Sicherheitsbedenken
Elektronische Patientenakte: Kinderärztechef warnt Eltern vor Sicherheitslücken
Die „elektronische Patientenakte für alle“ wird ab dem 15. Januar ausgerollt. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte weist jedoch auf Sicherheitslücken hin, auch bei Kindern.
Ab Mittwoch, den 15. Januar 2025, startet die elektronische Patientenakte (ePA) schrittweise für alle gesetzlich Krankenversicherte, die nicht widersprochen haben. Zunächst nutzen Ärzte die ePA testweise in den Modellregionen Hamburg, Franken und Umland sowie NRW. Nach dieser Einführungsphase, die mindestens vier bis sechs Wochen dauern wird, soll die ePA bundesweit zum Einsatz kommen. Bereits in den vergangenen Monaten hatte es Bedenken zu Sicherheitslücken und Anlaufschwierigkeiten der ePA gegeben. Nun rät auch Michael Hubmann, Präsident des Kinder- und Jugendärzteverbands, Eltern, Widerspruch gegen die ePA einzulegen. Denn: „Die Rechte der Kinder sind momentan nicht hinreichend gesichert“, erklärt er.
Eltern entscheiden bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, ob Kinder und Jugendliche die ePA bekommen
Arztbriefe, Befunde, E-Rezepte, Medikationspläne und Röntgenbilder sollen künftig zentral in der ePA gespeichert werden. Für Patienten heißt das: Jeder Arzt, der künftig aufgesucht wird, hat Einsicht in alle Diagnosen. Egal ob Haus- oder Facharzt. Damit sollen unnötige Mehrfachuntersuchungen vermieden, schwere Krankheiten schneller erkannt und die Forschung vorangetrieben werden. Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken sollen so vernetzt und relevante Informationen gesammelt zur Verfügung gestellt werden.
Die ePA wird für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, sofern kein Widerspruch gegen sie eingelegt wurde. Auch Kinder und Jugendliche bekommen als gesetzlich Krankenversicherte die ePA. Eltern können aber bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres Widerspruch einlegen. Danach können Jugendliche selbst entscheiden.
Michael Hubmann, Präsident des Kinder- und Jugendärzteverbands (BVKJ), erklärt im Interview mit WELT, dass sein Verband durchaus offen für digitale Neuerungen sei. So nutzten viele Ärzte des BVKJ zum Beispiel die App „Meine pädiatrische Praxis“, mit der sie gute Erfahrungen gemacht hätten. Die Einführung der ePA sieht der Kinderarzt, der eine Praxis im bayerischen Zirndorf betreibt, aber kritisch. Denn es gebe deutliche Probleme, die nicht bedacht worden seien.
ePA könnte bei Trennung der Eltern zum Problem werden
Zum Beispiel, wenn sich Eltern trennen. Hubmann nennt einen fiktiven Fall, der so auch im Praxisalltag häufig vorkomme:„Am Montagmorgen kommt eine Mutter mit ihrem Kind in die Praxis und sagt, meine Tochter weint immer so sehr, wenn sie vom Wochenende beim Vater kommt“, erklärt er gegenüber WELT.
Bislang würden solche Informationen vertraulich nur für Ärzte und Mitarbeiter der Praxis festgehalten werden. „Wenn ich die Schilderungen der Mutter jetzt in die elektronische Patientenakte schreibe, kann der Vater diese Information sehen. Möglicherweise gibt es eine gerichtliche Auseinandersetzung, in der nun Informationen aus der ePA verwendet werden. Wie also soll ich diese Dinge in der Akte steuern? Ich sehe die große Gefahr, dass die Einsicht von Trennungseltern in alle Informationen für einige Komplikationen sorgen wird“, so der Kinderarzt.
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Balance aus Schweigepflicht und Dokumentationspflicht
Noch größere Bedenken äußert der Kinderarzt für den Fall einer Kindeswohlgefährdung. Kinderärzte seien verpflichtet, jeden Fall ernst zu nehmen, in dem es um körperliche, sexuelle oder physische Gewalt gehen könnte. „Sollte diese Gewalt von einem Elternteil ausgehen, sollte er natürlich nicht befähigt sein, die Aufzeichnungen darüber in der Akte nachzulesen“, so Hubmann. „Oder was ist, wenn einem Elternteil vom Gericht das Sorgerecht entzogen wird? Wie stellt man sicher, dass derjenige dann schnellstmöglich den Anspruch auf Einsicht verliert?“
Ebenfalls problematisch in seinen Augen: Die Behandlung von Jugendlichen, etwa wenn Mädchen im Teenageralter die Pille nehmen wollen. Es sei üblich, in Arztpraxen für Kinder und Jugendliche auch über Verhütung aufzuklären, so der BVKJ-Präsident. „Ab einem bestimmten Alter ist es möglich, dass Jugendliche solche Behandlungen selbstständig wünschen, ohne dass ihre Eltern informiert werden. In der medizinischen Praxis stellt sich dann die Frage, wie mit der Dokumentation solcher Vorgänge umzugehen ist.“ Oder mit sensiblen Themen, wie Schwangerschaftsabbrüche. Stünden solche Informationen erst einmal in der Akte, bekäme man sie nicht wieder heraus, so Hubmann.
„Können Patienten und deren Eltern nur empfehlen, sich aktiv gegen die ePA zu entscheiden“
Die Bedenken habe der Kinderärzteverband bereits an das Bundesgesundheitsministerium addressiert. Lösungsvorschläge gebe es bisher nicht. Der Kinderarzt appelliert deshalb, die Reißleine zu ziehen und erst „nach reiflicher Überarbeitung ein sicheres System an den Start zu bringen“.
Damit bezieht er sich auch auf eine Warnung des Chaos Computer Clubs (CCC), der erst im Dezember 2024 schwerwiegende Sicherheitslücken in der elektronischen Patientenakte (ePA) aufgedeckt hatte.
„Wir hören immer nur, das sei alles im Werden. Wir gehen jedoch nicht davon aus, dass bis zur Einführung der ePA im Frühjahr unsere schwerwiegenden Bedenken oder die jüngsten Warnungen des CCC zu den Sicherheitsmängeln ausgeräumt sein werden. Bis die Rechte von Kindern und Jugendlichen in akzeptabler Weise verwirklicht sind, können wir Patienten und deren Eltern nur empfehlen, sich aktiv gegen die ePA zu entscheiden“, so Hubmann in einer Mitteilung des BVKJ.
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