Tempolimt und Parkverbot

Autofahren im Winter: Kein Bußgeld bei verschneiten Schildern – doch Nachweis ist schwierig

Verschneite Verkehrsschilder sind im Winter unter Umständen nicht gültig, ein Bußgeld fällt dann nicht an. Doch der Nachweis ist oft schwierig und teuer.

Im Winter stellen Schnee und Eis Autofahrer vor besondere Herausforderungen. Wer das Auto nicht richtig freiräumt, kassiert schnell ein Bußgeld. Doch es geht auch umgekehrt, denn Schnee kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dazu führen, dass es eben keine Strafe gibt.

Und das hat einen Grund, denn bei Verkehrsschildern gilt in Deutschland der Sichtbarkeitsgrundsatz. Heißt: Verkehrszeichen müssen mit „raschem und beiläufigem Blick“ erkennbar sein, ohne dass Autofahrer weiter überlegen müssen. So hat das Bundesverwaltungsgericht im März 2008 entschieden.

Ist das Verkehrszeichen wegen Schnee nicht problemlos lesbar, ist es unter Umständen auch nicht mehr gültig.

Autofahren im Winter: Kein Bußgeld bei verschneiten Schildern?

Bei einem stark verschneiten, vereisten oder verschmutzen Schild wäre das beispielsweise nicht der Fall. Dann sind diese für Autofahrer unter Umständen nicht mehr gültig, wie Auto, Motor und Sport berichtet. Relvant ist das vor allem bei Verbots- oder Beschränkungsschildern.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Kassieren Autofahrer im Winter also ein Knöllchen wegen Falschparken oder werden geblitzt könnten sie mit Glück um das Bußgeld herum kommen. Sie müssen jedoch glaubhaft nachweisen können, dass das Verkehrszeichen nicht erkenn oder lesbar war. Grade nach längerer Zeit kann das schwierig und teuer werden. Etwa, weil ein Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes notwendig ist. Vor Ort haben es die Autofahrer indes leichter, da sie den Beamten das entsprechende Schild direkt zeigen können.

Autofahren im Winter: Kein Bußgeld für Parksünder bei verschneiter Scheibe

Zudem sind einige Verkehrszeichen auch an ihrer Form zu erkennen. Ganz so einfach ist es also nicht und auch für Ortskundige funktioniert die Ausrede nicht. Denn hier gehen Behörden und Gerichte in der Regel davon aus, dass diese die lokalen Verkehrsregeln auf regelmäßig befahrenen Strecken kennen.

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter unseres Partners 24auto.de.

Was aber ist, wenn man das Auto geparkt hat und es während der Abwesenheit schneit? Immerhin müssen Anwohnerparkausweise, Parkschein oder eine Parkscheibe laut der Straßenverkehrsordnung gut lesbar angebracht sein. Müssen Autofahrer also ständig die Windschutzscheibe vom Schnee oder Eis befreien? Nein, in diesem Fall droht auch Parksündern kein Knöllchen. Falls doch: Einfach an die ausstellende Behörde wenden und dort den Anwohnerparkausweis oder den Parkschein mit einem Bild des verschneiten Autos vorlegen.

Rubriklistenbild: © Rene Traut/Imago

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare