Anleitung
Wie viel kostet Frührente? Alle Infos zum frühen Ruhestand
Lieber früher als später – das denken sich viele Menschen, wenn es um die Verabschiedung aus dem Berufsleben geht. Wie Sie ausrechnen können, ob das finanziell machbar ist.
Hamm - Die Vorstellung, frühzeitig in den Ruhestand zu gehen, ist für die meisten deutschen Arbeitnehmer ein erstrebenswertes Ziel. Tatsächlich haben viele diesen Schritt bereits gewagt. Im letzten Jahr haben nur rund 366.000 der fast 1,2 Millionen neuen Rentner bis zum regulären Rentenalter von 66 Jahren gearbeitet. Im Gegensatz dazu traten etwa 452.000 früher in den Ruhestand ein, trotz der damit verbundenen finanziellen Einbußen. Doch wie viel Geld bleibt zum Leben, wenn man sich entscheidet, so früh wie möglich aus dem Berufsleben auszuscheiden?
Finanztest hat diese Frage anhand einer Arbeitnehmerin mit einem Monatsgehalt von 3.780 Euro, was dem deutschen Durchschnittsgehalt entspricht, untersucht. Das Ergebnis: Wenn sie direkt an ihrem 63. Geburtstag in den Ruhestand geht, muss sie mit einem Rentenverlust von etwa 20 Prozent rechnen - eine Situation, die auf viele Frührentner zutrifft, so Finanztest. Mit den folgenden fünf Schritten kann jeder seine eigene Rentenberechnung durchführen.
Erster Schritt: Bestimmung des eigenen Renteneintritts
Wer den Wunsch hat, frühzeitig in den Ruhestand zu gehen, muss mindestens 63 Jahre alt sein und bereits 35 Beitragsjahre vorweisen können. Wer sogar 45 Beitragsjahre nachweisen kann, kann ohne Abschläge in Rente gehen. Dabei können auch Zeiten für Kindererziehung, Krankengeld, Studium oder Wehrdienst angerechnet werden. Allerdings erreichen viele 63-Jährige nicht die 45 Beitragsjahre und müssen daher Abschläge in Kauf nehmen.
Dies trifft auch auf die Durchschnittsverdienerin im Beispiel von Finanztest zu. Sie wurde im Juli 1961 geboren und wäre bei regulärem Renteneintritt 66 Jahre und sechs Monate alt, sie könnte also Anfang 2028 ohne Abschläge in Rente gehen. Ihre monatlichen Bezüge würden dann 1.910 Euro gesetzliche Rente betragen.
Zweiter Schritt: Berechnung des anfallenden Abschlags
Wenn die im Beispiel genannte Frührentnerin jedoch schon heute in den Ruhestand geht, muss sie für jeden Monat früheren Rentenbeginns eine Kürzung ihrer Ansprüche um 0,3 Prozent hinnehmen. Bei der im Juli 1961 geborenen Arbeitnehmerin wären das genau 42 Monate und somit 12,6 Prozent Abzüge.
Hinzu kommen geringere Gesamtansprüche, da die Rentnerin früher aufhört zu arbeiten und keine weiteren Rentenpunkte sammelt. Aus 1.910 Euro würden so für sie 1.549 Euro gesetzliche Bruttorente. Grundsätzlich gilt: Je jünger man ist, desto länger muss man theoretisch arbeiten - und desto teurer wird es, wenn man mit 63 vorzeitig in Rente geht.
Dritter Schritt: Hinzufügen der möglichen Betriebsrente
Viele Arbeitnehmer haben zusätzlich eine Betriebs- oder Riesterrente. Auch hier gibt es Abschläge für die Frührente. Die Durchschnittsverdienerin im Beispiel hätte regulär 320 Euro Betriebsrente und 149 Euro Riesterrente. Finanztest geht davon aus, dass die Betriebsrente bei Bezug von Frührente auf 248 Euro und die Riester-Rente auf 102 Euro sinkt. Wer selbst Zusatzrenten hat, sollte sich bei den jeweiligen Anbietern und Versorgungskassen über mögliche Kürzungen informieren, empfiehlt Finanztest.
Vierter Schritt: Berücksichtigung der Sozialabgaben
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, muss weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Oft liegt der Beitragssatz zur Krankenkasse bei 16,3 Prozent - die Hälfte wird vom Arbeitnehmer, die andere Hälfte von der Rentenkasse getragen. Hinzu kommt die Pflegeversicherung, bei Kinderlosen sind das vier Prozent. Insgesamt fallen also 12,15 Prozent Abgaben auf die Rente an. Diese werden auf die gesetzliche Rente und die Betriebsrente erhoben, die Riesterrente bleibt davon unberührt. Von der Bruttorente würden also 1.689 Euro Netto ausgezahlt.
Fünfter Schritt: Einbeziehung der Steuern
Zum Schluss verlangt auch das Finanzamt seinen Anteil. Die Riester-Rente ist steuerfrei, von der gesetzlichen Rente sind nach aktuellem Satz jedoch 83 Prozent steuerpflichtig, das wären 15.428 Euro jährlich. Die Betriebsrente muss in diesem Fall voll versteuert werden, da sie über dem Freibetrag liegt. Das Finanzamt rechnet dafür die Sozialabgaben sowie Werbungskosten gegen. Unter dem Strich bleiben der Beispiel-Rentnerin mit früherem Durchschnittseinkommen von 3.780 Euro also 1.604 Euro pro Monat zum Leben - vorausgesetzt, sie arbeitet nicht neben der Frührente.
Im ARD-„Presseclub“ kritisiert ein Rentner das Bürgergeld und schildert sein trauriges Schicksal. Seine Geschichte zeigt Schwächen des Systems auf.
Rubriklistenbild: © Christian Charisius / dpa