Kein Warten auf Dokumente

Kfz-Zulassung: Die neue 10-Tage-Regel hilft Autofahrern

Autofahrer in NRW und ganz Deutschland dürfen sich ab September 2023 über weniger Bürokratie freuen. Es geht um die KFZ-Zulassung.

Hamm - In Zeiten der Digitalisierung soll vieles einfacher werden. Auch die Bürokratie in Deutschland. Autofahrer in Nordrhein-Westfalen und gar bundesweit dürfen sich über eine Neuerung freuen, die zum 1. September 2023 in Kraft tritt. Die soll das lange Warten deutlich verkürzen. Es geht um den Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Kfz-Zulassung wird runderneuert: Autofahrer profitieren von 10-Tage-Regel

Seit dem 15. Februar 2023 ist es amtlich: Die Kfz-Zulassung in Deutschland wird digital. Das geht aus einer vorgelegten Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung hervor. „Wir wollen es den Menschen und Unternehmen so einfach wie möglich machen: Dank der neuen Vorschriften gehören lästige und zeitraubende Behördengänge der Vergangenheit an“, wird Volker Wissing (FDP), Bundesminister für Digitales und Verkehr, in einer Pressemitteilung zitiert.

Bedeutet: Ab dem 1. September 2023 wird es möglich sein, unmittelbar nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Nachweis dient dann lediglich ein digitaler Zulassungsbescheid. „Wir haben in Deutschland rund 20 Millionen Kfz-Zulassungsvorgänge pro Jahr. Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger“, so Wissing.

Kein Warten mehr auf Dokumente: Digital anmelden und direkt losfahren

Bislang müssen Menschen in Deutschland noch auf die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten warten, ehe die mit ihrem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Dieses Prozedere werde dann ab September ad acta gelegt. Bis zu zehn Tage lang dürfen Autofahrer ohne diese Dokumente und mit dem digitalen Zulassungsbescheid unterwegs sein. Natürlich mitgeführt werden muss der Führerschein. Einige Jahrgänge müssen diesen 2024 umtauschen. Ist der Umtausch des Führerscheins in NRW auch online möglich?

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Schon seit 2019 können Autofahrer über die i-Kfz-Portale besondere Kennzeichen für E-Autos, Oldtimer oder saisonale Fahrzeuge beantragen. Völlig neu: Die zum Teil langwierige Zulassung für juristische Personen kann dann auch digital abgewickelt werden. Darunter zählen unter anderem Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die ohnehin jährlich zahlreiche Zulassungsanträge ausstellen.

Rubriklistenbild: © Philipp von Ditfurth/dpa/Symbolbild

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