Entlastung der Tierkliniken
Gesetz für Notdienstpflicht für Tierärzte bald auch in NRW – doch ein Problem bleibt
Notdienst für Tierärzte wird bald zur Pflicht. Doch kann das die Tierkliniken entlasten, wenn in der ganzen Branche ein anhaltender Personalmangel herrscht?
Hamm – Bundesweit sind der Personalmangel bei Tierärzten und das Klinik-Sterben ein Thema, das sowohl Tierärztekammern als auch Haustierbesitzer vor ein großes Problem stellt. Nordrhein-Westfalen ist aufgrund der fehlenden Notdienstpflicht für Tierärzte derzeit besonders gebeutelt. Vielerorts kann keine Notversorgung der Patienten mehr aufrechterhalten werden. Das könnte sich ab 2025 jedoch ändern.
Denn seit der vergangenen Woche steht fest: Die Notdienstverpflichtung für Tierärzte in Nordrhein-Westfalen kommt. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist kürzlich im Landtag beschlossen worden und wird bereits in Kürze in Kraft treten.
Gesetzesänderung in NRW: Notdienstpflicht für Tierärzte kommt
Doch warum ist das Thema vor allem in NRW so wichtig? Das hat einen bestimmten Grund: Jedes Bundesland in Deutschland hat ein Heilberufsgesetz, das Rechte und Pflichten von Heilberufen wie beispielsweise Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Tierärzten regelt. Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs war NRW jedoch das einzige Bundesland, das eine Verpflichtung zum tierärztlichen Notdienst nicht in seinem Heilberufsgesetz verankert hatte.
Das Problem, dass immer mehr Tierärzte und Kliniken ihre Notfallversorgungen einstellen, besteht laut Tierärztekammer Nordrhein bereits seit mehreren Jahren. Gründe sind unter anderem die Überlastung des Personals, fehlende Studienplätze, die Zunahme von Halbtagskräften und die fehlende Bereitschaft, Notdienste zu leisten. „Trotzdem gibt es noch immer viele Haustierärzte, die sich in Notdienst-Zirkeln engagieren und abwechselnd ihr Möglichstes tun, um allen Patienten gerecht zu werden“, betont Andreas Bulgrin, Kammerpräsident der Tierärztekammer Nordrhein.
Ein vor rund zwei Jahren gefasster Beschluss sieht nun die Aufnahme der Notdienstverpflichtung in das Heilberufsgesetz vor, damit jeder sich an diesen Notdiensten beteiligt. „Derzeit arbeiten wir an einem Entwurf für die Verordnung, in dem alle wichtigen Regeln festgehalten werden“, erklärt Bulgrin auf Nachfrage von wa.de. Diesem Entwurf müssen in der Kammerversammlung beide Tierärztekammern zustimmen. Die Versammlung ist für Herbst 2024 angesetzt. Inkrafttreten wird die Verordnung voraussichtlich zum 1. Januar 2025. Erst dann ändert sich auch etwas für Tierhalter.
Notdienstpflicht für Tierärzte: Personalmangel großes Problem
Als große Schwierigkeit bei der Umsetzung des Gesetzes sehen beide Kammern jedoch den Mangel an Fachpersonal in der Branche. „Natürlich hoffen wir, dass sich die Lage dadurch verbessert. Aber man kann gesetzlich vorschreiben, was man will – wo keine Leute da sind, sind keine Leute da“, betont Bulgrin. Denn die bestehenden Praxen werden bereits jetzt von Patienten überrannt.
Dem stimmt auch Oliver Bergers von der Tierärztekammer Westfalen-Lippe zu: „Die Einführung einer Notdienstverpflichtung allein droht ins Leere zu laufen, wenn es nicht genügend Tierärzte gibt, die diese Notdienste auch ableisten können“, sagt er auf Nachfrage von wa.de. Die Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe setze sich daher intensiv für die Schaffung einer zusätzlichen veterinärmedizinischen Fakultät in NRW ein. Bisher gibt es in Deutschland nämlich nur fünf Universitäten, an denen Veterinärmedizin studiert werden kann. Keine davon befindet sich in NRW.
