Hubraum und CO₂-Verbrauch wichtig

Kfz-Steuer berechnen – mit nur vier Angaben zur korrekten Summe

Jährlich wird die Kfz-Steuer fällig. Fahrzeughalter können anhand einiger Daten im Vorfeld ganz einfach berechnen, welche Summe sie zahlen müssen.

„Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, die auf die Teilhabe am Rechts- und Wirtschafts­verkehr erhoben wird, die Ertrags- und Verwaltungshoheit liegt beim Bund. Zuständig für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.“ So beschreibt das Bundesfinanzministerium auf seiner Homepage die Kfz-Steuer. Anders als häufig angenommen sind die Einnahmen aus der Steuer nicht zweckgebunden für den Bau und die Erhaltung des Straßennetzes, sondern dienen der als allgemeine Haushaltseinnahmen der Deckung aller Ausgaben.

Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie.
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent).
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr.
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen.
Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Das Angenehme: Die Kfz-Steuer kann bequem und schnell selbst berechnet werden, die Kosten können Sie also bereits frühzeitig in Ihrem privaten Haushaltsplan berücksichtigen. Wem vor komplizierten Steuerberechnungsprogrammen graust, muss bei der Kfz-Steuer keine Angst haben. Zahlreiche Homepages bieten die Berechnung kostenlos an, unter anderem das Bundesfinanzministerium direkt auf seiner Homepage. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre Summe in wenigen Schritten herausgefunden haben.

Vier Kriterien entscheiden über Höhe der Kfz-Steuer

Zunächst müssen Sie die betroffene Fahrzeugart angeben. Bei Pkws wird dabei nochmal zwischen verschiedenen sechs Erstzulassungsdaten unterschieden:

  • Erstzulassung bis 4. November 2008
  • Erstzulassung zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009
  • Erstzulassung zwischen 1. Juli 2009 und 31. Dezember 2011
  • Erstzulassung zwischen 1. Januar 2012 und 31. Dezember 2013
  • Erstzulassung zwischen 1. Januar 2014 und 31. Dezember 2020
  • Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021
Wie hoch fällt meine Kfz-Steuer aus? Diese Frage kann sich jeder ganz schnell selbst beantworten.

Neben den Pkws gibt es selbstverständlich noch weitere Fahrzeugarten, die in der Steuerberechnung ausgewählt werden können: Anhänger, reine Elektrofahrzeuge, Motorräder, Leichtfahrzeuge, Nutzfahrzeuge, Oldtimer und Wohnmobile. Dass auch Traktoren möglicherweise demnächst mit Kfz-Steuern belegt werden, war einer der Gründe dafür, dass die Bauern zuletzt auf die Barrikaden gingen. Nach der Auswahl der Fahrzeugart geht es mit der Antriebsart weiter. Hierbei gibt es nur zwei Optionen: Otto/Wankel und Diesel. In der Regel müssen Halter mit Dieselmotor mit höheren Ausgaben bei der Kfz-Steuer rechnen.

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Die Hälfte ist nun bereits erledigt, es folgen die beiden letzten Schritte. Zunächst müssen Sie als Fahrzeughalter die Größe Ihres Hubraums in Kubikzentimetern (ccm) angeben. Anschließend fehlt noch der CO₂-Wert Ihres Fahrzeugs, der gewöhnlich in Gramm pro Kilometer beziffert wird. Innerhalb weniger Sekunden spuckt Ihnen die Website die Summe aus, mit der Sie für die diesjährige Kfz-Steuer rechnen müssen – ganz einfach und unkompliziert.

Nur bei Dienstwägen kann die Kfz-Steuer abgesetzt werden

Absetzen können Sie die Kfz-Steuer im übrigen nur in einem Fall – wenn Sie einen Dienstwagen fahren. Da sich die Regelungen bei der Kfz-Steuer immer mal wieder ändern, lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf eine Informations-Website wie der des ADAC. Dort steht unter anderem geschrieben, dass in den letzten Jahren die Kfz-Steuer besonders bei SUVs und Sportwägen, die viel Sprit verbrauchen, angestiegen ist. Von der Kfz-Steuer befreit sind weiterhin Elektroautos.

Rubriklistenbild: © Steinach/IMAGO

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