Testphase läuft „eigentlich gut“

Lauterbachs Prestigeprojekt: Testphase für elektronische Patientenakte läuft – Ministerium gibt sich zufrieden

Die elektronische Patientenakte soll schon in diesem Frühjahr an den Start gehen und zukünftig alle relevanten Informationen zu einem Patienten praktisch bündeln. Die Testphase scheint bislang gut zu laufen.

Berlin - Die Krankenkassen haben nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums schon knapp 70 Millionen elektronische Patientenakten (ePA) angelegt. „Wir sehen eigentlich die Situation als gut an“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Freitag (7. Februar) in Berlin. Dazu, wie viele Versicherte der Anlegung einer ePA widersprechen, machte die Sprecherin keine Angaben.

Karl Lauterbach: Der Bundesgesundheitsminister trieb die Einführung der elektronischen Patientenakte aktiv voran. Noch in diesem Frühjahr soll sie allen gesetzlich Krankenversicherten im Land bereitgestellt werden.

Die elektronische Akte wird seit Mitte Januar in Praxen, Kliniken und Apotheken in drei Modellregionen - Hamburg, Franken sowie Nordrhein-Westfalen - getestet. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zum Start der Testphase den bundesweiten Einsatz für „März oder April“ angekündigt. Dieses Datum bekräftigte die Sprecherin am Freitag.

Diagnosen, Arztbriefe und Medikamentenübersicht: Das ist alles Inhalt der elektronischen Patientenakte

Die AOK hatte am Donnerstag mitgeteilt, insgesamt knapp 26,4 Millionen der digitalen Akten für ihre Versicherten angelegt zu haben. Damit sei die Bereitstellung der Akten abgeschlossen . Laut AOK widersprachen 3,8 Prozent der Versicherten der Anlegung einer ePA.

In dieser sollen künftig Diagnosen, Arztbriefe, eingenommene Medikamente und sonstige Gesundheitsdaten zentral erfasst werden. Bislang gab es die elektronische Patientenakte auf freiwilliger Basis, seit Mitte Januar bekommen die 73 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sie automatisch. Nur wenn sie ausdrücklich widersprechen, unterbleibt dies (Opt-out). Versicherte können auch nachträglich bei ihren Kassen widersprechen. Dann wird die Akte mit allen Daten gelöscht. (afp, lf)

Rubriklistenbild: © Christoph Soeder / dpa

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