Öffentlicher Nahverkehr

Maskenpflicht in Bus und Bahn: Ende der Corona-Regel in NRW

Die Maskenpflicht in Bus und Bahn in Nordrhein-Westfalen endet. Die Corona-Regel im ÖPNV ist ausgelaufen.

Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen hat nachgezogen. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in NRW wurde zum 1. Februar 2023 aufgehoben. Dies lasse die aktuell weiter entspannende Infektionslage zu, erklärte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums auf Nachfrage von wa.de. „Damit wird auch Einheitlichkeit mit der Regelung im Fernverkehr geschaffen.“ Denn: Der Bund hatte bereits am Freitagvormittag angekündigt, die Maskenpflicht im Fernverkehr Anfang Februar abzuschaffen.

NRW kippt Maskenpflicht in Bus und Bahn

Damit ist die Verpflichtung zum Tragen einer Maske in Bussen und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in NRW mehr als zweieinhalb Jahre nach der Einführung dieser Corona-Regel weggefallen. Das Land bestätigte die Anpassungen der Corona-Regelungen erneut in einer Mitteilung am Mittwoch, 25. Januar.

Reisende und Pendler haben weiter die Möglichkeit, in Selbstverantwortung zu handeln. Der Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums sagte: „Selbstverständlich können diejenigen, die sich besonders schützen wollen, freiwillig eine Maske tragen.

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NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ergänzte: „Es kommt nun noch stärker auf die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen an. Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das ist jetzt besonders wichtig, und ich bitte alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dies auch so in ihren Betrieben zum Schutz der Belegschaft zu kommunizieren.“

Darüber hinaus ließ das Land NRW auch die Isolierungspflichten zum 1. Februar auslaufen. Auch dadurch werde „eine sehr weitgehende Rückkehr zur Normalität ermöglicht“.

Im Februar fällt auch die Maskenpflicht im Fernverkehr

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hatte zuletzt am 16. Dezember vergangenen Jahres eine Verordnung verabschiedet, mit der die Regelungen der Corona-Schutzverordnung sowie der Test- und Quarantäneverordnung bis zum 31. Januar verlängert wurden. Nach NRW-Landesrecht besteht im öffentlichen Nahverkehr bis dahin damit weiter eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske). Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hatten die Maskenpflicht im ÖPNV bereits gekippt.

Nahezu unmittelbar vor der ersten Ankündigung aus NRW hatte die Bundesregierung am Freitag, 13. Januar, angekündigt, dass die Maskenpflicht im Fernverkehr – verpflichtend ist dort eine FFP2-Maske – zum 2. Februar fallen soll. Das gab Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bekannt. „Die uns beratenden Experten gehen nicht mehr davon aus, dass es noch mal zu einer großen, zu einer schweren Winterwelle kommen wird“, sagte er. Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes sollte die Maskenpflicht im Fernverkehr eigentlich bis zum 7. April andauern.

Rubriklistenbild: © Christian Charisius/dpa

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