Mehr Gerechtigkeit

Kindergrundsicherung statt Kindergeld: So viel Geld erhalten Familien künftig

Auf Bundesebene hat sich die Ampel-Regierung auf 2,4 Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung geeinigt. Was Eltern ab dem Jahr 2025 bekommen.

Hamm - Kinderarmut ist in Deutschland ein großes Thema. Etwa jedes fünfte Kind bzw. jeder fünfte Jugendliche lebt laut der statistischen Ämter des Bundes in armen Verhältnissen und kann daher an vielen Aktivitäten nicht teilnehmen. Um das zu ändern, ist schon seit längerem die Kindergrundsicherung im Gespräch. Über Monate hinweg wurde innerhalb der Ampel-Regierung über die Summe, die dafür bereitgestellt werden soll, gestritten. Jetzt haben sich die Parteien für das Jahr 2025 auf Mehrausgaben von 2,4 Milliarden Euro geeinigt. Die Kindergrundsicherung, die eine Zeit lang auf der Kippe stand, kann also kommen. Was müssen Sie jetzt wissen?

Kindergrundsicherung statt Kindergeld: So viel Geld erhalten Familien künftig

Einfach gesagt, sollen Familien mit weniger Einkommen durch die Kindergrundsicherung besser unterstützt werden. Alle Kinder und Jugendliche sollen unabhängig vom Verdienst der Eltern gleiche Entwicklungschancen haben. Das Familienministerium zählt folgende Eckpunkte als Ziele für die Kindergrundsicherung auf:

  • Kinder und Jugendliche sollen besser vor Armut geschützt werden
  • Es sollen bessere Chancen für Kinder und Jugendliche geschaffen werden
  • Es sollen mehr Familien erreicht werden, dadurch soll auch verdeckte Armut bekämpft werden
  • Familien sollen es durch die Kindergrundsicherung generell leichter haben

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) ist mit der Einigung auf die Summe von 2,4 Milliarden zufrieden und bezeichnet das Ergebnis als „umfassendste sozialpolitische Reform seit vielen Jahren“. Zu dieser Aussage führt mit Sicherheit auch die Tatsache, dass es nicht bei den 2,4 Milliarden Euro bleiben soll. Kinderzuschlag, Kindergeld und Regelsätze sollen sich in nächster Zeit immer weiter erhöhen.

Paus hat mittlerweile auch genaue Summen genannt, mit denen betroffene Familien rechnen können. So sollen sich die Leistungen ab 2025 im Bereich von 530 Euro bis 636 Euro monatlich bewegen. Der Betrag hängt mit dem Alter der armutsgefährdeten Kinder zusammen. Die jüngsten bekommen 530 Euro, die ältesten 636 Euro. Im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sagt die Familienministerin: „Das ist ein guter Betrag, um Kindern ein Stück weit mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu verschaffen.“

Kindergrundsicherung: Wie genau funktioniert die Unterstützung für Familien?

Ein großes Versprechen der Regierung ist es auch, dass die bürokratischen Hürden wegfallen. Kindergrundsicherung zu beantragen, soll kein schwieriger Akt werden und online möglich sein. Dadurch soll sichergestellt sein, dass Familien die Hilfe auch wirklich in Anspruch nehmen können. Denn das ist bei den aktuellen Hilfsangeboten nicht der Fall.

Derzeit ist es teilweise aber auch recht unübersichtlich. Denn folgende Leistungen können Eltern für ihre Kinder in Anspruch nehmen:

  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Kinderfreibetrag
  • Teiles des Bildungs- und Teilhabepakets
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch

All diese Leistungen werden künftig durch die Kindergrundsicherung gebündelt. Somit soll es Familien erleichtert werden, den Überblick zu bewahren.

2,4 Milliarden Euro für Kindergrundsicherung: So setzt sich die Hilfe zusammen

Die Kindergrundsicherung wird sich in zwei Komponenten aufteilen. Da wäre zum einen der Garantiebetrag. Unabhängig vom Einkommen der Eltern soll er allen Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, in bestimmten Fällen auch bis zum 25. Lebensjahr, ausgezahlt werden. Dieser Garantiebetrag soll zunächst der Höhe des aktuellen Kindergeldes entsprechen, also 250 Euro.

Zu dem Garantiebetrag gesellt sich der Zusatzbetrag. Dieser hängt vom Einkommen der Erziehungsberechtigten ab. Je mehr die Familie verdient, desto weniger steht ihnen vom Zusatzbetrag zu. „Zusammen decken Garantiebetrag und Zusatzbetrag das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder ab“, heißt es auf der Homepage des Familienministeriums.

Für Alleinerziehende wichtig zu wissen: Bei einem Einkommen von mindestens 600 Euro im Monat sollen die Unterhaltszahlungen, die vom anderen Elternteil kommen, nur zu 45 Prozent angerechnet werden, wenn der Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung ermittelt wird. Ob das nun alles so umgesetzt wird, wird sich zeitnah zeigen. Zwar hat sich die Ampel jetzt auf alles geeinigt, im Parlament muss aber ebenfalls noch darüber beraten werden.

Rubriklistenbild: © Peter Kneffel / dpa

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