Ab Kenntnis sechs Wochen

Erbe ausschlagen: Wer dann erbt und was Sie beachten müssen

Das Erbe kann Fluch und Segen sein. Denn nicht nur Vermögen wird vererbt, sondern auch Schulden. Was Sie beachten sollten, wenn Sie das Erbe ausschlagen.

Im Leben sollten sich alle damit auseinandersetzen, was passiert, wenn man nicht mehr so handeln kann, wie man will. Passieren kann dies beispielsweise durch einen Unfall, eine Erkrankung oder das Alter. Wenn Sie wollen, dass Ihr Wille auch dann noch zählt, wenn Sie sich nicht (mehr) aktiv dafür einsetzen können, kann eine Vorsorgevollmacht helfen. Durch ein Testament können Sie regeln, wer Ihr Hab und Gut bekommen soll, wenn Sie verstorben sind. Aber Achtung, Ihr Wille sollte handschriftlich festgehalten sein. Die andere Seite, also die Menschen, die als Erbe eingesetzt sind, können dann entscheiden, wie sie damit umgehen wollen. Beispielsweise kann das Erbe ausgeschlagen werden – wann das sinnvoll ist, was es zu beachten gibt und wer dann erbt.

Erbe ausschlagen: nach Kenntnis haben Sie sechs Wochen Zeit

Wollen Sie ein Erbe ausschlagen müssen Sie die Frist von sechs Wochen dafür beachten.

Erben Sie etwas, dann gehen die Rechte und Pflichten auf Sie über – das bedeutet, dass Sie nicht nur das vorhandene Vermögen oder Immobilien erhalten, sondern auch die Schulden des Verstorbenen. Daher sollten Sie sich zeitnah einen Überblick über die finanzielle Situation des Erblassers verschaffen. Möchten Sie das Erbe ausschlagen, muss dies innerhalb von sechs Wochen geschehen, nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben, informiert die Verbraucherzentrale. Übrigens, wurde das Testament bei Gericht hinterlegt, erhalten Sie als Erben ein Schreiben vom Nachlassgericht, darin ist eine Frist festgelegt. Gibt es kein Testament, gilt die Frist bei der Kenntnis des Todes des Erblassers.

Wegen Schulden Erbe ausschlagen: denken Sie an Ihre minderjährigen Kinder

Sie erben, weil ein Elternteil verstorben ist und schlagen die Erbschaft aus, weil Sie Schulden erben würden. Damit bewirken Sie, dass Sie in der Erbfolge nicht mehr vorkommen. Haben Sie Kinder, sind diese erbberechtigt und in der Erbfolge nach Ihnen. Das bedeutet, dass Sie für Ihre minderjährigen Kinder das Erbe ausschlagen sollten.

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Erbschaft ausschlagen: Wer erbt danach?

Sie haben die Erbschaft ausgeschlagen, an wen geht das Erbe dann? Liegt dieser Fall vor, kommt es darauf an, ob ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt oder nicht. Fehlt ein Testament, dann werden die nachrückenden Erben anhand der gesetzlichen Erbfolge ermittelt, informiert das Portal Erbrecht-ratgeber.de. Dies bedeutet, wenn Sie als Kind eines Verstorbenen die Erbschaft ausschlagen, rücken Ihre Kinder (also die Enkel des Verstorbenen) nach. Schlagen diese als Erben ebenso aus, werden Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten des Verstorbenen berücksichtigt, informiert Recht-rotenburg.de.

Gibt es ein Testament oder ein Erbvertrag, muss ermittelt werden, ob der Erblasser einen Ersatzerben benannt hat, informiert Erbrecht-ratgeber.de. Ist dieser benannt, tritt dieser an die Stelle des ausschlagenden Erben. Ist kein Ersatzerbe benannt, können aufgrund der gesetzlichen Auslegungsregel Abkömmlinge des Ausschlagenden erben. Dabei muss allerdings geprüft werden, ob dies im Sinne des Erblassers wäre, so der Erbrecht-Ratgeber weiter. Gegebenenfalls kann der Erbteil auch auf die übrigen Erben aufgeteilt werden, sodass sich das Erbe jeweils erhöhen würde. Greift die Regel nicht, kann die gesetzliche Erbfolge für den ausgeschlagenen Erbanteil greifen.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Was passiert, wenn alle Erben die Erbschaft ausschlagen?

Schlagen alle Erbberechtigten die Erbschaft aus, erbt der Staat, informiert die Verbraucherzentrale. Dieser kann das Erbe nicht ablehnen. Für die Schulden des Erblassers kommt der Staat allerdings nicht auf.

Rubriklistenbild: © Herrmann Agenturfotografie/Imago

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