Alnatura-Snacks

Verzehr kann sehr krank machen: Rückruf von Käse-Produkten auch bei Edeka

Ein Rückruf von Alnatura betrifft Käse-Produkte, die bundesweit verkauft wurden – auch bei Edeka. Der Verzehr kann schwere gesundheitliche Folgen haben.

Hamm – Achtung, Käsefans: Aktuell sind zwei Käsesnacks des deutschen Bio-Herstellers Alnatura von einem Rückruf betroffen. Das Unternehmen aus Darmstadt hat in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass sich in den Produkten Fremdkörper befinden könnten. Daher wird dringend vom Verzehr abgeraten.

Rückruf von Alnatura-Produkten: Bio-Käse bundesweit verkauft – unter anderem bei Edeka

Laut Informationen des Portals lebensmittelwarnung.de sind ausschließlich folgende Produkte mit den entsprechenden Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) betroffen:

  • Alnatura „Käsegebäck Gouda“ – MHD: 15.02.2025 bis 15.05.2025
  • 24/7 BIO „Ziegenkäse-Gebäck“ – MHD: 15.02.2025 bis 23.04.2025

Die Produkte wurden in Alnatura Märkten und anderen Handelsketten vertrieben, so das Rückruf-Portal. Das Produkt Alnatura „Käsegebäck Gouda“ ist unter anderem beim Supermarkt Edeka und zahlreichen Online-Versandhändlern erhältlich. Das 24/7 BIO „Ziegenkäse-Gebäck“ wird laut Alnatura ausschließlich in Alnatura Märkten vertrieben. Der Rückruf der Käsesnacks betrifft nach aktuellem Stand fast alle deutschen Bundesländer, und zwar:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
Für diese Bio-Käse-Produkte von Alnatura gilt zurzeit ein deutschlandweiter Rückruf.

Rückruf von Käse-Produkten: Kontamination mit Fremdkörpern aus Metall möglich

Der Rückruf der Käse-Produkte erfolgt aufgrund einer möglichen Kontamination mit Fremdkörpern aus Metall. Alnatura hat darauf hingewiesen, dass diese Fremdkörper bei Verzehr eine Gesundheitsgefahr darstellen. Verletzungen können nicht nur im Mundraum auftreten. Laut dem medizinischen Fachportal Msd Manual können Fremdkörper im Verdauungstrakt stecken bleiben, beispielsweise in der Speiseröhre, dem Magen, dem Darm oder auch im Rektum. Bei einem anderen Produkt besteht aufgrund seiner Konsistenz Erstickungsgefahr.

Je nachdem, wo der Fremdkörper im Verdauungstrakt stecken bleibt, können verschiedene Komplikationen auftreten. Dazu gehören Krämpfe, Blähungen, Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, wenn sich die Teile im Magen oder Darm befinden. Laut Msd Manual können festklemmende Fremdkörper in der Speiseröhre, im Magen oder Darm „lebensbedrohliche Entzündungen auslösen“.

Alnatura rät dringend vom Verzehr bestimmter Chargen ab

Alnatura rät „Kundinnen und Kunden, die eine Packung mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten zu Hause haben“, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren und an den Verkaufsstellen zurückzugeben. Verbraucher erhalten „selbstverständlich Ersatz“, so der Hersteller.

Lebensmittelwarnungen sind nicht nur auf Fremdkörper zurückzuführen. Auch gesundheitsgefährdende Bakterien finden sich häufiger als gewünscht in Supermarktprodukten. Erst kürzlich wurden verschiedene Gewürze wegen Salmonellen zurückgerufen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz warnte zuletzt auch vor Gummibärchen, die online verkauft werden.

Rubriklistenbild: © Bernd Weißbrod/dpa

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