Vorzeitiger Ruhestand

Rente und Gehalt gleichzeitig? Drei Tücken sollen Sie kennen

Wer vorzeitig in Rente geht, kann unbegrenzt Einkommen hinzuverdienen. Dabei lauern jedoch einige Stolperfallen, die Sie beachten sollten.

Die Renten sollen im Sommer deutlich steigen. Wie das Bundessozialministerium am Dienstag mitteilte, beläuft sich die Erhöhung für die insgesamt 21 Millionen Rentner auf 4,57 Prozent. Seit dem vergangenen Jahr ist zudem die sogenannte Hin­zu­ver­dienst­gren­ze bei vorgezogenen Altersrenten weggefallen. Das heißt, dass Rentner – egal ob sie regulär oder frühzeitig in den Ruhestand gegangen sind – unbegrenzt Geld hinzuverdienen können. Kombiniert mit der höheren Renten könnte der Anreiz auf ein vorzeitiges Beantragen der Pension steigen. Allerdings gibt es finanzielle Fallen, die Sie bedenken sollten.

1. Hohe Steuern

Wer beschließt, neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit eine frühzeitige Rente in Anspruch zu nehmen, dem drohen steuerliche Einbußen. Beide Einkünfte zusammen können Sie schnell in einen hohen Steuersatz rutschen lassen, erklärt das Portal Finanztip. Von der Frührente müssen Sie demnach im schlimmsten Fall ein Drittel oder mehr wieder abgeben. Zwar wurde für das Gehalt vom Arbeitgeber bereits die Lohnsteuer einbehalten.Von der zusätzlichen Rente müssen jedoch 84 Prozent versteuert werden, erklärt Steuerberater Sascha Matussek der Bild.

Wer neben dem Arbeitslohn frühzeitig die Rente beantragen will, sollte sich besser von der Rentenversicherung beraten lassen.

Wie viel Geld Sie im Detail abgeben müssen, wird erst bei der Steuererklärung klar. Unter Umständen kann dann eine saftige Nachzahlung drohen. Deshalb sollten Sie unbedingt Geld zur Seite legen. „Das ist essenziell, da die meisten Arbeitnehmer es nicht gewohnt sind, mit größeren Nachzahlungen bei ihrer Steuererklärung konfrontiert zu werden“, betont Sascha Matusse.

2. Finanzieller Verlust durch Rentenkürzung

Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen unabhängig vom Nebenverdienst 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen, informiert die Deutsche Rentenversicherung. Prozentuale Rentensteigerungen wirken sich weniger stark aus. Das Portal Finanztip vergleicht das mit einem negativen Zinseszinseffekt: Mit jeder Rentenerhöhungen wächst also das Minus durch die Rentenkürzung mit.

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Dieser Verlust übersteigt irgendwann die Mehreinnahmen durch die Frührente. Ab welchem Alter genau dieser Fall eintritt, hängt von individuellen Faktoren wie Steuersatz, Rentenhöhe, Gehalt oder Alter ab, erklärt Finanztip. Um Ihre individuelle Situation zu besprechen, sollten Sie sich von der Rentenversicherung beraten lassen.

3. Kein Anspruch auf Arbeitslosen- und Krankengeld

Rentner, die erwerbstätig sind, haben weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Krankengeld und verlieren damit eine wichtige Absicherung. Ist Ihr Gehalt die Haupteinnahmequelle, wirkt sich dieser Nachteil größer aus, als wenn die Rente die Haupteinnahmequelle wäre, betont Finanztip.

Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie.
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent).
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr.
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen.
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Anders verhält es sich bei der Teil-Rente. Dabei bleiben die Ansprüche auf Krankengeld, Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld erhalten. Wer darüber nachdenkt, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, kann hier zu einem Trick greifen: Denn die beantragte Teil-Rente darf bis zu 99,99 Prozent der Vollrente betragen. Der Verlust ist also minimal, wie die Bild an folgendem Beispiel erklärt: Bei einer Durchschnittsrente von 1500 Euro käme man auf den Abzug von 15 Cent im Monat.

Rubriklistenbild: © Pond 5 Images/Imago

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