Im Job

Muss man auf Wunsch den Urlaub für das komplette Jahr verplanen?

Viele planen Urlaub weit im Voraus, andere buchen lieber spontan. Was, wenn sich der Arbeitgeber zum Jahresbeginn wünscht, dass man den Urlaub bis zum Jahresende plant?

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Wünsche von Beschäftigten bei der Urlaubsplanung zu berücksichtigen. Darauf hatte die Arbeitnehmerkammer Bremen in einem Facebook-Post im Dezember hingewiesen. „Nur unter strengen Voraussetzungen – insbesondere bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe wie einer saisonbedingten Betriebsschließung – darf der Arbeitgeber zumindest einen Teil des Jahresurlaubs vorgeben“, schreibt die Arbeitnehmerkammer Bremen. „Der oder die Beschäftigte soll aber mindestens 40 Prozent des Jahresurlaubs individuell planen können.“ Außerdem müsse der Arbeitgeber den angeordneten Urlaub in der Regel vor Beginn des neuen Kalenderjahres ankündigen.

Muss man auf Wunsch den Urlaub für das ganze Jahr verplanen?

Was ist, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten dazu auffordern, den Urlaub schon frühzeitig für das gesamte Jahr zu planen, manche jedoch eigentlich lieber „Last Minute“ buchen würden? „Der Arbeitgeber darf maximal 60 Prozent des Jahresurlaubs vorgeben“, schreibt die Arbeitnehmerkammer Bremen. „Die verbleibenden 40 Prozent (bei einer Fünf-Tage-Woche und dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Urlaubstagen pro Jahr sind das acht Urlaubstage) können Beschäftigte daher zur individuellen Planung nutzen.“

Nicht jeder hat schon die meisten Urlaubstage für das Jahr geplant – doch sollte man das auf Wunsch? (Symbolbild)

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Flexibilität ja – aber Urlaubswünsche können auch abgelehnt werden

Der Urlaub müsse allerdings ganz normal beantragt werden und könne unter bestimmten Umständen abgelehnt werden, heißt es weiter in dem Beitrag der Arbeitnehmerkammer Bremen – „etwa, wenn Kolleginnen und Kollegen mit Kindern zu Ferienzeiten Vorrang haben oder dringende betriebliche Belange dagegen sprechen“.

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Vor allem in den Sommermonaten kommt es bei Urlaubswünschen von Mitarbeitern öfter zu Überschneidungen. Viele Beschäftigte mit schulpflichtigen Kindern wollen oder müssen zwecks der Betreuungsfrage ihre Urlaubstage in die Schulferien legen.

Rubriklistenbild: © Bihlmayerfotografie/Imago

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