Curry

Hersteller startet Rückruf-Aktion – krebserregende Stoffe in Gewürz entdeckt

In einem beliebten Gewürz wurden verbotene Stoffe entdeckt. Der Hersteller hat eine Rückruf-Aktion gestartet. Das zuständige Bundesamt nennt Einzelheiten.

Hamm – Ein aktueller Rückruf betrifft ein scharfes Curry-Gewürz, das in vielen Küchen zu finden sein könnte. Insbesondere Liebhaber von scharfen Currygerichten sollten ihre Gewürzvorräte sorgfältig überprüfen.

Krebserregende Stoffe in Gewürz: Hersteller startet Rückruf-Aktion

Das betroffene Produkt ist das „Bayt Jeddy Scharfes Curry“ in der 150-Gramm-Packung, hergestellt von der Mohmad Nazmi Kahyata Express Firma. Der Rückruf bezieht sich auf das Gewürz mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01.02.2026. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt auf der Plattform lebensmittelwarnung.de vor gesundheitsschädlichen Substanzen in diesem Produkt. Vor kurzem wurde auch ein Rückruf für verschiedene Gewürze der Firma Wurdies Kräuter GmbH & Co. KG aufgrund einer Salmonellenkontamination bekannt gegeben.

Produkt:Bayt Jeddy Scharfes Curry
Verpackungsgröße:150 Gramm
Hersteller:Mohmad Nazmi Kahyata Express Firma
Mindesthaltbarkeitsdatum:01.02.2026
Los-Kennzeichnung:143

Die Rückrufmitteilung des BVL gibt an, dass in dem Curry-Gewürz die unzulässigen Farbstoffe Sudan I und Sudan IV gefunden wurden. Diese Farbstoffe kommen nicht natürlich in Lebensmitteln vor und können erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erläutert: „Die Azofarbstoffe Sudan I-IV können nach oraler Aufnahme im Körper in Amine aufgespalten werden. Einige Amine, die bei der Azospaltung dieser Sudan-Farbstoffe entstehen können, sind als krebserzeugend (...) eingestuft“.

Betroffen ist das scharfe Curry-Gewürz „Bayt Jeddy Scharfes Curry“ in der 150-Gramm-Packung.

Rückruf von Curry-Gewürz: Kunden sollten Produkt nicht verzehren

Das BfR fügt hinzu, dass bisher nicht festgestellt werden konnte, ab welcher Dosis die krebserzeugende Wirkung einsetzt. Daher sind diese Farbstoffe in der gesamten Europäischen Union verboten. Trotzdem werden sie regelmäßig in Lebensmitteln, insbesondere in Gewürzen, nachgewiesen.

Das betroffene Gewürz wurde in folgenden Bundesländern verkauft:

  • Sachsen-Anhalt
  • Sachsen
  • Thüringen

Obwohl „das Risiko einer Krebserkrankung bei gelegentlichem Verzehr von niedrig belasteten Lebensmitteln wahrscheinlich nur sehr gering“ ist, wie das BfR betont, besteht dennoch ein Risiko. Daher sollte das vom Rückruf betroffene Curry-Gewürz nicht konsumiert werden. Das Verbraucherportal produktwarnung.eu rät: „Wir empfehlen die Entsorgung oder Rückgabe in den jeweiligen Verkaufsstellen“. In der Regel erhalten die Kunden ihr Geld zurück, auch ohne Vorlage eines Kassenbons.

Ein aktueller Rückruf von Alnatura betrifft Käse-Produkte, die bundesweit verkauft wurden, auch bei Edeka. Der Verzehr kann schwere gesundheitliche Folgen haben.

Rubriklistenbild: © Michelangelo Oprandi/IMAGO

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare