Folgen des Hackerangriffs
Führerschein-Umtausch 2024: Für viele Betroffene in NRW gilt eine neue Frist
Alte Führerscheine müssen bundesweit umgetauscht werden. In NRW wurde die Frist für viele Autofahrer nun bereits zum zweiten Mal verlängert.
Hamm - Deutschland ist im Umtausch-Rausch. Stück für Stück werden die alten Führerscheine aus dem Verkehr gezogen und durch neue Exemplare nach EU-Standard ersetzt. Der Tausch von Millionen Dokumenten ist logistisch komplex und erfolgt daher bundesweit zunächst gestaffelt nach Geburtsjahrgängen. In vielen Kreisen und Städten von Nordrhein-Westfalen gilt allerdings eine Ausnahmeregelung. Hier wurde die Umtauschfrist nun bereits zum zweiten Mal verlängert.
Führerschein-Umtausch 2024: In NRW gilt für einige Betroffene eine andere Frist
In den mehr als 70 NRW-Kommunen, die im Herbst 2023 von einem Hackerangriff auf den zentralen IT-Dienstleister Südwestfalen-IT (SIT) betroffen waren, wurde wegen lange Zeit nicht laufender Computersysteme die Frist für den Umtausch der alten Führerscheine zunächst um ein halbes Jahr bis zum 19. Juli 2024 verlängert.
Auch diese Deadline hat die Bezirksregierung Arnsberg nun noch einmal verschoben. Führerscheininhaber der betroffenen Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 haben nun sogar bis zum 19. Januar 2025 Zeit, tätig zu werden. Für sie galt ursprünglich der Stichtag 19. Januar 2024.
Betroffen von dem Hackerangriff waren alle Kommunen im Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest (einschließlich der Kreisverwaltungen selbst) sowie mehrere Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis und einige kommunale Unternehmen. Auch Städte im Ruhrgebiet und im südlichen Münsterland waren betroffen, beispielsweise fielen einige Dienstleistungen des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie das Serviceportal der Stadt Gelsenkirchen aus.
Führerschein-Umtausch: Fristverlängerung wegen Hackerangriff
Ebenfalls am 19. Januar 2025 endet die Frist für alle, die 1971 oder später geboren wurden und einen Führerschein haben, der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Die Bearbeitung kann acht Wochen in Anspruch nehmen. Die ersten Jahrgänge, die zum Umtausch aufgerufen wurden, waren jene von 1953 bis 1958. Für sie endete die Frist am 19. Juli 2022. Für alle folgenden Jahrgänge endet sie stets im Januar. Die Übersicht für die Jahrgänge:
| Geburtsjahr | Umtausch-Frist |
|---|---|
| vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
| 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965 bis 1970 | 19. Januar 2024* |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
* Ausnahme für Führerschein-Inhaber aus den vom Hackerangriff betroffenen NRW-Städten und -Kreisen. Für sie ist es der 19. Januar 2025.
Führerschein umtauschen: Auch bestimmte EU-Scheckkarten betroffen
Danach müssen aber auch die Auto- und Motorradfahrer ihren Führerschein umtauschen, die ihn schon im Scheckkartenformat im Portemonnaie haben. Maßgeblich für die Frist, bis wann der Umtausch geschehen sein muss, ist dann das Ausstellungsjahr (und nicht mehr das Geburtsjahr des Inhabers):
| Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Alle Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen vorerst nicht erneuert werden. Der Grund: Diese Führerscheine sind bereits zeitlich begrenzt – und grundsätzlich nur 15 Jahre gültig. Sie müssen also ohnehin erneuert und umgetauscht werden. Auf Autofahrer kommen im Jahr 2024 einige Änderungen zu. Blackbox und Tempowarner werden zur Pflicht und bestimmte Winterreifen sind nicht mehr erlaubt.
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