Sanktionen möglich

Frist für Abgabe der Steuererklärung naht – was, wenn ich zu spät bin?

Die Steuererklärung ist für die meisten Menschen Pflicht. Auch 2023 muss eine wichtige Abgabefrist beachten, sonst könnte das unangenehme Folgen haben.

Hamm - Auf der Skala beliebter Tätigkeiten ist das Erstellen der Steuererklärung ganz weit unten – irgendwo zwischen Router einrichten und Toiletten putzen. Jammern und Fluchen hilft aber nicht: Millionen Deutsche sind dazu verpflichtet, sie beim Finanzamt einzureichen. Die einen bringen es schnell hinter sich, sobald sie alle Unterlagen für die Steuer beisammen haben. Die anderen verdrängen die lästige Aufgabe, bis der böse Brief vom Amt sie daran erinnert. Der kommt so sicher wie das Amen in der Kirche – und zwar schon bald.

Frist für Abgabe der Steuererklärung 2022 steht – was, wenn ich zu spät bin?

Der 31. Juli ist die Standard-Abgabefrist für die jährliche Einkommenssteuererklärung. Zumindest war sie das, bis die Corona-Pandemie kam. Seit dem Steuerjahr 2020 rutschte der Termin nach hinten. Auch in diesem Jahr ist Stichtag für das Veranlagungsjahr 2022 erst im Herbst, nämlich am 30. September 2023. Da der jedoch auf einen Samstag fällt, muss das Dokument erst am 2. Oktober in der Behörde sein.

Diese Abgabefrist gilt für alle, die ihre Steuererklärung selbst machen. Wer sich professionelle Hilfe etwa durch einen Steuerberater oder bei einem Lohnsteuerhilfeverein holt, erhält automatisch sieben Monate Aufschub. Aber auch hier gilt aktuell noch eine Sonderregelung. Die Unterlagen für 2022 müssen erst am 31. Juli 2024 beim Finanzamt eingegangen sein.

Steuererklärung: Die Abgabefristen für die Jahre 2022, 2023 und 2024*

AbgabefristSteuerjahr 2022 (aktuell)Steuerjahr 2023Steuerjahr 2024
in nicht beratenen Fällen2. Oktober 2023 2. September 2024 31. Juli 2025
in beratenen Fällen31. Juli 20242. Juni 202530. April 2026

*Quelle: Bundesfinanzministerium

Eine Frist allein macht noch keinen Druck. Der kommt erst durch die möglichen Sanktionen. Für Pflichtveranlagungen gilt: Für zu spät eingereichte Steuererklärungen können die Finanzämter Verspätungszuschläge (pro Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro), Säumniszuschläge oder gar Zwangsgeld (Maximalgrenze 25.000 Euro) und Zinsen erheben.

Im Zweifel schätzt ein Finanzamt-Mitarbeiter die Steuer, was meist nicht von Vorteil ist, denn das Finanzamt kennt nicht die von der Steuer absetzbaren Ausgaben. Übrigens: Selbst, wenn die Steuer aus der Schätzung bezahlt wurde, muss die Steuererklärung noch abgegeben werden. Drumherum kommt also niemand. Ansonsten droht sogar ein Strafverfahren.

Steuererklärung 2022: Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist möglich

Wer also merkt, dass es eng wird, sollte sich rechtzeitig um eine Fristverlängerung bemühen. Dafür reicht ein formloser, schriftlicher Antrag beim zuständigen Finanzamt. Ein spezielles Formular ist nicht nötig. Voraussetzung für eine Verlängerung: Sie haben die Überschreitung der Steuererklärungsfrist nicht selbst zu verschulden. Gründe dafür können etwa sein:

  • Krankheit
  • längere Auslandsaufenthalte
  • noch ausstehende Unterlagen

Ob der Antrag genehmigt wird, liegt im Ermessen des Finanzbeamten und sollte anhand von Unterlagen belegt werden.

Apropos Geld: 3000 Euro Inflationsausgleich würden wohl alle gerne bekommen. Aber nicht jeder kann den steuerfreien Inflationsausgleich kriegen. Es gibt auch eine Frist zu beachten.

Rubriklistenbild: © Christin Klose/dpa-tmn

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