Abschiebung drohte
Tödliche Attacke auf dem Send: Verdächtiger hätte nicht in Münster wohnen dürfen
Münster steht nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Familienvater noch immer unter Schock. Der Tatverdächtige hätte eigentlich nicht in Münster leben dürfen.
Münster - Für Entsetzen hat der tödliche Messerangriff auf dem Send in Münster gesorgt. Einem 21-Jähriger wird vorgeworfen, einen 31-jährigen Familienvater auf der Kirmes getötet zu haben. Die Stadt Münster brach den Send ab. Jetzt zeigen Recherchen, dass der Tatverdächtige nicht in Münster hätte leben dürfen.
Yevgeni A. war bereits vor der Tat auf dem Send in Münster polizeibekannt. Er soll unter anderem wegen Sexualdelikten in der JVA Herford inhaftiert gewesen und in der Sozialtherapeutischen Anstalt betreut worden sein. Zum Tatzeitpunkt war er in Münster gemeldet, doch das hätte eigentlich nicht möglich sein sollen.
Messerattacke auf dem Send: Tatverdächtiger war vorzeitig entlassen worden
Das Urteil einer Gefängnisstrafe fiel 2017, damals war Yevgeni A. ein Jugendlicher, gerade einmal 16 Jahre alt, wie die Westfälischen Nachrichten berichten. Er sei zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden und in Berufung gegangen. Das Landgericht Münster habe 2018 das Urteil bestätigt. Yevgeni A. sei vorzeitig entlassen worden. Laut den Westfälischen Nachrichten ist aus Justizkreisen zu hören, es sei eine „möglicherweise falsche Einschätzung“ gewesen.
Yevgeni A. sollte eigentlich in einer Einrichtung für betreutes Wohnen im Landkreis Osnabrück leben, dort war er auch, allerdings nur von Juli 2021 bis Mai 2022, wie ein Sprecher des Landkreises auf Nachfrage von wa.de bestätigte. Danach sei er „abgängig“ gewesen. Bei dem Wohnheim handelte es sich nicht um eine geschlossene Einrichtung, der jetzt 21-Jährige konnte sich relativ frei bewegen.
Tödliche Attacke auf dem Send: Verdächtiger hätte nicht in Münster wohnen dürfen
Wo sich Yevgeni A. nach Mai 2022 zunächst aufhielt, ist unbekannt. Eigentlich hätte er noch bis 2024 in dem Wohnheim bleiben müssen. Dass er den Landkreis verließ, sei ein Verstoß gegen seine Bewährungsauflagen gewesen, denn Yevgeni A. hat eine Wohnsitzauflage im Landkreis Osnabrück, bestätigte die Stadt Münster auf Anfrage.
Dass sich der 21-Jährige im März 2023 in Münster wohnhaft melden konnte, hat nach Angaben eines Sprechers den Hintergrund, dass bei einer Anmeldung die Stadt keine Kenntnis von Bewährungs- und Aufenthaltsauflagen erhalten. Entsprechend war der Behörde nicht bekannt, dass der 21-Jährige eigentlich im Landkreis Osnabrück leben müsste – und eine Ausweisungsverfügung vorlag. Diese wurde Jahre zuvor in NRW erlassen.
Yevgeni A. sollte ausgewiesen werden – doch er klagte gegen die Abschiebung
In die Wohngruppe im Landkreis Osnabrück wurde A. gebracht, um sein altes Umfeld zu verlassen, erklärte ein Sprecher des Kreises. Ursprünglich lebte der junge Mann nämlich in NRW. Ein Sprecher des Kreises Coesfeld bestätigt, dass der heute 21-Jährige zwischen 2006 und 2009 und dann noch einmal zwischen 2016 und 2021 seinen Wohnsitz in dem münsterländischen Landkreis hatte.
Der Kreis Coesfeld stellte nach eigenen Angaben am 23. November 2020 die Verfügung, dass A. ausgewiesen werden sollte. Ihm wurde die Abschiebung nach Kasachstan angedroht und ein Einreise- und Aufenthaltsverbot mit einer Befristung von acht Jahren ab Ausreisezeitpunkt erlassen, wie der Sprecher wa.de mitteilt. Mit der Ausweisungsverfügung erlosch auch sein Aufenthaltstitel.
Abgeschoben wurde Yevgeni A. allerdings zunächst nicht, da er gegen die Abschiebung vor dem Verwaltungsgericht Münster klagte. Bis zur Entscheidung, die bislang noch aussteht, kann er nicht abgeschoben werden. Die Akten schickte der Kreis Coesfeld an den Landkreis Osnabrück weiter, in dem A. zu diesem Zeitpunkt bereits lebte. „Die ausländerrechtliche Zuständigkeit liegt daher noch beim Landkreis Osnabrück, wo der mutmaßliche Täter auch seinen aktuellen Aufenthaltsstatus erhalten hat“, sagte ein Sprecher der Stadt Münster.