Bundesverwaltungsgericht
Wegweisendes Urteil für Autofahrer – „erhebliche Auswirkungen“ auf Parkplatzmangel
Bislang haben viele Städte das Parken auf Teilen des Gehwegs geduldet. Doch ein Gerichtsurteil wird das zukünftig verhindern. Was Autofahrern droht.
Leipzig – Immer breiter, immer länger – immer störender? Vielerorts dominieren Autos das Stadtbild. Als Fußgänger oder Radfahrer bekommt man da schnell das Gefühl, von den Entscheidern nicht hinreichend beachtet zu werden. Die Flächen fehlen dabei nicht nur für grünere Straßenzüge, sondern sie nehmen den Menschen mitunter auch den Bewegungsraum. Zugeparkte Gehwege sind in vielen Städten in NRW und Deutschland mittlerweile omnipräsent und dadurch quasi selbstverständlich. Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig könnte das nun ändern – mit Folgen für Autofahrer.
Bundesverwaltungsgericht mit Urteil zum „Gehweg-Parken“ – das hat Folgen für Autofahrer
Das jüngste Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts vom Donnerstag, 6. Juni, könnte „erhebliche praktische Auswirkungen auf das Parken haben“, schreibt Arndt Kempgens, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, in einer Mitteilung. Denn unter bestimmten Umständen können Anwohner von den Verkehrsbehörden verlangen, dass sie gegen geparkte Autos auf Gehwegen vorgehen. Das Gehweg-Parken ist laut Straßenverkehrsordnung in den meisten Fällen ohnehin verboten. Doch wo kein Kläger, da kein Richter. Viele Städte haben beim sogenannten aufgesetzten Parken deshalb häufig ein Auge zugedrückt – bis jetzt.
Wenn die Nutzung des Gehwegs vor der eigenen Haustür „erheblich beeinträchtigt“ ist, können Anwohner ein Einschreiten der Verkehrsbehörden verlangen, heißt es vom Bundesverwaltungsgericht. „Berechtigt sind aber nur Anwohner auf der ‚eigenen‘ Straßenseite bis zur nächsten Querstraße“, so Kempgens. Die Städte müssen dabei nicht sofort handeln, sondern können alternativ auch Konzepte für ein stadtweites Vorgehen entwickeln. Trotzdem ist sich der Rechtsanwalt sicher: „Durch das Urteil wird sich strukturell also auf jeden Fall etwas in betroffenen Straßenbereichen [...] ändern.“
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnte Parkplatzmangel verschärfen
Nach Ansicht des Rechtsanwaltes werden durch das Urteil künftig Parkplätze wegfallen. „Ich erwarte auch, dass Städte nunmehr bereits von sich aus, ‚vorbeugend‘ in belasteten Bereich für freie Bürgersteige sorgen werden.“ Wichtig bei der Interpretation des Urteils ist, dass die regulären Möglichkeiten für Anwohner – beispielsweise also Polizei rufen oder private Anzeigen à la Anzeigenhauptmeister – unverändert bestehen bleiben. Das Klageverfahren habe nun geklärt, dass Anwohner zusätzlich ein vorbeugendes Einschreiten der Städte verlangen können.
Gehweg-Parker sorgen für jahrelangen Rechtsstreit
► Bereits 2021 hatte das Bremer Verwaltungsgericht entschieden, dass die Kläger – fünf Eigentümer aus der Hansestadt – ein Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde verlangen können. Dabei könne die Behörde entscheiden, welche Maßnahmen sie wähle.
► 2022 bestätigte das Bremer Oberverwaltungsgericht das Urteil zumindest grundsätzlich. Es entschied aber anders als die Vorinstanz – und wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt – dass die Behörde einen Spielraum habe, ob sie einschreite. Klar ist aber: Gänzlich tatenlos darf die Kommune nicht mehr bleiben.
Quelle: Deutsche Presse-Agentur
„Städte müssen jetzt umdenken“: Freude beim ökologischen Verkehrsclub
Viele Menschen dürften sich über das Urteil freuen. Erst vor wenigen Tagen hatte eine Umfrage des TÜV-Verbands gezeigt, dass sich ein Großteil der Deutschen von der Aufteilung des Verkehrsraumes in der Bundesrepublik ungerechnet behandelt fühlt. Benachteiligt sind nach Meinung der Befragten vor allem Radfahrende (51 Prozent) und Fußgänger (41 Prozent). „Mobilität ist vor allem dann gerecht, wenn unterschiedliche Verkehrsteilnehmende gleichermaßen sicher und schnell ans Ziel kommen“, wird Michael Fübi, Präsident des TÜV-Verbands, in einer Mitteilung zitiert.
Roland Stimpel, Vorstand der Fußgängerlobby Fuss e.V., nennt das Gerichtsurteil „eigentlich selbstverständlich: Das Gesetz steht über dem sogenannten Parkdruck.“ Viele Städte hätten eben jenen Parkdruck als Begründung genutzt, um das Schwarzparken auf Gehwegen zu dulden. „Das Urteil ist ein großer Schritt, um diese rechtsstaatswidrige Praxis zu beenden.“ Auch der ökologische Verkehrsclub VCD begrüßte die Entscheidung: „Alle deutschen Städte, die beim Gehwegparken die Augen zugedrückt haben, müssen jetzt umdenken.“ Die Städte seien aufgefordert, die Straßenverkehrsordnung durchzusetzen. (maga, mit dpa)
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