Polizei ermittelt
Rosenmontagszug in NRW abgesagt – verzerrte Stimme drohte mit Bomben
Der Rosenmontagszug in einem Stadtteil von Essen wurde kurz vor dem Start abgesagt. Es gab eine Bombendrohung per Telefon. Die Polizei ermittelt.
Essen - Die Karnevalisten warteten schon am Straßenrand, die Wagen standen in den Startlöchern – doch der Rosenmontagszug in Essen-Kupferdreh wurde abgesagt. Der Vorsitzende des Festausschusses Kupferdreher Karneval erhielt 31 Minuten vor dem geplanten Start einen Anruf. Es war eine Bombendrohung.
Rosenmontagszug in NRW abgesagt – verzerrte Stimme drohte mit Bomben
Wie Fabian Walaszweski im Gespräch mit der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) schildert, klingelte sein privates Handy um 15.40 Uhr. Eine „verzerrte männliche Stimme“ habe sich gemeldet und gesagt: „Ich werde euren Rosenmontagszug mit meinen Bomben zerstören.“ Walaszweski und der restliche Vorstand des Festausschusses berieten sich, schalteten auch die Polizei ein. Das Ergebnis: Absage.
Wie die WAZ weiter berichtet, informierte Walaszweski gegen 17 Uhr über Lautsprecher die wartenden Narren – zunächst ohne den Grund für die Absage zu nennen. Sie hätten keine Panik auslösen wollen. Erst in einer Pressemitteilung um 17.57 Uhr informierte die Polizei kurz und knapp über die Bombendrohung.
Rosenmontagszug in Essen abgesagt – „Sicherheit ist das höchste Gut und muss Vorrang haben“
Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen veröffentlichte am Dienstag ein Statement zum abgesagten Rosenmontagszug: „Die Absage des Rosenmontagszuges in Kupferdreh erfolgte durch den Veranstalter. Diese Entscheidung ist zu akzeptieren, denn Sicherheit ist das höchste Gut und muss Vorrang haben. Gleichwohl kann ich die Enttäuschung bei allen großen und kleinen Karnevalistinnen und Karnevalisten verstehen.“ Kufen dankt zudem der Polizei, den Einsatzkräften und Hilfsorganisationen, die vor allem direkt nach der Absage vor Ort unterstützt hätten.
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„Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Ich setze dabei auf einen schnellen Fahndungserfolg, um Klarheit zu erlangen“, heißt es weiter. Die Polizei ermittelt nach eigenen Angaben „wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“. Ein Strafverfahren sei eingeleitet worden. Laut Gesetz droht dem Anrufer demnach eine Freiheitsstraße bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe. Zudem wird im entsprechenden Paragrafen 126 Strafgesetzbuch betont: „Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.“
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