Zahlreiche Sparmöglichkeiten

Papier, Stift, Drucker und Co.: Mit welchen Arbeitsmitteln Sie bei der Steuer sparen können

Viele Menschen wissen nicht, welche Arbeitsmittel Sie steuerlich absetzen können. Die ein oder andere Überraschung ist bestimmt auch für Sie dabei.

Sie geben regelmäßig Geld aus, um sich Arbeitsmittel für das Homeoffice zu besorgen? Viele Dinge, die Sie sich dafür anschaffen, können Sie problemlos von der Steuer absetzen – in diesem Jahr steht die Steuererklärung für 2023 an. Ausgaben, die notwendig sind, um einen Beruf auszuüben, werden als Werbungskosten betitelt. Zunächst einmal hat jeder Arbeitnehmer Anrecht auf die sogenannte Werbungskostenpauschale. Diese liegt für das Jahr 2023 bei 1.230 Euro. Damit können Sie jede Menge Geld sparen.

Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie.
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent).
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr.
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen.
Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Das Gute für Arbeitnehmer: Für diese Pauschale bedarf es keinerlei Nachweise, sofern das ganze Jahr über gearbeitet wurde. Sie steht Ihnen auch in voller Höhe zu, wenn Ihre Ausgaben niedriger waren. Das Online-Portal wundertax warnt jedoch davor: „Die Werbungskostenpauschale wird auch schon bei der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt. Wenn Sie nicht das ganze Jahr über gearbeitet haben, bekommen Sie die volle Pauschale also nur, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben. Lagen Ihre Ausgaben über der Pauschale, müssen Sie für Steuerabsetzungen einzeln in der Steuererklärung angeben.“

Arbeitsmittel mit Wert von bis zu 110 Euro häufig ohne Nachweis absetzbar

Neben den geläufigen Steuerabsetzungs-Gründen wie Fahrtkosten – 30 Cent pro Kilometer, 38 Cent ab dem 21. Kilometer der einfachen Wegstrecke – oder Versicherungen können auch Arbeitsmittel von der Steuer abgesetzt werden. Ein Vorteil laut „WISO Steuer“: Viele Finanzämter erkennen Arbeitsmittel mit einem Wert bis zu 110 Euro sogar ohne Nachweis erspart – Ihnen bleibt also haufenweise Papierkram erspart. Das funktioniert übrigens auch noch bei anderen Bereichen in Ihrer Steuererklärung.

Auch im Homeoffice wird allerlei Zubehör benötigt – das Sie von der Steuer absetzen können.

Der Wert des Arbeitsmittels spielt also logischerweise eine große Rolle. Liegt der Kaufpreis unter 952 Euro brutto – ca. 800 Euro netto – handelt es sich um ein geringfügiges Wirtschaftsgut. In diesem Fall darf der gesamte Kaufpreis im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend gemacht werden. Überschreitet das Arbeitsmittel jedoch den Wert von 952 Euro brutto, muss der Kaufpreis über mehrere Jahre hinweg in der Steuererklärung verteilt werden. Dasselbe gilt übrigens, wenn Sie bereits gebrauchte Arbeitsmittel kaufen und diese absetzen möchten.

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Berufskleidung, Büromittel oder IT-Ausrüstung – die Liste an absetzbaren Arbeitsmitteln ist lang. Wichtig ist nur, dass Sie diese für die Arbeit benötigen. Beispiel: Haben Sie im Homeoffice neben Ihrem Laptop eine Schreibtischlampe zur optimalen Beleuchtung stehen, zählt das als Arbeitsmittel. Das teuer erworbene Bild an der Wand jedoch zählt nicht dazu, da dieses Ihnen nicht bei der Arbeit hilft. Eine Übersicht an (möglichen) absetzbaren Arbeitsmitteln:

Von der Steuer absetzbare Büromittel

  • Stifte
  • Notizzettel
  • Büroklammern
  • Ordner
  • Blöcke
  • Locher

Von der Steuer absetzbare Büroausstattung – beispielsweise im Homeoffice

  • Schreibtisch
  • Schreibtischlampe
  • Aktenschrank
  • Stuhl
  • Papierkorb
  • Sideboard

Von der Steuer absetzbare IT-Utensilien

  • Drucker
  • Diensthandy
  • Computer/Laptop
  • USB-Steckdosen
  • Headset
  • Externe Festplatte
  • Kopierer

Von der Steuer absetzbare Berufskleidung

  • Sicherheitsschuhe
  • Blaumann
  • Labormantel
  • Kochkittel
  • Warnweste

Darüber hinaus können bei Bürojobs auch noch Arbeitsmittel wie Fachliteratur oder Wörterbücher als Werbungskosten abgesetzt werden. Aber auch in klassischen Handwerker-Berufen können Arbeitsutensilien wie Hammer oder Schraubschlüssel und viele weitere mehr von der Steuer abgesetzt werden.

Ebenfalls interessant: Ihre Kfz-Steuer können Sie ganz einfach selbst berechnen.

Rubriklistenbild: © Westend61/IMAGO

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