Gut vier Jahre nach tödlichem Unfall
Neues Urteil im Raserprozess: So hat das Landgericht entschieden
Das illegale Autorennen endete in einem tragischen Unfall. Jetzt hat das Landgericht Arnsberg auch für den beteiligten Porschefahrer aus Soest ein Urteil gefällt.
Balve/Sundern/Soest - Das Landgericht Arnsberg hat am Mittwoch (21. Dezember) den 61-jährigen Porschefahrer aus Soest (NRW), dem die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen zwischen Sundern-Hövel und Balve-Beckum am 1. August 2018 vorgeworfen wurde, zu einer Haftstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Neues Urteil im Raserprozess: So hat das Landgericht entschieden
Viel Spielraum hatte die Schwurgerichtskammer nach der beschränkten Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof (BGH) nicht. Denn das oberste ordentliche Gericht hatte die Urteile im Wesentlichen bestätigt. Lediglich das Urteil gegen den heute 61-jährigen Porschefahrer, der nicht mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen war, wurde auf Antrag von Staatsanwalt Klaus Neulken aufgehoben.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hatte den Soester wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Bundesgerichtshof nutzte die Revision für eine grundsätzliche Klärung, derer der vergleichsweise neue Paragraf zur Strafbarkeit illegaler Autorennen grundsätzlich bedurfte. Das Ergebnis: Wer an einem verbotenen Autorennen teilnimmt, kann auch für die Folgen eines Unfalls verurteilt werden, den einer der anderen Teilnehmer dieses Autorennens verursacht hat.
Nicht mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs
Die Richter des 4. Strafsenats des BGH erweiterten den Schuldspruch für den 61-jährigen Soester deshalb um die Vorwürfe der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in vier Fällen. Eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts musste auf dieser Grundlage ein neues Strafmaß verkünden. Mit 14 statt neun Monaten auf Bewährung trugen die Richter dem Umstand Rechnung, dass der Angeklagte nicht direkt an der Kollision beteiligt war.
Schon das erste Urteil des Landgerichts hatte festgehalten, dass er nicht mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren war. Er war nicht vorbestraft, und der Unfall liegt mittlerweile viereinhalb Jahre zurück. Auf der anderen Seite stand die Feststellung des Bundesgerichtshofs, dass der 61-Jährige durch seine angebliche Teilnahme an dem Fahrzeugrennen für das „Unfallgeschehen mit schrecklichen Folgen“, konkret den Tod einer 70-jährigen Frau und vier Schwerletzte, mitverantwortlich sei. Als Preis für die Aussetzung der Strafe zur Bewährung ordneten die Arnsberger Richter die Einziehung des „Tatwerkzeugs“, also des Porsche, an, der laut Gutachten immerhin noch einen Wert von 115 000 Euro habe.
BGH-Urteil „Schneidet jede weitere Diskussion ab“
Staatsanwalt Klaus Neulken ging noch einen Schritt weiter: Er beantragte eine vollstreckbare Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten für den Angeklagten. Das angeblich fehlende Geständnis nannte er als Grund, die Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen. Aber hatte der Angeklagte wirklich Grund, Reue aufgrund einer angeblichen Mitschuld an dem Unfall zu zeigen? Oder etwas zu gestehen, was er möglicherweise gar nicht getan hatte? Letztlich machte er gute Miene dazu, dass der BGH das in vielen Hinsichten zweifelhafte Urteil des Landgerichts für rechtskräftig erklärt hatte. Verteidiger Volker Cramer machte klar, dass sein Mandant „die entsetzlichen Folgen dieses von ihm mitverschuldeten Unfalls zutiefst bedauert“.
Die Entscheidung des BGH schneide jede weitere Diskussion über das, was an jenem Tag tatsächlich passiert war, ab: „Den Sachverhalt darf man auf der Grundlage unserer Rechtsordnung nicht mehr anzweifeln. Man muss akzeptieren: Das ist so geschehen, wie vom Landgericht festgestellt.“