Fremdkörper enthalten

Großer Rückruf bei Rewe: Es drohen innere Verletzungen

Ein beliebte Snack birgt Gefahr. In den Cashewkernen von Rewe könnten sich Glasstückchen befinden. Der Hersteller warnt eindringlich vor dem Verzehr.

Hamm - Cashewkerne sind für viele eine gesunde Alternative zu ungesunden Snacks wie Schokolade oder Chips. Sie sind reich an Mineralstoffen, enthalten gesunde Fette und sorgen für ein Sättigungsgefühl. Manche Menschen fügen sie ihrem Müsli hinzu oder nutzen sie als Kochzutat, beispielsweise in indischen Gerichten. Doch Vorsicht ist geboten für diejenigen, die Cashewkerne regelmäßig verzehren: Ein dringender Rückruf für Cashewkerne vom Supermarkt Rewe wurde veröffentlicht.

In denen vom Rückruf betroffenen Cashewkernen befinden sich gefährliche Fremdkörper

Die „Ja! Cashewkerne“ in der 200-Gramm-Packung, hergestellt von der Johannes Kordt Handelskontor GmbH, sind betroffen. Der Rückruf betrifft Cashewkerne mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis Ende Februar 2025. Der Grund für den Rückruf sind gefährliche Fremdkörper im Produkt. Aktuell gibt es auch einen dringenden Rückruf für Gewürze wegen krebserregender Substanzen.

Das wichtigste zum Produkt in der Übersicht:

ProduktJa! Cashewkerne
Produktgröße200-Gramm-Beutel
HerstellerJohannes Kordt Handelskontor GmbH
MindesthaltbarkeitsdatumEnde Februar 2025
Chargennummer58824

Rückruf für Cashewkerne bei Rewe: Der Hersteller hat das Produkt aus dem Verkauf nehmen lassen

Laut dem Verbraucherportal produktwarnung.eu könnten sich Glassplitter in den Cashewkernen befinden. Daher rät der Hersteller dringend vom Verzehr ab. Glassplitter können zu Verletzungen im Mund- und Rachenraum führen und im schlimmsten Fall innere Blutungen verursachen.

„Deshalb hat das Unternehmen umgehend reagiert und das betroffene Produkt unmittelbar aus dem Verkauf nehmen lassen“, so die Johannes Kordt Handelskontor GmbH in einer Pressemitteilung. Kunden können die betroffenen Cashewkerne im jeweiligen Markt zurückgeben und erhalten den Preis erstattet – auch ohne Vorlage des Kassenbons. Es ist nicht klar, ob das Produkt bundesweit bei Rewe verkauft wurde oder ob nur bestimmte Bundesländer betroffen sind.

Von dem Rückruf betroffen sind Ja! Cashewkerne von Rewe in der 200-Gramm-Packung.

Cashewkerne mit anderen Mindesthaltbarkeitsdaten sind von dem Rewe-Rückruf nicht betroffen

„Für die entstehenden Unannehmlichkeiten entschuldigt sich die Johannes Kordt Handelskontor GmbH bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ausdrücklich“, fügt der Hersteller in seiner Mitteilung hinzu. Cashewkerne mit anderen Mindesthaltbarkeitsdaten oder Chargennummern sind nicht vom Rückruf betroffen.

Bereits zuvor gab es einen Rückruf für ein beliebtes Produkt von Kühne wegen Glassplittern. Aber auch Verunreinigungen mit Bakterien können einen Rückruf auslösen – zuletzt gab es deshalb einen dringenden Rückruf für einen Käse.

Rubriklistenbild: © Rewe/Produktwarnung/Screenshot

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