Nach Unfall zwischen Beckum und Sundern: Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung
Neue Verhandlung im Raserprozess: Porsche-Fahrer droht längere Haftstrafe
Im Nachgang eines tödlichen Unfalls zwischen Beckum und Sundern-Hövel im Jahr 2018 steht ein Porsche-Fahrer aus Soest am Donnerstag erneut vor Gericht. Weil der Revision des Staatsanwalts stattgegeben wurde, droht dem Mann, der an einem illegalen Autorennen beteiligt war, eine erheblich längere und möglicherweise vollstreckbare Haftstrafe - wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in vier Fällen.
Beckum - Bei einem Frontalzusammenstoß zweier Autos auf der Landstraße zwischen Balve-Beckum und Sundern-Hövel wurde am 1. August 2018 eine 70-jährige Frau getötet. Vier weitere Insassen erlitten schwerste Verletzungen und mussten in verschiedene Kliniken ausgeflogen werden.
Nach achtmonatigem Prozess und 20 Verhandlungstagen vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Arnsberg wurde der direkte Unfallverursacher aus Hemer am 30. Januar 2020 wegen fahrlässiger Tötung, vierfacher fahrlässiger Körperverletzung und der Teilnahme an einem verbotenen Autorennen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt (wir berichteten). Die von seinem Anwalt eingelegte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) hatte keinen Erfolg. Der BGH bestätigte das Urteil.
Mitangeklagter wehrt sich gegen Haftstrafe, aber: Nur Revision des Staatsanwalts erfolgreich
Auch sein Mitangeklagter, ein Porschefahrer aus Soest, wehrte sich gegen eine Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung wegen Teilnahme an einem verbotenen Autorennen. Der 4. Senat des BGH gab aber lediglich der Revision von Staatsanwalt Klaus Neulken statt, hob das Urteil gegen den Soester auf und verwies das Strafverfahren an eine andere Kammer des Landgerichts Arnsberg. Der Prozess beginnt am Donnerstag, 15. Dezember, um 8.30 Uhr. Das Urteil soll am Mittwoch, 21. Dezember, ab 13 Uhr verkündet werden.
Zeugen müssen voraussichtlich nicht mehr gehört werden. Denn in der erneuten Hauptverhandlung geht es nicht mehr um die Frage, ob der Soester sich an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen beteiligt hatte. Insofern hat der BGH die Tatsachenfeststellungen des Landgerichtsprozesses bestätigt.
Karlsruher Richter erweiterten den Schuldspruch
Die Karlsruher Richter erweiterten aber den Schuldspruch. Zwar sei der Porsche-Fahrer nicht mit dem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert. Da er sich aber an dem verbotenen Autorennen mit dem verurteilten Unfallverursacher beteiligt habe, habe auch er sich der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung in vier Fällen schuldig gemacht. Auch er habe „den Tod der Mitfahrerin in dem entgegenkommenden Pkw und die Verletzungen der weiteren Insassen dieses Fahrzeugs fahrlässig verursacht“, befand der 4. Senat des BGH.
Schon die Durchführung des Rennens sei der Grund für den Tod der 70-Jährigen und die schweren Verletzungen ihrer Mitfahrer gewesen. Der Unfall und seine Folgen seien auch für den Porschefahrer „vorhersehbar und vermeidbar“ gewesen, führten die Richter weiter aus. Er habe eine „objektive Pflichtverletzung“ begangen, „die er nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte“.
Angeklagtem droht nun eine erheblich längere Haftstrafe
Nach dem vom BGH erweiterten Schuldspruch droht dem Angeklagten nun eine erheblich längere und möglicherweise vollstreckbare Haftstrafe. Denn das Ausmaß seines schuldhaften Versagens nähert sich aus Sicht der Karlsruher Richter dem seines Mitangeklagten an. Schlimmer hätte es für den Soester kaum kommen können. Denn es wird im Landgericht Arnsberg um erheblich ernstere Fragen gehen als jene, ob er seinen immer noch beschlagnahmten Porsche zurückbekommt.