Reisekonzern
FTI ist insolvent – was jetzt mit meiner gebuchten Reise passiert
Der Reisekonzern FTI ist insolvent. Was heißt das für gebuchte Reisen? Und was passiert, wenn ich schon unterwegs bin? Ein Überblick.
Hamm – Der Reisekonzern FTI aus München ist insolvent. Die Obergesellschaft des Unternehmens, die FTI Touristik GmbH, stellte am Montag, 3. Juni, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Weitere Konzerngesellschaften werden folgen. Es werde „mit Hochdruck“ daran gearbeitet, dass Kunden bereits angetretene Reisen planmäßig beenden können, erklärte das Unternehmen.
Reiseanbieter FTI ist insolvent – was jetzt mit meinem gebuchten Urlaub passiert
FTI ist nach eigenen Angaben der drittgrößte Reisekonzern Europas und bietet seine Reisen und Mietwagen auch auf bekannten Buchungsplattformen im Internet an. Noch nicht begonnene Reisen können ab Dienstag voraussichtlich „nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden“. Was bedeutet das für Urlauber? Der Konzern gab am Montag auf seiner Internetseite einen ersten Überblick:
Nicht betroffen sind gebuchte Reisen und Leistungen bei Drittanbietern wie Alltours, DERTOUR oder TUI, da die FTI Touristik GmbH dort nur als Vermittler tätig war.
Etwas anders verhält es sich bei gebuchten Hotelaufenthalten. Wer ein Hotel bei den betroffenen Anbietern FTI, 5vorFlug oder BigXra gebucht und das Geld dorthin überwiesen hat, hat es nicht so leicht. Denn Einzelleistungen fallen nicht unter die gesetzliche Absicherung für Pauschalreisen. Jedoch wolle man prüfen, ob Reisende ihre gebuchten Leistungen weiter in Anspruch nehmen können.
Insolvenz bei großem Reiseanbieter: Reisende könnten leer ausgehen
Die meisten Urlauber kommen bei der FTI-Pleite noch recht glimpflich davon, meint auch Rechtsanwalt Arndt Kempgens: „Pauschalreisende sind abgesichert durch den Reisesicherungsfonds. Wenn alles so funktioniert wie gesetzlich vorgesehen, können sich alle Reisenden entspannen“, sagt er auf Anfrage von wa.de. Denn durch den Fonds werden auch laufende Unterkunftskosten und die Kosten für den Rückflug abgedeckt.
Weniger Glück haben Nicht-Pauschal-Reisende, die nur ein Hotel oder einen Mietwagen gebucht haben. „Sie könnten auf ihren Kosten sitzen bleiben, denn nach dem Insolvenzverfahren wird nicht mehr viel Geld übrig sein“, so der Anwalt. Urlaubern, die noch nicht bezahlt haben, rät er deshalb: „Erstmal nichts bezahlen. Natürlich hat die FTI einen Anspruch auf das Geld, wenn ein Vertrag zustande gekommen ist. Da könnte der Insolvenzverwalter auch ein Interesse dran haben. Aber ich würde nicht zahlen und erstmal abwarten“
FTI in Schieflage: Bund lehnt weitere Hilfen ab
FTI war in der Corona-Pandemie in Schieflage geraten und hatte rund 600 Millionen Euro Unterstützung vom Staat erhalten. Die Probleme halten aber offenbar weiterhin an. Laut einem Bericht des Handelsblatts tat sich „kurzfristig eine Deckungslücke in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages auf“. FTI erklärte, dass die Buchungszahlen „deutlich“ hinter den Erwartungen zurückgeblieben seien. „Hinzu kam, dass zahlreiche Lieferanten auf Vorkasse bestanden haben.“
Unter Verweis auf Regierungskreise hatte das Handelsblatt weiter berichtet, dass der Bund nach Verhandlungen am Wochenende weitere Hilfen abgelehnt habe. „Die Stellung der Insolvenzanträge ist deshalb aus rechtlichen Gründen erforderlich geworden“, erklärte FTI. sjes/afp
Erst vor einem knappen Monat hatte Möbel-Gigant Hülsta aus NRW Insolvenz angemeldet. Nach Angaben des Insolvenzverwalters droht die Betriebseinstellung. Davon wären 280 Beschäftigte betroffen.
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