Unionsländer
Leistungsstopp, Passentzug: Wie drastisch NRW-Minister Reul gegen Clan-Kriminelle vorgehen will
Die Innenminister der unionsgeführten Bundesländer haben drakonische Maßnahmen gegen Clan-Kriminelle vorgeschlagen. Das steht in dem Positionspapier.
Köln – Die blutigen Ausschreitungen zwischen zwei Großfamilien in Essen und Castrop-Rauxel im Juni hatten die Debatte um Clan-Kriminalität neu entfacht. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) ordnete die Gewalteskalationen dem Clan-Milieu zu. Forderungen nach einem härteren Durchgreifen gegen die Clan-Kriminellen wurden laut. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) reagierte – und brachte eine leichtere Abschiebung ins Spiel. Das sorgte bei vielen für Kritik – anderen geht das noch nicht weit genug.
Verurteilung, Sozialleistungen, Kindesentzug: So wollen Innenminister Clan-Kriminalität bekämpfen
Die Clan-Kriminalität in Nordrhein-Westfalen ist nach wie vor ein signifikantes Problem. Das jedenfalls zeigen Zahlen, die das Landeskriminalamt kürzlich veröffentlichte. Doch nicht nur in NRW wollen die Verantwortlichen nun härter gegen die Straftäter vorgehen. Die Innenminister der unionsgeführten Bundesländer schlagen in einem 17-Punkte-Positionspapier, das der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, drakonische Maßnahmen gegen die kriminellen Mitglieder der Großfamilien vor. Dazu zähle auch, dass bei Clan-Kriminellen ohne deutsche Staatsangehörigkeit alle „Maßnahmen mit dem Ziel der Ausweisung und Abschiebung anzuwenden“ seien.
Was bedeutet Clan-Kriminalität?
► Wenn die Rede von Clans ist, sind meist bestimmte Mitglieder von Großfamilien mit türkisch-arabischen Wurzeln gemeint. In Deutschland gehören nach Schätzungen des Bundeskriminalamts (BKA) rund 200.0000 Menschen zu solchen Großfamilien. Die meisten von ihnen sind nicht kriminell. Einige aber haben sich zu Gruppierungen zusammengeschlossen, die Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität begehen.
► Viele gehören den sogenannten Mhallami an, einer arabischstämmigen Volksgruppe. Ihre Vorfahren wurden nach dem Ersten Weltkrieg aus der Türkei vertrieben, kamen dann in den Libanon. Als dort Bürgerkrieg ausbrach (1975 bis 1990), flohen viele der Familien nach Deutschland. Häufig wird deshalb auch von Libanesen-Clans gesprochen.
► Als Clankriminalität bezeichnen die Behörden Straftaten, die sich aus diesen ethnisch abgeschotteten Subkulturen heraus entwickeln.
► Die kriminellen Clan-Mitglieder begehen schwere Straftaten, wie Menschenhandel, Betrug, Erpressung und Raub.
► Laut Landeskriminalamt gibt es bei jedem fünften Verfahren im Bereich der organisierten Kriminalität Bezüge zu Familienclans.
Doch der Vorschlag der Innenminister der CDU-geführten Länder reicht noch deutlich weiter: Wenn Clan-Familien die Schulpflicht ihrer Kinder verweigern, solle das Einfrieren der Sozialleistungen erwogen werden, heißt es in dem Positionspapier. Zudem sieht das Papier vor, Kinder in kriminellen Großfamilien engmaschig zu kontrollieren – wenn nötig bis zum Entzug der elterlichen Sorge. Kriminelle Jugendliche sollen zudem schneller verurteilt werden. Ähnlich äußerte sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Serap Güler bereits vor einigen Wochen gegenüber wa.de.
Clan-Kriminalität: Landesinnenminister aus unionsgeführten Ländern wettern gegen Nancy Faeser
Erarbeitet wurde das Positionspapier zum Kampf gegen Clan-Kriminalität unter Federführung von Hessen und Nordrhein-Westfalen, wie ein Sprecher des hessischen Innenministeriums sagte. „Wir leben in einem sehr sicheren Land. Die Aktivitäten krimineller Clanangehöriger haben sich in Teilen Deutschlands in den letzten Jahren allerdings verstärkt zu einem sichtbaren Phänomen in vielen Bereichen der Allgemeinkriminalität und der Organisierten Kriminalität entwickelt“, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) als Sprecher der unionsgeführten Innenministerien in einer Mitteilung zum Papier.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe im vergangenen Jahr zwar eine Allianz gegen Clan-Kriminalität angekündigt. „Leider gibt es bis heute seitens des Bundes keine Strategie und keine konkreten Maßnahmen“, kritisierte Beuth. Bundesinnenministerin Faeser tritt am 8. Oktober bei der Hessen-Wahl an, um Beuths Parteikollegen Boris Rhein seinen Platz in der Staatskanzlei in Wiesbaden streitig zu machen. Ihr Vorstoß einer leichteren Abschiebung wurde von einigen deshalb als „Wahlkampfgetöse“ abgetan.
Entzug der Staatsbürgerschaft von Clan-Kriminellen? Reul prescht mit drastischem Vorschlag vor
„In ganz Deutschland muss gelten: Clankriminelle dürfen weder zu Tumulten auf unseren Straßen aufrufen, noch ungehindert betrügen, stehlen oder fälschen“, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul. Man dürfe „diesen Leuten keinen Zentimeter Raum lassen, ihrem rechtswidrigen Tagesgeschäft nachzugehen“. Man könne versuchen an einer wichtigen Stellschraube zu drehen, so Reul: „Wenn wir die Staatsbürgerschaft aberkennen könnten, könnten wir zumindest in diesen Fällen eine Abschiebung versuchen“. Juristisch sei ein solches Vorgehen aber „hochkomplex“.
Auch Reul äußerte sich kritisch über das Diskussionspapier aus Faesers Innenministerium. Dieses sieht unter anderem vor, dass eine Ausweisung bereits möglich sein soll, wenn jemand Teil einer kriminellen Vereinigung war oder ist. „Ich kann doch niemanden abschieben, nur weil er Mitglied eines Clans ist“, beteuerte der NRW-Landesinnenminister im Interview mit der Welt. Stattdessen plädierte Reul für eine Bargeldobergrenze beim Kauf teurer Güter und sprach sich für eine Umkehr der Beweislast aus.
„Das würde bedeuten, dass derjenige, der eine große Menge an Bargeld oder Wertsachen besitzt, nachweisen muss, dass sie aus legalen Geschäften stammen“. Nach Ansicht des CDU-Politikers würde das die Clan-Kriminellen „viel stärker treffen als Debatten über Abschiebungen, die am Ende doch nicht stattfinden“. Tatsächlich zeigen auch die Zahlen des LKA: Mehr als die Hälfte der Clan-Kriminellen in NRW haben eine deutsche Staatsangehörigkeit – sie können also nach der aktuellen Gesetzgebung nicht abgeschoben werden. Wie viele Clan-Kriminelle bislang abgeschoben werden konnten, ist nicht bekannt. (mg)
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