Ruhestand

Eine Tabelle zeigt, wer 2025 in Rente gehen kann

Eine Tabelle zeigt, wer das Rentenalter erreicht hat und im Jahr 2025 in Rente gehen darf. Außerdem macht sie deutlich, welche Möglichkeiten es für einen frühzeitigen Ruhestand gibt.

Hamm – Der Übergang in den Ruhestand stellt für viele Arbeitnehmer einen bedeutenden Lebensabschnitt dar. Allerdings ist das Alter, in dem man in Rente geht, stark vom Geburtsjahr abhängig. Ab dem Jahr 2025 werden in Deutschland unterschiedliche Regelungen je nach Geburtsjahr gelten, was bei einigen Menschen über 60 Jahre zu Verwirrung führt. Eine zentrale Rolle spielt dabei die schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre. Gesetzliche Vorgaben definieren klar, wer im kommenden Jahr ohne oder mit Abschlägen in den Ruhestand treten kann.

Eintritt in die Rente 2025: Wer wann Rente beantragen kann

Die Frage, wer wann im Jahr 2025 Rente beantragen kann, hängt von der Regelaltersrente ohne Abschläge ab. Diese wird schrittweise auf 67 Jahre erhöht, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt. Dieser Prozess begann mit den Menschen, die 1947 geboren wurden, und jedes Jahr wurde die Grenze um einen Monat angehoben. Für Versicherte, die 1958 geboren wurden, beträgt das reguläre Rentenalter 66 Jahre, sodass sie 2024 ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können. Für diejenigen, die 1959 geboren wurden, beträgt das Rentenalter 66 Jahre und zwei Monate. Das bedeutet, dass Menschen, die zwischen dem 2. Dezember 1958 und dem 1. Oktober 1959 geboren wurden, 2025 in den Ruhestand gehen können.

Laut einer Berechnung wird der Anteil der „inaktiven“ Bevölkerung (ab 65 Jahren) im Vergleich zur gesamten aktiven Erwerbsbevölkerung 2025 in Deutschland bei 53,41 Prozent liegen.

Für diejenigen, die mindestens 35 Beitragsjahre nachweisen können, besteht die Möglichkeit, bis zu vier Jahre früher in Rente zu gehen, allerdings mit Abschlägen. Für jeden Monat des vorzeitigen Renteneintritts wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt - bei vier Jahren sind das insgesamt 14,4 Prozent. So können Menschen, die 1961 geboren wurden, bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn sie bereit sind, diesen Abzug zu akzeptieren. Laut Informationen der Techniker Krankenkasse betrifft dies 2025 Menschen, die zwischen dem 2. Dezember 1961 und dem 1. Dezember 1962 geboren wurden.

Das Renteneintrittsalter 2025 nach Jahrgang als Tabelle:

GeburtsjahrRentenaltererhöhung (in Monaten)Renteneintrittsalter
vor 1947065 Jahre
19561065 Jahre, 10 Monate
19581266 Jahre
ab 19642467 Jahre

Rente 2025: Die besonders langjährig Versicherten profitieren

Eine Sonderregelung gilt für besonders langjährig Versicherte, die 45 Beitragsjahre erreicht haben. Diese Gruppe kann laut Deutscher Rentenversicherung bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Im Jahr 2025 betrifft das die Jahrgänge 1960 und 1961. Für den Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und vier Monaten. Diese Personen können somit mit 64 Jahren und vier Monaten in den Ruhestand treten. Für den Jahrgang 1961 beträgt das Eintrittsalter 66 Jahre und sechs Monate, was bedeutet, dass sie mit 64 Jahren und sechs Monaten ohne Abschläge in Frührente gehen können.

Für Menschen mit einer Schwerbehinderung gelten weitere Ausnahmen. Bei einer Wartezeit von 35 Jahren können sie ohne Abschläge zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Mit Abschlägen ist sogar ein Renteneintritt bis zu fünf Jahre früher möglich. 2025 betrifft dies Menschen des Jahrgangs 1963. Für sie liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 63 Jahren und zehn Monaten. Mit Abschlägen könnten sie jedoch schon früher in den Ruhestand gehen.

2025 mehr Rentner als aktive Erwerbstätige – die Babyboomer hören auf

Der Eintritt der Babyboomer-Generation in den Ruhestand stellt den deutschen Arbeitsmarkt vor Herausforderungen. In den kommenden Jahren werden Millionen von Fachkräften aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Die dadurch entstehende Lücke könnte den bereits bestehenden Fachkräftemangel verschärfen. Ein möglicher Lösungsansatz ist eine stärkere Integration von Frauen und älteren Beschäftigten in den Arbeitsmarkt. Laut Statistischem Bundesamt ist die Erwerbsquote von Frauen nach wie vor niedriger als die von Männern. Zudem wird über eine Anhebung des Renteneintrittsalters diskutiert, die allerdings von der aktuellen Bundesregierung abgelehnt wird.

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Die Rente mit 67 könnte das Rentensystem stabilisieren, indem sie längere Beitragszahlungen ermöglicht und die Rentenbezugszeit verkürzt. Dadurch werden die Rentenkassen entlastet und Beitragssatzerhöhungen gebremst. Angesichts der steigenden Lebenserwartung erscheint diese Anhebung gerechtfertigt. Zudem könnte sie helfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, da ältere Arbeitnehmer länger im Berufsleben bleiben.

Kritiker betonen jedoch die hohe Arbeitslosigkeit bei Älteren und die Risiken für Geringqualifizierte, die stärker von Langzeitarbeitslosigkeit und Altersarmut bedroht sind. Auch Menschen mit körperlich belastenden Berufen oder aus benachteiligten Gruppen könnten oft nicht bis 67 arbeiten. Zudem setzen Betriebe beim Personalabbau häufig bei älteren Beschäftigten an, während Maßnahmen zur Förderung von Gesundheit und Qualifikation über die gesamte Erwerbszeit ausgebaut werden müssten. Interessant ist, dass junge Menschen heute besser über Rente Bescheid wissen als Babyboomer.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Bihlmayerfotografie

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