unternehmens, die FTI Touristik GmbH, stellte am Montag, 3. Juni, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Weitere Konzerngesellschaften werden folgen. Es werde „mit Hochdruck“ daran gearbeitet, dass Kunden bereits angetretene Reisen planmäßig beenden können, erklärte das Unternehmen.

Reiseanbieter FTI ist insolvent – was jetzt mit meinem gebuchten Urlaub passiert

FTI ist nach eigenen Angaben der drittgrößte Reisekonzern Europas und bietet seine Reisen und Mietwagen auch auf bekannten Buchungsplattformen im Internet an. Noch nicht begonnene Reisen können ab Dienstag voraussichtlich „nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden“. Was bedeutet das für Urlauber? Der Konzern gab am Montag auf seiner Internetseite einen ersten Überblick:

Welche Anbieter sind betroffen?
Von der Insolvenz sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen, wie Reisen oder Mietwagen betroffen. Dazu gehören die Marken FIT in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug und die BigXra GmbH. Auch die beiden Mietfahrzeug-Marken DriveFTI und Cars and Camper sind betroffen. Die Leistungen können auch über Online-Buchungsplattformen wie Check24, HolidayCheck, Ab-in-den-Urlaub oder Sonnenklar TV gebucht worden sein.

Nicht betroffen sind gebuchte Reisen und Leistungen bei Drittanbietern wie Alltours, DERTOUR oder TUI, da die FTI Touristik GmbH dort nur als Vermittler tätig war.
Was passiert, wenn ich meine Reise schon angetreten habe?
Wer eine Pauschalreise gebucht hat und bereits auf dem Weg in das Urlaubsgebiet ist, kann erstmal entspannen. Zumindest teilweise. Bei Pauschalreisen greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), erklärt der Konzern auf seiner Internetseite. In Zusammenarbeit mit dem DRSF bemühe sich der Reiseveranstalter, dass Reisende ihre Reise wie geplant zu Ende führen können. Wo dies nicht möglich ist, werde eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert. In Abstimmung mit Dienstleistern des Deutschen Reisesicherungsfonds werden die Betroffenen in diesem Fall direkt kontaktiert.

Etwas anders verhält es sich bei gebuchten Hotelaufenthalten. Wer ein Hotel bei den betroffenen Anbietern FTI, 5vorFlug oder BigXra gebucht und das Geld dorthin überwiesen hat, hat es nicht so leicht. Denn Einzelleistungen fallen nicht unter die gesetzliche Absicherung für Pauschalreisen. Jedoch wolle man prüfen, ob Reisende ihre gebuchten Leistungen weiter in Anspruch nehmen können.
Was passiert mit meiner gebuchten Reise?
Wer eine Pauschalreise gebucht und bereits teilweise bezahlt hat, wird die Reise wohl nicht mehr antreten können. „Leider sind wir gesetzlich gezwungen, alle gebuchten Leistungen zu stornieren“, heißt es auf der Internetseite der FTI-Group. Auch hier greife aber der Absicherungsschutz des DRSF. Der DRSF werde im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er werde sich dazu mit den Reisenden in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden. 

Insolvenz bei großem Reiseanbieter: Reisende könnten leer ausgehen

Die meisten Urlauber kommen bei der FTI-Pleite noch recht glimpflich davon, meint auch Rechtsanwalt Arndt Kempgens: „Pauschalreisende sind abgesichert durch den Reisesicherungsfonds. Wenn alles so funktioniert wie gesetzlich vorgesehen, können sich alle Reisenden entspannen“, sagt er auf Anfrage von wa.de. Denn durch den Fonds werden auch laufende Unterkunftskosten und die Kosten für den Rückflug abgedeckt.

Weniger Glück haben Nicht-Pauschal-Reisende, die nur ein Hotel oder einen Mietwagen gebucht haben. „Sie könnten auf ihren Kosten sitzen bleiben, denn nach dem Insolvenzverfahren wird nicht mehr viel Geld übrig sein“, so der Anwalt. Urlaubern, die noch nicht bezahlt haben, rät er deshalb: „Erstmal nichts bezahlen. Natürlich hat die FTI einen Anspruch auf das Geld, wenn ein Vertrag zustande gekommen ist. Da könnte der Insolvenzverwalter auch ein Interesse dran haben. Aber ich würde nicht zahlen und erstmal abwarten“

FTI in Schieflage: Bund lehnt weitere Hilfen ab

FTI war in der Corona-Pandemie in Schieflage geraten und hatte rund 600 Millionen Euro Unterstützung vom Staat erhalten. Die Probleme halten aber offenbar weiterhin an. Laut einem Bericht des Handelsblatts tat sich „kurzfristig eine Deckungslücke in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages auf“. FTI erklärte, dass die Buchungszahlen „deutlich“ hinter den Erwartungen zurückgeblieben seien. „Hinzu kam, dass zahlreiche Lieferanten auf Vorkasse bestanden haben.“

Unter Verweis auf Regierungskreise hatte das Handelsblatt weiter berichtet, dass der Bund nach Verhandlungen am Wochenende weitere Hilfen abgelehnt habe. „Die Stellung der Insolvenzanträge ist deshalb aus rechtlichen Gründen erforderlich geworden“, erklärte FTI. sjes/afp

Erst vor einem knappen Monat hatte Möbel-Gigant Hülsta aus NRW Insolvenz angemeldet. Nach Angaben des Insolvenzverwalters droht die Betriebseinstellung. Davon wären 280 Beschäftigte betroffen.

Rubriklistenbild: © Rene Ruprecht/dpa

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare