Verboten?

Wer zu dieser Zeit duscht, könnte Ärger auf sich ziehen

Mitten in der Nacht eine warme Dusche genießen - das hat nicht jeder Nachbar gern.
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Mitten in der Nacht eine warme Dusche genießen - das hat nicht jeder Nachbar gern.

Wenn es um die persönliche Nachtruhe geht, können Nachbarn sehr pingelig werden. Doch geht es zu weit, den anderen das nächtliche Baden und Duschen zu verbieten?

Sie haben es vermutlich auch schon getan: Nach einem langen Arbeitstag oder auch Partyabend nachts noch einmal ein Bad genommen oder in die Dusche gestiegen. Wer in einem Mietshaus wohnt, kann da aber schon mal für beträchtlichen Lärm sorgen - und das zu unchristlicher Stunde. Doch ist es gerechtfertigt, diesen nächtlichen Aktivitäten einen Riegel vorzuschieben? Einige deutsche Gerichte haben sich bereits mit dieser Frage auseinandergesetzt. Das sind die Urteile.

Nachts duschen: Hier stimmten Gerichte einem Verbot zu

Das Amtsgericht Rothenburg a. Necker sprach sich in einem solchen Fall für die Hausordnung aus: Diese besagte, dass in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr das Duschen und Baden grundsätzlich verboten ist. So sollte es den Bewohnern möglich sein, ungestört voneinander im Haus zu leben (Az. 2 C 356/94).

Dieser Sichtweise stimmte das Bayerische Oberlandesgericht zu, als es einer Wohnungseigentümergemeinschaft Recht gab, die ebenfalls in der Hausordnung das Baden und Duschen von 23 Uhr bis 5 Uhr untersagte. Abgewogen wurde hier das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) einer Klägerin, die nächtlich duschte, und Recht der übrigen Bewohner auf Nachtruhe.

Video: Warum zweimal pro Woche duschen genügt

Auch interessant: Darum könnte es für Sie unangenehm werden, wenn Sie nachts die Rollläden schließen.

Diese Urteile fielen zugunsten nachtaktiver Nachbarn aus

In Köln hatte das Landgericht jedoch eine andere Meinung zu diesem Sachverhalt. Hier entschied man, dass das nächtliche Duschen und Baden nicht untersagt werden könne, da es sich hierbei um einen hygienischen Standard handeln würde, der zur normalen Lebensführung gehört. Deshalb müssten die Nachbarn die Geräuschkulisse selbst in der Nacht hinnehmen (Az. 1 S 304/96). Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah dies ähnlich: Allerdings sei das nächtliche Duschen und Baden auf 30 Minuten zu begrenzen (Az. 5 Ss (OWi) 411/90 - (OWi) 181/90 I).

Ob Ihnen also das Duschen zur Nachtzeit verboten werden kann, kann nicht pauschal verneint oder bejaht werden. Selbst eine Regelung in der Hausordnung kann theoretisch von einem Gericht als ungültig erklärt werden.

Lesen Sie hier: Lärm in der Nachbarschaft: Was kann ich tun?

fk

Zuzug: Diese Regionen werden bis 2030 boomen

Platz 10: Der Landkreis Karlsruhe soll laut dem HWWI bis 2030 von 18.033 Einwohner auf 436.000 Einwohner wachsen - ein enormer Anstieg. Grund dafür solle die günstige Lage in der Nähe von Metropolen wie Frankfurt und Stuttgart sein, außerdem der Verkehrsanschluss zur A5 in Richtung Südwesten und den guten ICE-Verbindungen.
Platz 9: Dank seiner Nähe zu München und den erschwinglicheren Mieten im Vergleich zu der bayerischen Landeshauptstadt, soll auch der Landkreis Rosenheim in Zukunft großen Bevölkerungszuwachs bekommen. Rund 19.300 Menschen werden dann ins Alpenvorland ziehen - insgesamt macht das rund 256.000 Einwohner bis 2030.
Platz 8: Im Rhein-Neckar-Kreis erwartet man den höchsten Anstieg von Häuserpreisen bundesweit - denn angeblich werden 20.600 neue Einwohner in die Gegend um Heidelberg strömen. Damit erhöht sich die Einwohnerzahl auf 542.000 Menschen.
Platz 7: Trotz führender Positionen in Sachen höchste Miet- und Häuserpreise - die Menschen zieht es nach Fürstenfeldbruck. Wieder einmal spielt die Nähe zur Metropole München eine Rolle. Deshalb wird ein Bevölkerungsanstieg von bis zu zehn Prozent erwartet. In Zahlen sind das 20.920 neue Einwohner, die zusammen mit der jetzigen Bevölkerung 214.000 Menschen ergeben.
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