B96 und B196

Führerschein-Upgrade für Autofahrer – ohne zusätzliche Prüfung

Um ein Fahrzeug zu steuern, ist ein Führerschein der Klasse B erforderlich. Viele wissen jedoch nicht, dass eine Erweiterung ohne weitere Prüfungen möglich ist.

Hamm – Führerschein muss sein; so denken Abermillionen Deutsche. Sie haben viel Geld, Zeit und mitunter auch Nerven investiert, um den Führerschein der Klasse B zu erhalten und selbst Auto fahren zu dürfen. Was die wenigsten wissen: Die B-Fahrerlaubnis für Pkw lässt sich recht einfach ausbauen – und zwar ganz ohne Prüfung. Welchen Nutzen die Erweiterungen „B96“ und „B196“ haben.

Autofahrer dürfen ihren Führerschein erweitern – ganz ohne Prüfung

Wer einen Führerschein der Klasse B hat, darf ein Auto samt Anhänger bis zu einer bestimmten Gewichtsgrenze fahren, außerdem Kleinkrafträder und landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h. So weit, so bekannt. Nicht allzu bekannt ist dagegen, dass der B-Führerschein seinen Inhabern Abkürzungen zu anderen Fahrerlaubnissen freischaltet.

Autofahrerinnen und Autofahrer können ihren Führerschein der Klasse B auf B96 und B196 erweitern. Prüfungen müssen sie dafür nicht mehr ablegen. Ganz ohne Zusatzleistung geht es jedoch nicht.

Führerschein-Erweiterung B196 erlaubt Fahren von bestimmten Motorrädern

Für Freunde von motorisierten Zweirädern dürfte vor allem die Erweiterung B196 von Interesse sein. Seit Anfang 2020 können langjährige Inhaber eines normalen Pkw-Führerscheins auch Krafträder der Klasse A1 fahren, sofern sie eine theoretische und praktische Fahrerschulung absolvieren. Auf die vollständige Motorrad-Ausbildung und Prüfungen wird dagegen verzichtet, schreibt der ADAC. Die Berechtigung wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert

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Renault Megane in Blau
Ein Renault Zoe.
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Smart ForTwo EQ.
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Mit der Klasse A1 darf man Motorräder mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW beziehungsweise 15 PS fahren, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW pro Kilogramm nicht übersteigt, außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. Die fetten Maschinen sind also tabu. Es gilt zudem eine weitere Einschränkung: B196 gilt nur in Deutschland.

Führerschein der Klasse B auf B196 erweitern - das sind die Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Vorbesitz der B-Fahrerlaubnis für mindestens 5 Jahre
  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten

Führerschein der Klasse B auf B96 erweitern:

Der Anhängerführerschein B96 erweitert die Möglichkeiten von Pkw-Fahrern nach oben. Die nackte Fahrerlaubnis der Klasse B erlaubt laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr:

  • Das Fahren von Kraftfahrzeugen mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, und zwar

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt

Mit der B96-Erweiterung dürfen die Inhaber auch schwerere Anhänger ziehen. Wichtig ist dabei: Die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 4250 Kilogramm nicht übersteigen. Von Bedeutung ist die Erweiterung B96 beispielsweise im Urlaub. Wer etwa mit dem Camper reisen möchte, hat mit B96 etwas mehr Gestaltungsspielraum. Da trifft es sich gut, dass B96 – anders als die Erweiterung B196 – in der gesamten EU gültig ist.

Für den Anhängerführerschein ist nur ein Kurs in der Fahrschule zu absolvieren, der aus einem Theorie- und einem Praxisteil besteht. Nach Angaben des ADAC bieten viele Fahrschulen die Kombination als Tageskurs an. Eine abschließende praktische Prüfung gibt es nicht. 

Die EU-Führerscheinreform bringt Änderungen mit sich. Besonders Camper und Wohnmobil-Fans dürfen sich über die neuen Regeln freuen. Viele Autofahrer müssen auf einen Führerschein im Scheckkartenformat umsteigen – und eine wichtige Frist beachten.

Rubriklistenbild: © MiS/Imago

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