Schluss mit kompliziertem Fachjargon
Gehaltsabrechnung einfach erklärt: Das bedeuten die Abkürzungen und Fachausdrücke
Gehalt oder Lohn, brutto oder netto? Um die monatliche Entgeltabrechnung richtig zu verstehen, sollte man sich mit den Fachbegriffen beschäftigen.
Werfen Sie jeden Monat einen genauen Blick in Ihre Gehaltsabrechnung? Wohl die wenigsten Arbeitnehmer würden diese Frage bejahen. Dennoch lohnt sich eine regelmäßige Überprüfung der Entgeltabrechnungen Ihres Arbeitgebers, denn nicht selten finden sich dabei versehentliche oder auch absichtliche Fehler.
Witschafts-Experten raten dazu, mindestens einmal im Jahr — beispielsweise parallel zur Steuererklärung mit den ganzen Möglichkeiten, Dinge abzusetzen — die gesammelten Abrechnungen der letzten Monate durchzugehen und auf Richtigkeit zu überprüfen. Das funktioniert aber nur dann, wenn man die komplizierten Begriffe und Abkürzungen kennt. Damit Sie in Zukunft den vollen Durchblick haben, finden Sie im Folgenden die wichtigsten Infos rund um die Lohnabrechnung.
Was ist eigentlich eine Entgeltabrechnung? Die wichtigsten Infos
Laut Gesetz müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mindestens einmal im Monat eine schriftliche Abrechnung zukommen lassen. Die sehen, je nach Unternehmen, unterschiedlich aus, enthalten aber häufig ähnliche Begriffe. Hier eine kurze Übersicht der Begrifflichkeiten.
- Entgeltabrechnung: Beschreibt alle Arten von Abrechnungen, die Monat für Monat vom Arbeitgeber ausgestellt werden und ist eine Auflistung aller Auszahlungen und Abzüge
- Entgelt: Unterscheidet zumeist zwischen Gehalt und Lohn
- Gehalt: Ist genau festgesetzt und fällt in jedem Abrechnungszeitraum gleich hoch aus
- Lohn: Setzt sich aus der geleisteten Arbeitszeit zusammen, kann monatlich je nach Anzahl der Arbeitsstunden variieren
Obwohl sie häufig synonym verwendet werden, sind Gehalts- und Lohnabrechnungen nicht dasselbe, können jedoch unter dem Oberbegriff Entgeltabrechnung zusammengefasst werden. Aus den darauf zu findenden Auflistungen erkennt man, wie hoch das monatliche Bruttogehalt ist und ob einmalige Bezüge wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld ausgezahlt wurden. Am interessantesten hier ist aber wohl die Angabe des Nettogehalts – also der Summe, die nach den Abzügen von Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt und am Ende auf dem Konto des Arbeitnehmers landet.
So ist die Entgeltabrechnung im Regelfall aufgebaut
Die Entgeltabrechnung ist in aller Regel in einen Kopf-, Haupt und Schlussteil gegliedert. Jede dieser Passagen beinhaltet unterschiedliche Infos, die dem Mitarbeiter Auskünfte über sein Gehalt/seinen Lohn geben.
Im Kopfteil finden sich die Daten für die Anstellung und Entgeltauszahlung. Dazu gehören etwa die Adressen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Angaben unter anderem zu Steuerklasse, Anstellungszeitraum und Versicherungsnummer.
Im Hauptteil wird dann die Zusammensetzung der Entgeltauszahlung aufgelistet. In diesem Abschnitt sind dementsprechend die Bruttobeträge für Gehalt/Lohn angegeben, ebenso wie einmalige Bezüge, Steuern, Sozialabgaben und anderweitige Abzüge. Außerdem findet man hier auch den tatsächlichen Auszahlungsbetrag, also die Nettosumme.
Der Schlussteil der Abrechnung setzt sich ähnlich wie der Kopfteil aus generellen Informationen zusammen. Zumeist sind hier die Kontodaten des Mitarbeiters neben der Gesamtsumme des Unternehmens angegeben. Außerdem enthält der Abrechnungsschlussteil meist eine Verdienstbescheinigung für den vergangenen Zeitraum.
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Entgeltabrechnung: Dafür stehen die wichtigsten Abkürzungen
Um den Fachjargon der Entgeltabrechnung zu verstehen und damit einen besseren Überblick über die monatlichen Gehalts- oder Lohnauszahlungen zu erhalten, lohnt es sich, die wichtigsten Abkürzungen zu kennen. Hier ein Überblick:
| AV | Arbeitslosenversicherung | Drei Prozent des Entgelts jedes Arbeitnehmers werden in hier eingezahlt, wobei der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt |
|---|---|---|
| E | Einmalbezug | Einmalige Auszahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld |
| GB | Gesamtbrutto | Setzt sich aus dem Bruttogehalt sowie allen anderen Leistungen, Zuschlägen und Zulagen zusammen |
| KiSt | Kirchensteuer | Jedes Kirchenmitglied muss diese Steuer in Höhe von acht oder neun Prozent (je nach Bundesland unterschiedlich) zahlen |
| KK | Krankenkasse | Angabe der Krankenkasse des Arbeitnehmers |
| KV | Krankenversicherungsbeitrag | Jeder Arbeitnehmer ist gesetzlich versichert, der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Beitrags |
| L | Laufender Bezug | Wiederkehrende Auszahlung wie bspw. Gehalt durch den Arbeitgeber |
| LSt | Lohnsteuer | Höhe ist von der Steuerklasse abhängig |
| PV | Pflegeversicherung | Pflegeversicherung in Höhe von 2,55 Prozent (Arbeitgeber zahlt die Hälfte) |
| RV | Rentenversicherung | Gesetzlicher Beitrag liegt bei 18,6 Prozent, wobei der Arbeitgeber die Hälfte zahlt |
| StKl | Steuerklasse | Steuerklasse 1 bis 6 möglich |
| SV | Sozialversicherung | staatliches Absicherungssystem für soziale Risiken |
Selbstverständlich gibt es noch zahlreiche weitere Abkürzungen, die im individuellen Fall angewendet werden können. Einen vollständigen Überblick finden Sie beispielsweise auf der Internetseite von firma.de.
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