Zahl der Fälle gestiegen

Masern-Ausbruch in mehreren NRW-Städten – neue Rekordzahlen

In NRW wurden schon 24 Masern-Fälle in diesem Jahr registriert, meistens bei ungeimpften Kindern. Was Sie zur Impfpflicht, Symptomen und Immunität wissen müssen.

Hamm - Allein in den vergangenen zwei Monaten wurden in Nordrhein-Westfalen 24 Masernfälle registriert — und das, obwohl in Deutschland eine Impfpflicht besteht. 2023 gab es im Vergleich über das Jahr verteilt „nur“ 15 bestätigte Fälle, während es in den Corona-Jahren jeweils zwei Infektionen gab, so eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums NRW im Gespräch mit der Rheinischen Post.

Ausbruch von Masern in NRW: In welchen Regionen treten die Masernfälle auf?

Besonders im Hochsauerlandkreis (HSK) und Köln wurde ein gehäuftes Auftreten von Infektionen gemeldet. Im HSK verzeichnete das Ministerium neun Fällen, die alle in einem Zusammenhang standen. Köln registrierte insgesamt acht Fälle. Einzelfälle verteilen sich in NRW, darunter in Düsseldorf, im Rhein-Kreis Neuss, in Leverkusen, Düren, Coesfeld, Hamm und Soest.

Typischer Hautausschlag bei einer Masernerkrankung.

Die meisten Fälle traten bei Kindern bis 13 Jahre auf, so die Sprecherin. Die Patienten hätten keinen oder nur einen unvollständigen Impfschutz gehabt. Warum dem so ist, sei nicht abschließend bekannt. Denn eigentlich gilt seit März 2020 in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern, geregelt durch das Masernschutzgesetz.

Wann besteht die Masern-Impfpflicht?

Alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, wenn sie in den Kindergarten kommen oder betreut werden, spätestens mit Eintritt in die Schule, müssen den Impfschutz nachweisen. Das gilt auch für nach 1970 geborene Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Mitarbeiter in Kliniken, Praxen und anderen Einrichtungen. Bei vor 1970 Geborenen nimmt man bereits eine Erkrankung an – und wer einmal Masern hatte, sei gegen eine weitere Infektion immun.

Nachgewiesen wird die Impfung durch einen Eintrag im Impfausweis, kontrolliert durch Kitas und Schulen. Während Kitas ungeimpfte Kinder ablehnen können, müssen Schulen diese aufgrund der Schulpflicht hingegen aufnehmen – hier steht die Impfpflicht erst an zweiter Stelle.

Mehr Fälle in NRW: Sind Masern gefährlich?

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten, die über die Luft übertragen werden. Die ersten Symptome sind etwa Hustern, Schnupfen und Fieber, während der typische, rote Hautausschlag erst später auftritt. Das Virus schwächt die Immunabwehr des Menschen für mehrere Monate.

Bei etwa 20 bis 30 Prozent der Betroffenen verursacht die Krankheit Begleiterkrankungen und Spätfolgen, wie etwa Mittelohr- und Lungenentzündungen. Bei etwa einem von 1000 Erkrankten kommt es zu einer Gehirnentzündung. Im schlimmsten Fall nimmt die Infektion bei etwa 10 bis 20 Prozent einen tödlichen Verlauf.

Wie kann ich mich vor den Masern schützen?

Gegen Masern gibt es seit Mitte der 1960er Jahre einen wirksamen Impfstoff. Schutz vor der Krankheit bietet jedoch erst die vollständige Impfung gegen Masern, dann trete lebenslange Immunität ein. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt zwei Dosen. Kinder können ab dem elften Lebensmonat geimpft werden.

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind gut 93 Prozent der Schulanfänger zweimal gegen Masern geimpft. Gewünscht ist von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Quote von 95 Prozent, da sich das Virus dann nicht mehr ausbreiten könne. Die Kosten für die Impfung übernehmen die Krankenkassen.

Im sauerländischen Sundern gibt es derweil aktuell zwei Fälle von Tuberkulose. Eine Mutter und ein Kind im Kindergartenalter sind erkrankt. Die Kontaktverfolgung läuft. Auch die Ringelröte geht in NRW um. Die Kinderkrankheit kann auch Erwachsene treffen.

Rubriklistenbild: © Julian Stratenschulte/dpa

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