Notdienstpflicht: Arbeitszeitgesetz blockiert Arbeit der Tierärzte
Hinzu komme das Arbeitszeitgesetz, das die Einsatzzeiten von tiermedizinischem Fachpersonal genauestens vorschreibt. „Das Gesetz ist zu starr gehandhabt und blockiert unsere Arbeit. Tiere halten sich nicht an Vorgaben eines Arbeitszeitgesetzes“, sagt Andreas Bulgrin. „Wenn während einer OP beispielsweise die Arbeitszeit abgelaufen ist, soll an einen weiteren diensthabenden Tierarzt abgegeben werden. Dieser existiert zu der Zeit jedoch meist nicht.“
Das kritisieren Tierärzte bundesweit aufs Schärfste. Im September 2023 ist deshalb ein Schreiben von der Bundestierärztekammer und dem Bundesverband der praktizierenden Tierärzte an die Politik herangetragen worden. Darin fordern die Betroffenen unter anderem die Umstellung von der Tages-Höchstarbeitszeit auf eine Wochen-Höchstarbeitszeit mit flexiblerer Verteilung der Stunden.
Auch Ruhezeiten sollen kurzzeitig verkürzt werden können, wenn Not am Mann ist. Außerdem fordern die Verbände flexibel gestaltete Wochenend- und Feiertagsregelungen. Denn immer mehr Kliniken können diesen Aufwand nicht leisten, wenn Tierärzte nach beendeter Notdienst-Schicht aufgrund der vorgeschriebenen Ruhezeiten ausfallen.
Klink-Lage in Westfalen ist prekär
Mit der Wochenendschließung der Tierklinik Bielefeld, bleibt im Kreis Westfalen-Lippe nur noch eine Klinik mit 24-Stunden-Notdienst übrig, die AniCura Recklinghausen. Im Kammerbezirk Nordrhein ist die Situation mit derzeit noch neun Tierkliniken etwas entspannter. Doch auch dort ist das Personal knapp. In erster Linie seien Kliniken dafür da, Patienten zu behandeln, die in den Praxen der Haustierärzte nicht behandelt werden können.
Notdienst: Tipps für Tierhalter
Kleintierhaltern raten die Tierärztekammern, sich bereits im Vorfeld bei ihrem Haustierarzt über bestehende Notdienst-Ringe in ihrer Region zu informieren und im Zweifel einen Tierarzt zu wählen, der für seine Patienten eine Notversorgung anbietet. Außerhalb der Öffnungszeiten verweisen die Anrufbeantworter der Praxen dann auf einen diensthabenden Kollegen. Auch Lokalzeitungen informieren häufig in ihren Ausgaben über Termine der tierärztlichen Notdienste.
Trotzdem habe es sich aufgrund der fehlenden Notversorgung eingeschlichen, dass immer weniger „echte“ Notfälle in die Kliniken kommen. Auch die Ansprüche der Tierhalter steigen. „Bei allen Problemen, die herrschen, muss sich auch das Verhalten der Tierhalter ändern. Im Notdienst kann keine Rundumversorgung mit Ultraschall, Röntgen und Blutabnahme garantiert werden, solange es zur Behandlung des Tieres nicht zwingend notwendig ist“, so Bulgrin.
Für alles, was nicht dramatisch ist, soll deshalb zukünftig wieder der private Notdienst zuständig sein. Schwierige Fälle werden aber nach wie vor in Kliniken behandelt. Der abwechselnd stattfindende Dienst soll Haustierpraxen ebenfalls entlasten, sodass es auch lokal für die Halter der Tiere wieder Anlaufstellen gibt. Langfristig können nur eine Gesetzesänderung, die Anpassung des Arbeitszeitgesetzes und der Kampf gegen den Fachkräftemangel für eine Entlastung der Branche sorgen.
Rubriklistenbild: © Zacharie Scheurer
