Altersvorsorge

Wichtiges Dokument für die Rente: Jahresmeldung prüfen und aufbewahren

Bis spätestens Ende Februar erhalten Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber die Bescheinigung über die 2023 an die Rentenversicherung abgegebene Jahresmeldung.

Beschäftigte sollten in den kommenden Wochen und bis spätestens Ende Februar Post erhalten. Darüber informierte die Deutsche Rentenversicherung: „Sie bekommen die jährliche Bescheinigung über die 2023 an die Rentenversicherung abgegebene Jahresmeldung“, heißt es in der Mitteilung vom 5. Januar.

Die Deutsche Rentenversicherung informiert darüber, dass man die Jahresmeldung gut prüfen und aufbewahren sollte. (Archivbild/Symbolbild)

Wichtiges Dokument für die Rente: Jahresmeldung prüfen und aufbewahren

Die Jahresmeldung beinhaltet Angaben zur Dauer der Beschäftigung und zur Höhe des Verdienstes. „Weil diese Daten für die spätere Rente von großer Bedeutung sind, sollten sie immer überprüft werden“, erinnert die Deutsche Rentenversicherung. „Falsche Angaben können nämlich die Rentenhöhe und mögliche Rentenansprüche negativ beeinflussen.“

Sie wünschen sich wertvolle Geldspar-Tipps?

Der „Clever sparen“-Newsletter von Merkur.de hat immer donnerstags die besten Geldspar-Tipps für Sie.

Schon erhalten? Stimmen Sie mit ab.

Rentenversicherung empfiehlt, alle Daten abzugleichen

Beschäftigte sollten daher stets ihren Namen, die Versicherungsnummer, die Beschäftigungsdauer und den Bruttoverdienst abgleichen, so der Rat. „Fehler in der Jahresmeldung sollten sie dann ihrem Arbeitgeber mit der Bitte um Korrektur mitteilen.“

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Die Rentenversicherung empfiehlt außerdem, die Jahresmeldung gut aufzubewahren, denn sie dient als Nachweis über die gezahlten Rentenbeiträge.

Sie wollen den Artikel ausdrucken oder speichern?

Mit unserer neuen Drucken-Funktion können Sie sich all ihre Lieblingsartikel kostenlos ausdrucken oder auf ihrem mobilen Endgerät speichern. Klicken Sie dazu einfach am Anfang des Artikels auf das Drucker-Symbol rechts über dem Artikelbild.

Rubriklistenbild: © Marijan Murat/dpa

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare