Betrifft Mieter und Eigentümer

Heizperiode beginnt: Ab wann sollte man die Heizung anstellen? 

Wenn im Herbst die Temperaturen sinken, fragen sich viele, ob man bereits die Heizung aufdrehen sollte. Die Außentemperatur spielt eine entscheidende Rolle.

In Zeiten hoher Energiepreise lassen viele im Herbst noch die Heizung aus, um Kosten zu sparen. Wer jedoch zu lange damit wartet, riskiert, dass sich in den kalten Innenräumen Schimmel an den Wänden bildet. Sinken die Temperaturen noch weiter, können sogar Rohre einfrieren und platzen. Ab wann ist Heizen also sinnvoll?

Ab wann muss man heizen?

Tatsächlich lässt sich nicht allgemein festlegen, ab welcher Außentemperatur die Heizung eingeschaltet werden sollte. Tatsächlich ist dies abhängig vom Alter des Gebäudes und seiner Dämmung. Die Heizungsexperten von Ökoloco geben folgende Empfehlung:

Gebäudetyp und BaujahrAb welcher Außentemperatur die Heizung aufdrehen?
Altbau vor 1977ab 15 – 17 °C
Neubau 1977 – 1995 (Dämmung)ab 14 – 16 °C
Neubau nach 1995 (WSchV und EnEv)ab 12 – 15 °C
Niedrigenergiehausab 11 – 14 °C
Passivhausab 9 – 11 °C

Quelle: oekoloco.de

In Mehrfamilienhäusern spielt es allerdings auch eine Rolle, wo sich die Wohnung genau befindet. Die Nachbarn über oder unterhalb der eigen Wohnung sowie die nebenliegenden Wohneinheiten heizen die eigenen vier Wände mit. Diesen Aspekt können Sie bei Ihrem Heizverhalten mitberücksichtigen.

Wenn die Außentemperaturen im Herbst fallen und es auch in den Innenräumen entsprechend kalt ist, wird es Zeit zu heizen.

Mieter nicht zum Heizen verpflichtet

In Deutschland gibt es übrigens keine gesetzlichen Regelungen, wann Mieterinnen und Mieter ihre Heizungen einschalten müssen. Demnach kann auch niemand dazu verpflichtet werden, die Wohnräume auf eine bestimmte Temperatur aufzuheizen, erklärt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund gegenüber zdf.de. Allerdings herrscht eine Obhutspflicht gegenüber der Wohnung: „Man sollte die Wohnung so nutzen, dass sie nicht beschädigt wird – das betrifft auch die Heizung“, so die Mietexpertin. Dazu gehört auch ausreichend zu heizen, damit sich kein Schimmel bildet. DieVerbraucherzentrale empfiehlt daher, alle Räume auf mindestens 16 Grad aufzuheizen. In Wohnräumen sind 20 Grad empfehlenswert. Zudem ist richtiges Lüften, gerade im Winter, wichtig, um Schimmelbildung vorzubeugen.

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Heizperiode beginnt am 1. Oktober

Während Eigentümer ihre Heizsysteme nach Belieben ein- oder ausschalten können, müssen sich Vermieter an Vorgaben halten. So müssen Mieter während der Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 30. April in der Lage sein, ihre Wohnräume auf 20 bis 22 Grad zu erwärmen. Der Mieterverein Köln weist darauf hin, dass es die Pflicht des Vermieters ist, die zentrale Heizungsanlage entsprechend zu regulieren. Hält er sich nicht daran, etwa aus Kostengründen, liegt ein Mietmangel vor und Mieter haben das Recht, ihre Miete zu mindern. Nachts ist allerdings eine Reduzierung auf bis zu 18 Grad zulässig.

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Strom verbraucht am meisten Energie im Haushalt? Falsch! Nur sechs Prozent beträgt der Stromverbrauch am Gesamtenergieverbrauch. Die Heizung dagegen macht stolze 75 Prozent aus.
Der Backofen muss in der Regel nicht vorgeheizt werden, da er sich ohnehin schnell erwärmt. Lediglich bei empfindlichen Teigen, wie Pizza oder Soufflé, ist ein Vorheizen sinnvoll.
Bei der Mikrowelle kommt es laut GEO darauf an: Bei Gerichten bis zu einem halben Kilogramm lohnt es sich, diese in der Mikrowelle zu erhitzen. Bei größeren Speisen verbraucht die Erwärmung auf dem Herd weniger Energie.
Um das dreckige Geschirr nach dem Essen wieder sauber zu bekommen, ist der Geschirrspüler in der Regel die sparsamste Methode. Nur bei Single-Haushalten lohnt es sich, sein Geschirr per Hand zu spülen.
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Abgesehen davon sind Vermieter verpflichtet, die Heizung in Betrieb zu nehmen, sobald die Außentemperaturen drei Tage in Folge unter 12 Grad fallen. Dabei spielt die Jahreszeit keine Rolle.

Rubriklistenbild: © AndreyPopov/Imago

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