Experte warnt

Achtung bei der Suche nach einem Parkplatz: Das Verschieben von Verkehrsschildern ist illegal

Parkplatznot kann erfinderisch machen. Doch wer Schilder verrückt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld, warnt ein Experte.

Die Suche nach einem Parkplatz kann schnell zur Geduldsprobe werden. Überall scheint es voll zu sein. Wenn man schließlich einen freien Platz entdeckt, ist oft ein Parkschein erforderlich. Oftmals verhindert auch ein temporäres Halteverbot, dass man sein Auto parken kann. Die Verlockung, das Schild einfach zu verschieben, um genug Platz zu schaffen, ist groß. Aber ist das legal?

Parkplatz-Trick mit Folgen: Schilder-Verschieben ist kein Kavaliersdelikt

Die Bild hat genau diese Frage an den Verkehrsrechtsanwalt Christian Marnitz von Geblitzt.de gerichtet. Der Fachmann rät dringend davon ab, ein Verkehrsschild zu verschieben – es könnte als kriminelle Handlung eingestuft werden. Es handelt sich dabei um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b Strafgesetzbuch) und Amtsanmaßung (§ 132 Strafgesetzbuch), die entsprechend geahndet werden können.

Verkehrsschilder verrücken ist kein Kavaliersdelikt.

Für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr kann das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorsehen. Aber auch eine Geldstrafe ist möglich. Entscheidend sind die Schwere des Vergehens und mögliche Vorstrafen. Bei Amtsanmaßung ist das Strafmaß geringer: Es reicht von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Gefängnis.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Verkehrsschild Fahrradstraße
Verkehrszeichen Radschnellweg
Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Vorsicht bei selbstgemachten Verkehrsschildern: Es droht eine Geldstrafe

Interessanterweise könnte auch das Aufstellen eines Verkehrsschildes als kriminelle Handlung angesehen werden. „Das gilt übrigens auch für Zeichen oder Schilder, die mit echten Verkehrszeichen verwechselt oder deren Wirkung beeinträchtigen können“, unterstreicht Martnitz. „Beispielsweise dann, wenn man ein selbst gebasteltes Tempo-30-Schild im Vorgarten aufstellt.“

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Wer also einfach ein Verkehrsschild in seinem Vorgarten aufstellt, muss mindestens mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Wenn jedoch bestimmte Verkehrsschilder im Winter verschneit sind, bleibt man straffrei. Und auch wenn der Parkschein verschneit ist, müssen Autofahrer nicht mit einem Strafzettel rechnen.

Rubriklistenbild: © Horst Galuschka/Imago

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