Erlass

Kampf gegen Elterntaxis vor Schulen: NRW erlaubt drastische Maßnahmen

Elterntaxis sorgen für brenzlige Situationen vor Schulen. NRW erlaubt Städten ab sofort, die Straßen sperren zu lassen. Was das für Autorfahrer bedeutet.

Hamm - Morgens, 7.45 Uhr vor deutschen Schulen: auf dem Bürgersteig feixende Kinder, die über die Straße wollen, dazu Schülerinnen und Schüler auf Fahrrädern, dahinter ein fetter Bus. Sie alle versuchen, sich im Halbdunkel an Autos von Eltern vorbeizuquetschen, die ihre Kinder zur Schule fahren. Elterntaxis werden sie genannt - und sie sind ein großes Problem. Nordrhein-Westfalen sagt ihnen nun den Kampf an.

Kampf gegen Elterntaxis: NRW-Städte adürfen ab sofort Straßen vor Schulen sperren

Als erstes Bundesland erlaubt es NRW seinen Städten und Gemeinden, Straßen vor Schulen zeitweise sperren zu lassen. So regelt es ein neuer Erlass des Verkehrsministeriums von Minister Oliver Krischer (Die Grünen). Ein Durchfahrtsverbot für Autos für Straßen mit vielen Elterntaxis oder einem starken Durchgangsverkehr war zwar schon in der Vergangenheit möglich, allerdings musste dafür eine „Gefährdungslage“ nachgewiesen werden. Oder anders: Es musste erst etwas Schlimmes passieren, ehe gehandelt werden durfte.

Das ändert sich durch den Erlass mit dem Titel „Sperrungen von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen“ (kurz: Schulstraßen-Erlass). Er ermöglicht es Kommunen, präventiv tätig zu werden, und gilt ab sofort. Die ersten neuen Durchfahrtsverbote könnten also schon bald stehen - sehr zur Freude nicht nur von Elternverbänden. Das Kidical Mass Aktionsbündnis feierte die neue Regelung in NRW als „Pionierarbeit“. Andere Bundesländer würden bald folgen.

„Durchfahrt verboten“: Zeichen könnte Rushhour mit Elterntaxis entschärfen

Es ist paradox: Viele Mütter oder Väter fahren ihr Kind deshalb mit dem Auto zur Schule, damit es sicher dort ankommt. Gleichzeitig machen sie damit die Lage für alle anderen aber unsicherer. Viele Schulen haben daher Hol- und Bring-Zonen eingerichtet, um zumindest den Bereich direkt vor der Schule zu entlasten. Andere versuchten es mit Info-Veranstaltungen und Verständnis - oft ohne Erfolg.

Mehrere Pilotprojekte wie etwa in Essen haben gezeigt, dass kritische Situationen vor Schulen entschärft werden können, indem für 30 oder 45 Minuten zu Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende Sicherheitszonen eingerichtet werden. So wird es künftig wohl vor einigen der mehr als 5400 Schulen in NRW sein. Eine Sperrung kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen:

  • Verkehrszeichen
  • Schranke
  • Poller

Die wahrscheinlichste Form der Sperrung ist ein „Durchfahrt verboten“-Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen für die konkrete Uhrzeit der Sperrung. Vage Begriffe wie „Schultage“ oder „Schulferien“ seien ungeeignet, etwa weil es Autofahrern nicht zuzumuten sei, die Ferienzeiten zu kennen, heißt es in einem Papier. Wer dabei erwischt wird, wie er „Durchfahrt verboten“ missachtet, muss ein Bußgeld von 55 Euro zahlen.

Schulstraßen-Erlass in NRW: Nicht jede Straße darf zeitweise gesperrt werden

Es gibt jedoch Einschränkungen bei den Sperrungen vor Schulen. Anwohner müssen davon ausgenommen werden, damit sie zu ihren Wohnungen gelangen können. Außerdem dürfen keine Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen gesperrt werden.

Der Städte- und Gemeindebund NRW ist zufrieden mit dem Schulstraßen-Erlass. „Den Kommunen mehr Möglichkeiten geben, den Schulverkehr zu regeln, ist eine gute Idee. Es hat sich immer bewährt, wenn die Beteiligten unmittelbar vor Ort die Lösungen erarbeiten“, sagt Hauptgeschäftsführer Christof Sommer. Er geht davon aus, dass es in der Regel mit einer Beschilderung getan ist.

Rubriklistenbild: © Franziska Kraufmann/dpa

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