Studie

Inflationsprämie: Wie viel Geld gab es für Beschäftigte bisher im Schnitt?

Noch bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Inflationsprämie steuerfrei gewähren. Viele Beschäftigte haben davon schon profitiert, wie eine Studie darlegt.

Knapp 26 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben zwischen 2022 und 2024 Inflationsausgleichsprämien in Höhe von mehr als 52 Milliarden Euro erhalten. Das geht aus einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Böckler-Stiftung hervor. Darin enthalten sind sowohl sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als auch Beamte.

Prämie von bisher im Schnitt 1.953 Euro

Die Zahlen stützen sich auf eine repräsentative Umfrage des IMK. Rund 23,9 Millionen und damit etwa 69 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland bekamen demnach eine oder mehrere Inflationsausgleichsprämien. Im Schnitt wurden ihnen insgesamt 1.953 Euro gezahlt. Der Wert kann sich bis Jahresende noch erhöhen, weil weitere Zahlungen fließen könnten. Knapp zwei Millionen Beamte erhielten jeweils 3.000 Euro.

Noch bis Ende 2024: Inflationsprämie von bis zu 3.000 Euro möglich

Noch bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig eine solche Inflationsprämie, auch Inflationsausgleichsprämie genannt, gewähren. Bis zu 3.000 Euro dürfen sie ihren Beschäftigten im Begünstigungszeitraum als Inflationsprämie steuer- und abgabenfrei bezahlen. Eine Voraussetzung ist allerdings, dass die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Die Inflationsausgleichsprämie – als freiwillige Leistung seitens des Arbeitgebers – kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.

Viele Beschäftigte haben von der Inflationsausgleichsprämie schon profitiert, wie eine Studie darlegt. Die Prämie können Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig noch bis Ende des Jahres steuerfrei gewähren. (Symbolbild)

Nicht nur Vollzeitbeschäftigte können profitieren

Profitieren können Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, aber beispielsweise auch geringfügig und kurzfristig Beschäftigte wie Minijobber und Aushilfskräfte oder Auszubildende, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe in einer Mitteilung informiert hatte. Was sollten Beschäftigte berücksichtigen, die in Teilzeit arbeiten? Der Arbeitgeber habe die Möglichkeit, die Prämie an die geleistete Arbeitszeit zu binden und entsprechend anteilig auszuzahlen, hieß es in einem Beitrag auf Stepstone.de. Wenn man in Teilzeit arbeite, sei es grundsätzlich empfehlenswert, beim jeweiligen Arbeitgeber nachzufragen, wie hoch der mögliche Inflationsausgleich ausfalle, erläuterte das Jobportal.

Auszahlung auch bei mehreren Beschäftigungen möglich

„Die Steuerbefreiung kann für jedes Dienstverhältnis gesondert in Anspruch genommen werden, wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel aufeinanderfolgende oder nebeneinander bestehende Dienstverhältnisse hat“, informierte zudem die Techniker Krankenkasse auf ihrer Website. „Das gilt auch bei mehreren Dienstverhältnissen, die mit unterschiedlichen Arbeitgebern verbundener Unternehmen bestehen“, heißt es dort. Arbeitgeber müssten daher nicht prüfen, ob ihre Arbeitnehmer die Prämie bereits bei einem anderen Arbeitgeber erhalten hätten, schreibt die TK. Ausnahme: „Bei mehreren aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen bei demselben Arbeitgeber wird die Steuerbefreiung nur einmalig gewährt.“

Worauf sollte man bei einem Minijob mit Blick auf die Verdienstgrenze achten? Darüber informierte die Lohnsteuerhilfe Bayern in einer Mitteilung: Die Inflationsausgleichsprämie werde „zwar zusätzlich zum Verdienst ausbezahlt, aber dem Jahresentgelt in Bezug auf die Verdienstgrenze bei geringfügig Beschäftigten nicht hinzugerechnet“. Bei mehreren Minijobs könnten Betroffene „aus jedem Beschäftigungsverhältnis die vollen 3.000 Euro Prämie unabhängig voneinander“ bekommen.

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Steuerfreie Prämie, um Folgen der Inflation abzufedern

Die Inflationsausgleichsprämie habe die Sorgen und die finanziellen Auswirkungen der hohen Inflation bei vielen Haushalten abmildern können, sagten die Autoren der Studie, Jan Behringer und Sebastian Dullien. „Die Kauflaune hat sich dadurch stabilisiert.“ Rund zwei Drittel der Arbeitnehmer haben die Einmalzahlung als mittlere bis große Entlastung in Zeiten hoher Preise empfunden, wie die Umfrage zeigt. Beschäftigte mit Prämie wollen demnach spürbar seltener ihren Konsum einschränken als jene, die keine erhalten haben. Besonders stark war der positive Effekt den Forschern zufolge bei Reisen und Urlaub, Freizeit, Unterhaltung und Kultur, Restaurantbesuchen sowie bei Wohnungsinstandhaltung.

Um die Folgen der Inflation abzufedern, hatte die Bundesregierung Unternehmen 2022 die Möglichkeit eingeräumt, ihren Angestellten noch bis Ende 2024 eine Inflationsausgleichsprämie von maximal 3.000 Euro zu zahlen. Darauf sind keine Steuern und Abgaben fällig. (Mit Material der dpa)

Rubriklistenbild: © Zoonar.com/Yuri Arcurs Peopleimages.com/Imago

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