Ferienplanung

Familie und Job: Haben Eltern Anspruch auf Urlaub in den typischen Ferienzeiten?

Vor allem in den Sommermonaten kommt es bei Urlaubswünschen von Mitarbeitern manchmal zu Überschneidungen. Dürfen Eltern bevorzugt werden?

Viele Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern müssen zwecks der Betreuungsfrage ihre Urlaubstage in die Schulferien legen beziehungsweise sich bei kleineren (Geschwister-) Kindern an den Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtung orientieren. Es kann allerdings passieren, dass andere Mitarbeiter im Team ebenfalls zu dem Zeitpunkt freinehmen möchten und es gerade bei der Planung des Sommerurlaubs zu Überschneidungen kommt. Können oder dürfen berufstätige Eltern bevorzugt werden?

Viele Familien wollen in den Sommerferien in Urlaub fahren. (Symbolbild)

Urlaubswunsch in den Schulferien – haben berufstätige Eltern Vorrang?

Laut Paragraf 7 des Bundesurlaubsgesetzes müssen Arbeitgeber die Urlaubswünsche von Arbeitnehmern berücksichtigen. Es sei denn, dringende betriebliche Belange stehen dem entgegen. „Wenn mehr Arbeitnehmer während der Ferien Urlaub machen wollen, als der Arbeitgeber zwingend entbehren kann, muss er eine Auswahlentscheidung treffen“, schilderte Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in einem früheren Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Laut des Berichts gibt es keine generelle Regelung, wonach Eltern mit schulpflichtigen Kindern bei der Urlaubsvergabe in den Schulferien Vorrang vor kinderlosen Beschäftigten haben. „Das Bundesurlaubsgesetz zwingt den Arbeitgeber jedoch bei der Auswahlentscheidung soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen“, so der Arbeitsrechtsexperte laut dpa. „Bei der Entscheidung darüber, welchen Arbeitnehmern er in den Ferienzeiten den Urlaub gewährt und wem er ihn verweigert, wird er die schulpflichtigen Kinder zugunsten der jeweiligen Arbeitnehmer als sehr starkes Argument berücksichtigen müssen.“

Andererseits dürfe das Bredereck zufolge nicht dazu führen, dass Arbeitnehmer ohne schulpflichtige Kinder in den Schulferien nie Urlaub nehmen können, wenn sie für ihren Urlaubsantrag einen wichtigen Grund haben. „Vielleicht findet zum Beispiel ein Festival in den jährlichen Ferien statt oder sie wollen mit Freunden, die wiederum schulpflichtige Kinder haben, verreisen“, führte er in dem Bericht aus. „Der Arbeitgeber muss die sozialen Belange, auf die sich die Arbeitnehmer berufen, dann in einer Gesamtabwägung berücksichtigen.“ Dem Arbeitsrechtler zufolge ist die Rechtslage hier allerdings „recht schwammig“. 

Die meisten dürften sich im Team jedoch ohnehin problemlos einigen. Schließlich ist ein Urlaub außerhalb der Schulferien oft deutlich günstiger und wer nicht unbedingt genau dann verreisen muss, kann eine Menge Geld sparen.

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Müssen Mitarbeiter auf Wunsch den Urlaub für das komplette Jahr verplanen?

Was ist, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten dazu auffordern, den Urlaub schon frühzeitig für das gesamte Jahr zu planen, manche jedoch eigentlich lieber „Last Minute“ buchen würden? „Der Arbeitgeber darf maximal 60 Prozent des Jahresurlaubs vorgeben“, informierte die Arbeitnehmerkammer Bremen in einem Facebook-Post im Dezember mit Blick auf die Urlaubsplanung 2025. „Die verbleibenden 40 Prozent (bei einer Fünf-Tage-Woche und dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Urlaubstagen pro Jahr sind das acht Urlaubstage) können Beschäftigte daher zur individuellen Planung nutzen.“ Bei Arbeitnehmern mit schulpflichtigen Kindern bietet es sich in der Regel jedoch an, den Urlaub weiter im Voraus zu buchen und etwaige Urlaubswünsche in der Arbeit rechtzeitig mit den Kollegen zu klären.

Rubriklistenbild: © Westend61/Imago

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