Aus Lappen wird Scheckkarte
Führerschein umtauschen in NRW: Ist das auch online möglich?
Millionen Autofahrer müssen ihren Führerschein umtauschen. Benötigt man dafür einen Termin beim Amt oder ist das in NRW auch online möglich? Das gilt.
Hamm - Auch wenn er vielen möglicherweise sehr ans Herz gewachsen ist, müssen Millionen Autofahrer in Deutschland ihren „Lappen“ abgeben. Alte Führerscheine müssen in den nächsten Jahren nach und nach gegen neue Exemplare umgetauscht werden. Aber benötigt man dafür zwangsläufig einen Termin beim Amt? Oder ist der Umtausch auch online möglich? So ist die Situation in Nordrhein-Westfalen.
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Bevölkerung | 17,93 Millionen (2019) |
| Hauptstadt | Düsseldorf |
Führerschein umtauschen: Können Autofahrer das in NRW online machen?
Für die ersten ist die Frist eigentlich schon abgelaufen: Bis zum 19. Januar 2022 mussten Autofahrer, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden, ihren Papier-Führerschein normalerweise gegen einen modernen im Scheckkartenformat umtauschen. Doch weil die Termine dafür auch wegen Corona nur schwer zu bekommen waren, hatte der Bundesrat die Frist zum Führerschein-Umtausch verlängert.
Weil aber nicht jeder Zeit und Lust hat, einen Termin bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde zu vereinbaren, fragen sich viele, ob der Antrag zum Umtauschen des Führerscheins nicht auch online gestellt werden kann. Schließlich haben Stadt- und Kreisverwaltung in den vergangenen Jahren immer mehr Dienste digitalisiert. In NRW gibt es in Sachen Führerschein-Umtausch aber kein einheitliches Vorgehen.
Gute Nachrichten gibt es beispielsweise für die Einwohner von Düsseldorf, Bonn oder Wuppertal: Diese Städte bieten online die Möglichkeit, das Umtauschen des alten Führerscheins zu beantragen. Im Kreis Soest können Bürger den entsprechenden Antrag immerhin zu Hause ausfüllen und per Post an die Kreisverwaltung schicken. Doch in den allermeisten Städten und Landkreisen ist ein persönlicher Termin in der Führerscheinstelle unumgänglich. Wer wissen möchte, wie es in seiner Heimatkommune geregelt ist, sollte sich im Vorfeld online oder direkt bei der Stadt- oder Kreisverwaltung informieren.
Führerschein umtauschen: Diese Fristen gelten für Autofahrer in NRW
Aber warum müssen die alten Papier-Führerscheine überhaupt umgetauscht werden? Sie sollen fälschungssicher gemacht werden. Denn bislang ist eine Fahrerlaubnis unbegrenzt gültig. Daten wie das Foto oder der Name werden also nicht geändert. Nachdem man seinen Führerschein umgetauscht hat, ist der neue nur noch 15 Jahre gültig und muss - wie der Personalausweis oder Reisepass - regelmäßig erneuert werden. Für alle Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt das bereits. Sie müssen also im Rahmen der aktuellen Aktion nicht umgetauscht werden.
Die Fristen für den Führerschein-Umtausch sind je nach Geburtsjahr des Inhabers bzw. Ausstellungsjahr gestaffelt. Als erstes müssen die alten Papier-„Lappen“ umgetauscht werden, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Folgende Fristen gelten:
| Geburtsjahr vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
| 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Führerschein Umtauschen: Wer Frist verpasst, muss mit Verwarnungsgeld rechnen
Danach sind die Autofahrer dran, die bereits einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat haben. Betroffen sind alle Fahrerlaubnisse, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt worden. Sie müssen bis zu folgenden Terminen umgetauscht werden:
| Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Insgesamt sind vom Umtausch nach Angaben des ADAC rund 43 Millionen Führerscheine (15 Millionen Papier-Lappen und 28 Millionen EU-Scheckkarten) betroffen. Wer die Frist verpasst und mit einer abgelaufenen Fahrerlaubnis erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Zudem kann es mit einem nicht mehr gültigen Führerschein im Ausland zu Problemen kommen. Doch seine Fahrerlaubnis an sich verliert man dadurch nicht: Die Inhaber, deren Führerschein abgelaufen ist, dürfen weiterhin die Fahrzeuge steuern, für die sie die Erlaubnis einmal erworben haben.
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