Steuerbescheid
Vorsicht bei Steuererklärung: Dieser Fehler kann teure Folgen haben
Wer sich für die Erstellung der Steuererklärung Hilfe sucht, sollte Acht geben, wen er um Rat fragt. Darum kann eine gut gemeinte Geste teuer enden.
Hamm - Wer auf eine Steuererstattung durch das Finanzamt hofft, kann jetzt loslegen und sich der für viele Menschen unliebsamen Aufgabe der Erstellung der Steuererklärung widmen. Für dieses Jahr gilt eine neue Frist zum Einreichen der Steuererklärung. Viele Menschen setzen dabei auf die Hilfe von verschiedenen Steuerprogrammen, Apps oder auf die Unterstützung von Profis. Doch Vorsicht: Wer sich von den falschen Personen helfen lässt, kann eine böse Überraschung erleben.
Vorsicht bei Steuererklärung: Fehler hat Bußgeld zur Folge
Die illegale Unterstützung bei der Steuererklärung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet. Basierend auf den Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes dürfen nur ausdrücklich dazu berechtigte Personen und Vereinigungen Hilfe bei der Steuererklärung leisten. Dazu zählen unter anderem Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer.
Unterstützung durch andere Personen wie Freunde, Bekannte, Nachbarn, Kommilitonen oder Arbeitskollegen ist nicht zulässig. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Hilfestellung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt ist. In diesem Fall spricht man von unerlaubter Hilfe. Eine Ausnahme findet sich jedoch im Steuerberatungsgesetz (StBwerG) in seinen „Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen“: Helfen dürfen Angehörige im Sinne von Paragraf 15 der Abgabenordnung. Erfasst sind:
- Verlobte, Ehegatten oder Lebenspartner,
- Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
- Geschwister und Kinder der Geschwister,
- Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner,
- Geschwister der Eltern,
- Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).
Steuererklärung: Bußgeld droht bei Hilfe von Bekannten und Freunden
Die nahen Verwandten dürfen dabei auch unentgeltlich bei der Steuererklärung helfen. Im Hauptformular der Steuerdokumente können sie als Mitwirkende eingetragen werden. Dabei sollte das Verwandtschaftsverhältnis und auch Kontaktinformationen angeben werden, damit das Finanzamt bei Rückfragen in Kontakt treten kann.
Wer sich hingegen von anderen Verwandten helfen lässt, dem droht ein Bußgeld. Das könnte sich jedoch in diesem Jahr ändern: Die Bundesregierung plant, das Gesetz zu lockern, damit auch der weitere Bekanntenkreis bei der Steuererklärung helfen darf – solange es unentgeltlich erfolgt. Der Bundesrat hat zum aktuellen Entwurf noch einige Änderungswünsche.
88 Prozent aller freiwilligen Steuererklärungen führen zu einer Erstattung. Um das meiste aus der Steuererklärung zu holen, gilt es einiges zu beachten.
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