Finanzielle Unterstützung

Was ist Pflegegeld und wie viel steht Berechtigten zu?

Werden Pflegebedürftige von Angehörigen oder Freunden gepflegt, gibt es einen Anspruch auf Pflegegeld. Wann man berechtigt ist und was es zu beachten gilt.

Können sich Menschen nicht oder nicht mehr um sich selbst kümmern, benötigen sie Unterstützung. Eine erste Anlaufstelle kann die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse sein, informiert das Bundesgesundheitsministerium. Dort können Sie Fragen stellen und den Bedarf einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nennen. Das Gutachten wird dann vom Medizinischen Dienst oder anderen unabhängigen Gutachtern gestellt. Ab dem Pflegegrad 2 und bei einer Pflege von Freunden oder Angehörigen besteht der Anspruch auf Pflegegeld.

Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld

Ab der Pflegeklasse 2 erhalten Betroffene Pflegegeld.

Die häusliche Pflege muss sichergestellt sein, beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche, informiert das Bundesgesundheitsministerium. Das Geld wird der pflegebedürftigen Person überwiesen, diese gibt es in der Regel an die Pflegenden weiter. Wie die Sachleistungen ist das Pflegegeld nach dem Grad der Bedürftigkeit gestaffelt:

PflegebedürftigkeitLeistungen pro Monat
Pflegegrad 2332 Euro
Pflegegrad 3573 Euro
Pflegegrad 4765 Euro
Pflegegrad 5947 Euro

Solange Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird das Pflegegeld monatlich von der Pflegekasse überwiesen. Zeitlich ist der Anspruch nicht begrenzt, informiert das Portal Pflege.de. Das Pflegegeld soll zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent steigen. Wie andere Leistungen der Pflegekasse werde auch das Pflegegeld danach alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst. Dies wäre dann Anfang 2028 zum ersten Mal der Fall.

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Pflichtberatung bei Pflegegeldbezug

Damit sichergestellt werden kann, dass die Qualität der häuslichen Pflege gegeben ist und die Angehörigen angeleitet werden, gibt es eine Pflichtberatung. Bei den Pflegegraden 2 und 3 sind diese einmal pro Halbjahr. Bei den Graden 4 und 5 einmal pro Vierteljahr.

Nehmen Sie nicht daran teil, kann das Pflegegeld gekürzt oder komplett gestrichen werden. Dies werde allerdings in der Regel vorab schriftlich angekündigt, berichtet das Portal Pflege.de.

Leitet Ihnen die pflegebedürftige Person das Pflegegeld als Anerkennung weiter, wird das Geld nicht auf Ihr Einkommen angerechnet. Sie müssen also keine Kürzung des Bürgergelds oder Ähnliches befürchten.

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Kombination von Sachleistungen und Pflegegeld

Wird ein Pflegebedürftiger daheim von einem Pflegedienst gepflegt, so kann dieses als Pflegesachleistung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden, informiert die Verbraucherzentrale. Wenn Sie diese Sachleistungen nicht in vollem Umfang aufwenden, der für Ihren Pflegegrad bewilligt wurde, können Sie anteiliges Pflegegeld bekommen.

Rubriklistenbild: © Oleg Seleznev/Imago

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