Rentner betroffen
Wechsel der Krankenkasse in Alter: Lauterbach will Trick einen Riegel vorschieben
Das Gesundheitsministerium unter Karl Lauterbach will Schlupflöcher für den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung im Alter schließen.
Hamm – Viele Rentner, die mit sinkenden Einnahmen und steigenden Beiträgen für ihre private Krankenversicherung konfrontiert sind, streben einen Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse an. Für Personen, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, ist dies jedoch nicht ohne Weiteres möglich, obwohl es bisher rechtliche Schlupflöcher gab. Es wird berichtet, dass das Gesundheitsministerium unter der Leitung von Karl Lauterbach (SPD) plant, diese Lücken zu schließen.
Um es zu verdeutlichen: Der Übergang von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung stellt für Personen über 55 Jahre in der Regel eine Herausforderung dar. Der Gesetzgeber möchte vermeiden, dass Privatversicherte, die über Jahre hinweg keine Beiträge in die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten geleistet haben, im Alter (und wahrscheinlich mit häufigeren Gesundheitsproblemen) davon profitieren. Viele Privatversicherte bereuen jedoch ihre Entscheidung im Alter, da die Beiträge oft ansteigen, während das Einkommen abnimmt.
Wechsel der Krankenkasse: Lauterbach will rechtliche Schlupflöcher schließen
In ihrer Not suchen sie nach Möglichkeiten, dennoch von der privaten (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln. Bei ihrer Suche im Internet stoßen sie möglicherweise auf ein gesetzliches Schlupfloch: Ein Wechsel in die GKV ist auch im höheren Alter möglich, wenn man eine versicherungspflichtige Tätigkeit im EU-Ausland ausübt. Einige Anbieter, deren Seriosität oft zweifelhaft ist, versprechen, diesen Wechsel gegen eine Gebühr zu ermöglichen, geben jedoch keine klaren Informationen über ihr Vorgehen. Es scheint, als ob sie für ihre Kunden ein Gewerbe in einem osteuropäischen EU-Land mit gesetzlicher Versicherungspflicht eröffnen, damit diese ein Jahr später in Deutschland in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Dies legen Recherchen des ARD-Magazins Plusminus aus diesem Jahr nahe.
Anke Puzicha von der Verbraucherzentrale Hamburg äußert aufgrund der Recherchen die Befürchtung, dass hier möglicherweise durch ein ausländisches Scheingewerbe ein Versicherungswechsel ermöglicht werden soll, der jedoch eigentlich unzulässig ist. „Die Anbieter wissen sehr wohl, warum sie ihre Methode nicht klar veröffentlichen. Personen, die auf diese Weise die Versicherung wechseln, riskieren, wegen Sozialbetrugs beschuldigt zu werden“, kritisiert sie laut Tagesschau.
Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung – In der Rente fast nicht machbar
Wenn die gesetzliche Krankenkasse feststellt, dass eine Anstellung oder Firmengründung nur zum Schein durchgeführt wurde, um die Kassen zu wechseln, wird das geltende Recht umgangen. Die Kasse kann dann die Betroffenen kündigen und laut Verbraucherschützern sogar angefallene Behandlungskosten zurückfordern.
Das Bundesgesundheitsministerium plant, gegen diese Praxis vorzugehen. Dies bestätigte eine Sprecherin dem Versicherungsmagazin procontra. „Es wird derzeit eine rechtliche Anpassung vorbereitet, sodass ein rechtsmissbräuchlicher Wechsel von der PKV in die GKV durch die Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland nach Vollendung des 55. Lebensjahres zukünftig nicht mehr möglich ist“, so die Sprecherin gegenüber dem Magazin.
Lauterbachs Ministerium gegen Krankenkassenwechsel: „Missbrauchsmöglichkeit zulasten der Solidargemeinschaft“
Dies ist jedoch nicht das einzige Schlupfloch, das das Ministerium von Lauterbach schließen möchte: Bisher war es auch möglich, von der privaten in die gesetzliche Versicherung zu wechseln, wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist und Anspruch auf eine Familienversicherung besteht. Der Anspruch besteht nur bei sehr geringem Einkommen, aber dieses kann durch einen Wechsel in die Teilrente für einige Monate für den Versicherungswechsel „künstlich“ hergestellt werden.
Die Bundesregierung sieht in diesem Modell laut Wirtschaftswoche jedoch eine „Missbrauchsmöglichkeit zulasten der Solidargemeinschaft“. Im geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz soll daher laut dem Magazin ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die Familienversicherung der GKV durch Umstellung auf eine Teilrente ausgeschlossen werden.
Im Januar 2025 soll das Wohngeld angehoben werden. Für viele ein Grund zur Freude: Für Geringverdiener und Personen mit geringen Renten führt das zu einem finanziellen Plus.
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