Finanzen

Kontoauszüge schon geprüft? In welchen Abständen es laut Verbraucherschützern sinnvoll ist

Wer sich vor unbekannten Abbuchungen schützen will, sollte seine Kontoaktivtäten regelmäßig überprüfen – und bei Auffälligkeiten schnell aktiv werden.

Haben Sie alle Abbuchungen von ihrem Konto immer gut im Blick? Beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) häufen sich Fälle unbekannter Kontoabbuchungen mithilfe ausgespähter Daten – auch durch ausländische Firmen. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (Stand: 17. April). Manchmal handele es sich dabei um einmalige, geringfügige Belastungen, hieß es bereits in einer früheren Mitteilung des EVZ. Manchmal steigerten sich die Belastungen des Kontos aber auch – „etwa von anfänglich 1,95 Euro auf bis zu 70 Euro“. Oft werde das Geld unbemerkt über mehrere Monate hinweg eingezogen.

Verbraucherschützer raten dazu, die eigenen Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen. (Symbolbild)

Was Sie bei unbekannten Abbuchungen vom Konto tun sollten

Umso wichtiger ist es, seine Kontoaktivitäten regelmäßig zu überprüfen. Die Verbraucherschützer erklären, wie man sich gegen die Betrugsmasche wehren kann:

  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge, mindestens im Abstand von 14 Tagen.
  • Vermuten Sie missbräuchliche Kontoaktivitäten, wenden Sie sich an Ihre Bank. Unter Umständen müssen Konto und Karte gesperrt werden.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Unrechtmäßige Kreditkartenabbuchungen lassen sich mit dem sogenannten Chargeback rückbuchen. Kontaktieren Sie hierfür Ihre Bank. Wichtig: Für das Chargeback muss ein schriftlicher Klärungsversuch mit der Firma nachgewiesen werden können.
  • Lehnt die Bank das Chargeback-Verfahren ab oder gibt es einen anderen Streitfall, kann eine Schlichtungsstelle helfen. Welche im Einzelfall zuständig ist, können Sie der Webseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungen entnehmen. Für ausländische Banken ist das FIN-NET zuständig.
  • Bei Problemen mit Unternehmen aus einem EU-Land, Island oder Norwegen hilft das EVZ kostenlos.

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Erfahren Sie zudem hier, wie lange man Kontoauszüge als Nachweis fürs Finanzamt aufbewahren sollte.

Rubriklistenbild: © wolterfoto/Imago

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