Betrugsmasche
Stromzähler ablesen lassen – das kann ein teurer Fehler sein
Ein vermeintlicher Vertreter Ihres Stromanbieters will Ihre Zähler ablesen. Daraufhin ist ein neuer Stromvertrag in der Post. Das ist eine gefährliche Betrugsmasche.
Hamm - Betrüger geben sich oft falsche Identitäten. Personen oder ganze Unternehmen dienen dann nur dem Zweck, Personen um ihr Geld zu bringen. Das kann auch bei vermeintlichen Vertretern ihres Stromanbieters der Fall sein. Wenn nach der Zählernummer, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer gefragt wird, sollten Verbraucher vorsichtig sein. Betrüger können diese Daten benutzen, um ihren Energieanbieter ohne ihr Wissen zu ändern. Dafür kassieren die Betrüger dann eine Werbeprämie.
Betrug mit Zählernummern beginnt mit Jagd auf Kundendaten
Um neue Kunden zu ergattern, setzen viele Anbieter auf das Prinzip „Kunden werben Kunden“. Dabei haben Privatpersonen die Möglichkeit eine Prämie zu bekommen, wenn es ihnen gelingt, Freunde oder Bekannte vom Wechsel zum neuen Anbieter zu überzeugen. Was potenziellen Kunden den Wechsel schnell und unbürokratisch ermöglichen soll, bietet aber auch Angriffsstellen für Betrüger.
Auf Anfrage der Redaktion erklärt die Verbraucherzentrale NRW, dass nur wenige Daten benötigt werden, um einen Anbieterwechsel in die Wege zu leiten. In manchen Fällen genügten schon Name, Adresse, Kundennummer und der Name des derzeitigen Anbieters. Auch mit der E-Mail-Adresse und der Zählernummer lässt sich Profit machen. Die Betrüger benutzen die Daten, um ihre Opfer bei neuen Anbietern zu registrieren und kassieren die Werbeprämien. Für jeden erfolgreich angeworbenen, auch wenn unwilligen und unwissenden, neuen Kunden, zahlen Anbieter Prämien in Höhe von circa 50 Euro.
Datensparsamkeit, gesunden Misstrauen und Widerrufung - so schützen Sie sich
Einen falschen Mitarbeiter ihres Stromanbieters von einem echten zu unterscheiden, ist nicht einfach. Gefälschte Namensschilder, Aushänge zum Ablesen der Zählerstände und sogar Firmenkleidung kommen oft zum Einsatz. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte ein gesundes Misstrauen an den Tag legen. Hier die wichtigsten Tipps, wie Sie sich schützen können:
- Schließen Sie keine Verträge an der Haustür oder am Telefon ab.
- Teilen Sie die Zählerstände eigenständig, entweder digital oder telefonisch, mit.
- Geben Sie niemals ihre Zählernummer raus.
- Bei Besuchen vermeintlicher Vertreter ihres Stromanbieters, sollten Sie trotzdem beim Kundenservice des Unternehmens nachfragen, ob der Besuch auch planmäßig ist.
- Sollten Sie nach einem Besuch oder Telefonat tatsächlich ein Begrüßungsschreiben von einem neuen Anbieter erhalten haben, haben Sie 14 Tage Zeit den Vertrag zu widerrufen.
- Informieren Sie umgehend ihren bisherigen Anbieter darüber, dass Sie keine Kündigung veranlasst haben und von ihnen kein Wechsel des Anbieters gewünscht ist.
- Gehen Sie prinzipiell sparsam mit allen persönlichen Daten (zu denen auch die Zählernummer gehört) um. Betrüger erfinden immer neue Methoden, um ihre Daten zu missbrauchen.
Den ungewollten Vertrag schriftlich widerrufen
Seit dem 27. Juli 2021 können Sonderverträge nicht mehr telefonisch geschlossen werden. Energielieferverträge mit Verbrauchern außerhalb der Grundversorgung bedürfen der Textform. Das bedeutet, dass beide Vertragsparteien ihre jeweilige Vertragserklärung (Angebot und Annahme) in Textform abgeben müssen. Oft geschieht das durch ein sogenanntes Begrüßungsschreiben. Wenn Sie in letzter Zeit ihre Zählernummer an fremde Personen weitergegeben haben, und dann ein Begrüßungsschreiben von einem neuen Anbieter erhalten, sind Sie wahrscheinlich in die Falle getappt. Um den Wechsel rückgängig zu machen, muss der Vertrag widerrufen werden.
Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses nur, wenn Sie bei Vertragsschluss gleichzeitig auch über Ihr Recht zum Widerruf ordnungsgemäß belehrt wurden. Eine verspätete Belehrung (nach Vertragsschluss) lässt die Widerrufsfrist von 14 Tagen erst mit Zugang der Belehrung beginnen. Solange Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden, beträgt die Frist für Ihren Widerruf ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss. Die Widerrufserklärung sollte schriftlich, per Fax oder Post eingereicht werden.
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