Zum Glück überlebt
Tierquälerin misshandelt Hund mit Kabelbindern – sie wollte ihn töten
Eine Frau aus Hattingen wird nun bestraft: Sie hat ihren Hund misshandelt und versucht, ihn zu töten. Zum Glück hat Hund Max überlebt.
Hattingen - Hund Max wurde in seinem Leben furchtbar schlecht behandelt – nur knapp ist er seinem Tod entkommen. Mit Kabelbindern und den Resten einer Plastiktüte um den Hals wurde der Hund im Oktober 2023 ausgesetzt und schließlich von Tierschützern der Dogman Tierhilfe aus Leverkusen gerettet. Gegen die ehemalige Halterin haben die Retter von Max eine Strafanzeige gestellt. Jetzt liegt das Urteil vor.
Max sollte sterben: Tierquälerin misshandelt Hund mit Kabelbindern – „ist doch total pervers“
Am Mittwoch, 11. Oktober 2023, wurde Hund Max nach einer mehrstündigen Rettungsaktion eingefangen. Zuvor sei der Hund mehrere Tage lang durch Hattingen geirrt – die ganze Zeit lang trug der Vierbeiner enge Kabelbinder und Reste einer Plastiktüte um den Hals. Den Tierschützern wurde direkt klar: Es gab eindeutig einen Mordversuch an Hund Max.
Doch was genau war wirklich passiert? Laut dem Online-Magazin ruhrkanal.news hat eine 22-jährige Frau aus Hattingen Hund Max von einer Tierschutzorganisation adoptiert. Schon nach kurzer Zeit soll die Frau dann bemerkt haben, dass Max, wenn er alleine zu Hause gelassen wurde, die Wohnung mit Kot und Urin versehen hatte. Von der Situation überfordert, beschloss die Frau dann gemeinsam mit ihrem Freund, dem ein Ende zu setzen. Sie legten Max Kabelbinder um den Hals und zogen sie zu. Damit verfolgten sie die Absicht, den Vierbeiner zu töten. Anschließend setzten sie den Hund aus. Vor Gericht gestand die 22-Jährige die Tat.
Halterin zu 3 Jahren auf Bewährung verurteilt
Die Gerichtsverhandlung sollte nach Angaben der Tierretter bereits am Montag, 12. August, stattfinden, musste aber vertagt werden, da einer der Verteidiger krank war. Am Mittwoch, 30. Oktober, fand die Verhandlung dann statt. Fest steht: Die ehemalige Halterin hat gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Dort heißt es: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ (§ 1 Tierschutzgesetz). Verstöße gegen diesen Grundsatz können nach § 17 mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Schlussendlich wurde die Frau aus Hattingen vom Richter zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe, drei Jahre ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt, wie die WAZ berichtet. Er ging über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß. Zusätzlich muss die Frau 100 Stunden unentgeltliche Arbeit leisten und darf für fünf Jahre keine Tiere halten oder betreuen. Richter Johannes Kimmeskamp ist von der Tat der ehemaligen Hundebesitzerin entsetzt: „Das ist doch total pervers. Unfassbar. Das ist total krank“, sagte er laut WAZ in der Gerichtsverhandlung.
Auch die Tierschützer von Dogman Tierhilfe sind noch immer von dem Fall erschüttert. Einige der Tierschützer haben der Gerichtsverhandlung beigewohnt. „Es war sehr emotional und schwer auszuhalten“, so die Tierschützer in einem Facebook-Post. Mit dem Urteil sind sie nicht ganz so zufrieden. Die Strafe sei „eigentlich zu wenig“.
Der Freund der Tierhalterin aus Hattingen war ebenfalls an der Tat beteiligt. Da er allerdings zum Tatzeitpunkt noch jünger als 21 Jahre alt war, wird sein Fall gesondert vor dem Jugendgericht verhandelt. Für Max gibt es zum Glück ein gutes Ende: Er hat inzwischen ein neues Zuhause gefunden.
Ein schlimmer Fall ereignete sich auch in Köln: Ein Ehepaar hielt mehr als 30 Hunde auf einem Schrottplatz. Nun wurden sie verurteilt. Für das Tierheim Köln-Dellbrück ist die Strafe zu mild.
Rubriklistenbild: © Dogman Tierhilfe e.v.
