Wohnen wird immer teurer

Wie oft darf eigentlich die Miete erhöht werden?

Wenn eine Mieterhöhung ins Haus flattert, steigen bei vielen Menschen die finanziellen Sorgen. Vermieter müssen sich dabei jedoch an gesetzliche Regelungen halten.

Post vom Vermieter bedeutet oft, dass eine saftige Mieterhöhung ansteht. Doch einfach so die Miete erhöhen – das dürfen Vermieter nicht. Ob, wann und in welchem Umfang die Miete erhöht werden darf, ist in Deutschland nämlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Mieterhöhung nur einmal im Jahr zulässig

Die Miete darf demnach nur alle zwölf Monate erhöht werden, bzw. frühestens 12 Monate nach dem Einzug („Jahressperrfrist“) Wenn Sie also die letzte Mieterhöhung zum 1. August 2022 erhalten haben, darf die Mietzahlung frühestens zum 1. August 2023 wieder steigen.

Wenn eine Mieterhöhung ins Haus flattert, steigen bei vielen die finanziellen Sorgen.

Mieterhöhung richtet sich nach Kappungsgrenze: Maximal 20 Prozent in drei Jahren

„Der Vermieter darf immer nur die ortsübliche Vergleichsmiete fordern. Das ist die Durchschnittsmiete, wie sie am Wohnort für vergleichbare Wohnungen aktuell schon gezahlt wird.“ Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) auf seiner Internetseite hin.

Haben Bewohner bisher eine relativ niedrige Miete gezahlt, darf der Mietpreis dennoch nicht auf einen Schlag auf das Vergleichsmietniveau steigen. „Es gilt eine Kappungsgrenze, innerhalb von 3 Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen“, so der DMB. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen die Bundesländer die Kappungsgrenze auf 15 Prozent absenken.

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Bei Staffelmiete und Indexmiete wird Mieterhöhung im Vertrag festgelegt

Damit Vermieter nicht jedes Jahr wieder eine Mieterhöhung einfordern müssen, vereinbaren viele schon zu Beginn eine Staffelmiete oder Indexmiete im Mietvertrag.

  • Staffelmiete: Die Miete wird stufenweise erhöht – der Mietpreis steigt dabei in einem festgelegten Turnus um einen bestimmten Betrag an. Hier dürfen keine zusätzlichen Mieterhöhungen gefordert werden, etwa weil Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden.
  • Indexmiete: Hier richtet sich die Miete nach dem aktuellen Verbraucherpreisindex in Deutschland, der die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten abbildet. Steigen die Lebenshaltungskosten an, darf der Vermieter die Miete erhöhen. Fallen die Kosten dagegen, dürfen sich Mieter über eine sinkende Miete freuen.

11 Mythen über das Energiesparen, auf die viele immer noch hereinfallen – Sie auch?

Strom verbraucht am meisten Energie im Haushalt? Falsch! Nur sechs Prozent beträgt der Stromverbrauch am Gesamtenergieverbrauch. Die Heizung dagegen macht stolze 75 Prozent aus.
Der Backofen muss in der Regel nicht vorgeheizt werden, da er sich ohnehin schnell erwärmt. Lediglich bei empfindlichen Teigen, wie Pizza oder Soufflé, ist ein Vorheizen sinnvoll.
Bei der Mikrowelle kommt es laut GEO darauf an: Bei Gerichten bis zu einem halben Kilogramm lohnt es sich, diese in der Mikrowelle zu erhitzen. Bei größeren Speisen verbraucht die Erwärmung auf dem Herd weniger Energie.
Um das dreckige Geschirr nach dem Essen wieder sauber zu bekommen, ist der Geschirrspüler in der Regel die sparsamste Methode. Nur bei Single-Haushalten lohnt es sich, sein Geschirr per Hand zu spülen.
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Bevor Sie einer Mieterhöhung zustimmen, sollten Sie die Bedingungen genau prüfen. Mieterverbände stehen dabei beratend zur Seite. Wer seinen Mietvertrag kündigen will, sollte dabei eine böse Falle umgehen.

Rubriklistenbild: © Lopolo/Imago

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