Mülltrennung

Restmüll entsorgen: Was darf in die schwarze Tonne – und was nicht?

Die schwarze Tonne ist in Deutschland für den Restmüll da. Hier kommt meistens das rein, das nirgendwo anders einen Platz findet – aber es gibt auch Ausnahmen.

Die Restmülltonne ist oft der Ablageort für all das, das sonst nirgendwo hineingeworfen werden darf. Ganz so einfach dürfen Verbraucher es sich allerdings nicht machen. Bestimme Utensilien haben selbst hier nichts zu suchen.

Was ist Restmüll?

In den Restmüll sollen tatsächlich nur Abfälle, die nicht getrennt gesammelt oder wiederverwertet werden können. Wer seinen Müll also korrekt trennt, hat nicht mehr allzu viel für die schwarze Tonne übrig. Trotzdem landeten im Jahr 2021 in Deutschland 13,3 Millionen Tonnen Abfall in der Restmülltonne, wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) informiert. Das macht pro Kopf durchschnittlich 159 Kilogramm aus.

Oft landen Gegenstände in der Restmülltonne, die eigentlich gar nicht hineingehören.

Das Problem: Der Großteil des Restmülls wird in Müllverbrennungsanlagen verbrannt, sodass Wertstoffe unwiederbringlich verbrannt werden, anstatt recycelt zu werden. Außerdem sollen durch die Verbrennung hochgiftige Gase freigesetzt werden, die von der Umwelt kaum abgebaut werden können, wie es laut dem Plastikatlas der Heinrich-Böll-Stiftung von 2019 heißt. „Es wird sehr häufig davon gesprochen, dass die Verbrennung eine saubere Technologie ist und am Ende gar kein Abfall entsteht. Das ist mitnichten der Fall“, sagt auch Thomas Fischer, Experte für Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe, laut dem Auslandsrundfunk DW. Nur ein kleiner Teil des Restmülls gelangt laut NABU in mechanisch-biologischen Aufbereitungsanlagen.

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Schwarze Tonne: Was gehört in den Restmüll?

Wenn alles richtig getrennt ist, bleibt gar nicht mehr so viel für die Restmülltonne übrig. Laut Verbraucherzentrale gehören folgende Gegenstände hinein:

  • Asche
  • Tierkot und Streu
  • verschmutzte Papiere
  • Hygieneartikel und Windeln
  • Staubsaugerbeutel
  • defekte Glühbirnen
  • ausgetrocknete Filzstifte
  • Zigarettenkippen
  • alte Fotos
  • zerbrochenes Porzellan oder Glas

Wer noch nicht über eine Wertstofftonne verfügt, kann der Verbraucherzentrale zufolge auch kaputte Kunststoff- und Haushaltsgegenstände über den Restmüll entsorgen. Beachten Sie, dass sich die Mülltrennung je nach Landkreis und Stadt sich auch etwas unterscheiden kann. Informieren Sie sich also am besten direkt bei Ihrem Abfallwirtschaftsbetrieb darüber, was in die Restmülltonne darf.

11 Mythen über das Energiesparen, auf die viele immer noch hereinfallen – Sie auch?

Strom verbraucht am meisten Energie im Haushalt? Falsch! Nur sechs Prozent beträgt der Stromverbrauch am Gesamtenergieverbrauch. Die Heizung dagegen macht stolze 75 Prozent aus.
Der Backofen muss in der Regel nicht vorgeheizt werden, da er sich ohnehin schnell erwärmt. Lediglich bei empfindlichen Teigen, wie Pizza oder Soufflé, ist ein Vorheizen sinnvoll.
Bei der Mikrowelle kommt es laut GEO darauf an: Bei Gerichten bis zu einem halben Kilogramm lohnt es sich, diese in der Mikrowelle zu erhitzen. Bei größeren Speisen verbraucht die Erwärmung auf dem Herd weniger Energie.
Um das dreckige Geschirr nach dem Essen wieder sauber zu bekommen, ist der Geschirrspüler in der Regel die sparsamste Methode. Nur bei Single-Haushalten lohnt es sich, sein Geschirr per Hand zu spülen.
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Was darf nicht in den Restmüll?

Eine Studie des Umweltbundesamtes offenbart, dass aktuell in Deutschland zwei Drittel der Restmülltonne mit Abfällen befüllt wird, die eigentlich getrennt gesammelt werden müssten. Spitzenreiter ist hier der Bioabfall – er nimmt fast 40 Prozent der Tonnen ein, obwohl er gar nicht hineingehört. Tatsächlich befüllen die Deutschen ihre Restmülltonne nur zu rund 33 Prozent mit „echtem“ Restmüll. Folgende Gegenstände gehören nicht in die Restmülltonne:

  • Bioabfälle wie Obst- und Gemüsereste
  • Papier und Pappe
  • Schadstoffe
  • Sperrmüll
  • Verpackungen
  • Elektroaltgeräte
  • Spraydosen
  • alte Lacke und Farben
  • Batterien

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

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