Antrag beim Finanzamt

Abgabefrist für Steuererklärung 2022: Eine Verlängerung ist möglich

Spät dran? Die Abgabefrist für die Lohnsteuererklärung 2022 endet. Beim Finanzamt können Sie einen Antrag auf Verlängerung stellen. 

Hamm - „Was du heute kannst besorgen, verschiebe nicht auf morgen.“ Viele Menschen können mit diesem sprichwörtlichen Rat herzlich wenig anfangen und sind daher permanent im Terminstress. Eine wichtige Frist läuft nun für Millionen Deutsche ab: die Abgabe der Lohnsteuererklärung für das Jahr 2022. Sie muss bis spätestens 2. Oktober 2023 erfolgen, ansonsten drohen Sanktionen. Wer schnell ist, kann jedoch noch einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Es ist nicht schwer.

Steuererklärung 2022: Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist möglich

Die Abgabefrist 2. Oktober 2023 gilt in diesem Jahr für alle, die ihre Steuererklärung für 2022 selbst machen. Wer sich professionelle Hilfe etwa durch einen Steuerberater oder bei einem Lohnsteuerhilfeverein holt (letzteres können nur Arbeitnehmer und Rentner), kann sich entspannt zurücklehnen. Er oder sie erhält automatisch einen satten Aufschub bis zum 31. Juli 2024.

Alle anderen, die ihre Lohnsteuererklärung noch nicht beim Finanzamt abgegeben haben, sollten sich jetzt beeilen. Entweder beißen sie auf die Zähne und opfern ihre Freizeit, um alle geforderten Zahlen herauszusuchen und sie ins Elster-Formular einzutragen. Oder aber sie müssen etwas Zeit investieren, um einen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist zu stellen. Diese Möglichkeit eröffnet Paragraf 109 der Abgabenordnung.

Steuererklärung 2022: Antrag auf Verlängerung muss Begründung und Datum enthalten

Für den Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe der Lohnsteuererklärung reicht ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt. Ein spezielles Formular ist nicht nötig. Voraussetzung für eine Verlängerung: Sie haben die Überschreitung der Steuererklärungsfrist nicht selbst zu verschulden. Man sollte den Antrag begründen und auch einen neuen Termin für die Abgabe nennen.

Gründe für eine Fristverlängerung können sein:

  • längere Krankheit
  • längere Auslandsaufenthalte
  • noch fehlende Unterlagen
  • Umzug
  • berufliche Belastung, Dienstreise
  • Tod eines oder einer nahen Verwandten

Ob der Antrag genehmigt wird, liegt jedoch im Ermessen des Finanzbeamten und sollte anhand von Unterlagen belegt werden.

Steuererklärung 2022: Wer zu spät abgibt, muss mit Sanktionen rechnen

Wer seine Lohnsteuererklärung nicht rechtzeitig abgibt, muss mit Sanktionen rechnen. Für zu spät eingereichte Steuererklärungen können die Finanzämter Verspätungszuschläge (pro Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro), Säumniszuschläge oder gar Zwangsgeld (Maximalgrenze 25.000 Euro) und Zinsen erheben.

Im Zweifel schätzt ein Finanzamt-Mitarbeiter die Steuer, was meist nicht von Vorteil ist, denn das Finanzamt kennt nicht die von der Steuer absetzbaren Ausgaben.

Steuererklärung: Die Abgabefristen für die Jahre 2022, 2023 und 2024*

AbgabefristSteuerjahr 2022 (aktuell)Steuerjahr 2023Steuerjahr 2024
in nicht beratenen Fällen2. Oktober 2023 2. September 2024 31. Juli 2025
in beratenen Fällen31. Juli 20242. Juni 202530. April 2026

*Quelle: Bundesfinanzministerium

Apropos Geld: 3000 Euro Inflationsausgleich würden wohl alle gerne bekommen. Aber nicht jeder kann den steuerfreien Inflationsausgleich kriegen. Es gibt auch eine Frist zu beachten.

Rubriklistenbild: © Zoonar/Imago

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