Was ist möglich?
Flughäfen durch Klima-Kleber lahmgelegt – diese Rechte haben Reisende
Startet der Flug wegen einer Aktion der Klima-Kleber nicht, können Reisende Rechte geltend machen. Ist der Flug nur verspätet, wird es schwieriger.
Hamm - Der Urlaub steht an, die Anreise zum Flughafen ist geschafft, die Koffer sind bereits abgegeben. Dann jedoch tritt ein unvorhersehbares Szenario ein. Klimaaktivisten kleben sich auf das Rollfeld des Flughafens und legen somit den Flugverkehr über Stunden lahm. So geschehen am Donnerstag, 13. Juli, in Düsseldorf, dem größten Flughafen in NRW, und Hamburg. Betroffene Reisende können Rechte geltend machen.
Klima-Kleber legen Flughäfen lahm: Reisende können Rechte geltend machen
Gegen 6.10 Uhr am Donnerstagmorgen wurde der Flugbetrieb am Flughafen Hamburg eingestellt. Mitglieder der letzten Generation hatten sich pünktlich zum Start der Sommerferien Zutritt zum Gelände verschafft und in unmittelbarer Nähe zur Start- und Landebahn festgeklebt. Rund ein Dutzend Flüge wurden gestrichen, es gab zahlreiche Umleitungen. Die zentrale Sicherheitskontrolle sowie die Check-in-Schalter waren vorübergehend geschlossen.
Zwar wurde der Flugbetrieb am Donnerstagmittag wieder aufgenommen. Einige Reisende konnten in den Stunden zuvor dennoch nicht die geplante Reise antreten. Und nun? Laut Rechtsanwalt Arndt Kempgens, der eine Kanzlei in Gelsenkirchen betreibt, haben betroffene Reisende einige Handlungsoptionen. Diese sind allerdings limitiert.
Freiheitsstrafe für Klima-Kleber? Flughafen-Aktion kann sechs Monate bedeuten
Sind Reisende von der Aktion der Klima-Kleber, die zuletzt auch in Münster tätig waren, betroffen, können sie Schadenersatz (§ 823 BGB) geltend machen. Dies gelte ebenso für Reiseunternehmen, Flughafenbetreiber und Airlines. Sollte der Flug ausfallen, erhalten Reisende die Kosten für eben jenen zurückerstattet. Anders verhält es sich jedoch bei Verspätungen bei Protestaktionen der Klimaaktivisten.
Hier gilt: Starten die Flüge lediglich verspätet, besteht kein Anrecht auf Pauschalentschädigung für Reisende. Dies sei laut Rechtsanwalt Kempgens in der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt. Den Fluggesellschaften sind ob der Protestaktion die Hände gebunden, hierbei handelt es sich um „höhere Gewalt“. In der Theorie können betroffene Reisende Schadensersatz von den Klima-Klebern verlangen. Die Erfolgsquote sei jedoch verschwindend gering.
Und die Klima-Kleber? Die riskieren mit ihrer Blockade-Aktion an deutschen Flughäfen Kopf und Kragen. Es werden mehrere Strafverfahren gegen die Aktivistinnen und Aktivisten eröffnet, teilte eine Sprecherin der Polizei 24RHEIN mit: „Es geht um gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr, Nötigung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Hausfriedensbruch“, erklärte die Sprecherin. Möglicherweise komme auch noch Sachbeschädigung dazu.
Laut § 315 StGB kann das Bereiten von Hindernissen am Flughafen mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe geahndet werden. Außerdem wird wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Nötigung ermittelt.
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