Thema in Hamm
Rat verhindert City-Bordell mit rechtlichen Hürden
[UPDATE 19 Uhr] HAMM - Über einer formaljuristische Fingerübung hat der Hammer Stadtrat am Dienstagnachmittag die Einrichtung eines Bordells in der Innenstadt verhindert. Damit ist ein Rotlichtmillieu in direkter Nachbarschaft zur Fußgängerzone jetzt unmöglich.
Eine Spielhalle ist schon da, und dann bot ein Immobilienmakler das dreistöckige Gebäude auch noch als Standort für ein Laufhaus mit
Zimmervermietung - also für ein Bordell - an. Keine guten Aussichten für die Ritterstraße, die, parallel zu Hamms Fußgängerzone, ohnehin schon über genug Leerstände zu klagen hat.
Nun hat der Rat die avisierte Änderung des Bebauungsplans erwartungsgemäß und ohne weitere Aussprache abgenickt. Er umfasst nicht nur die Ritterstraße, sondern rund 1,4 Hektar im Umkreis. Durch den Bebauungsplan entsteht nun die Möglichkeit, die Ansiedelung von Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben planungsrechtlich zu steuern.
Der Geltungsbereich des Plangebietes führt entlang des Westrings und des Westenwalls und umfasst das City-Center, das Westentor und einen Teil der Ritterstraße. Für das Plangebiet besteht bereits ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1974, dieser war aber mit seinen Festsetzungen in weiten Teilen überholt. Deshalb war eine komplette Überarbeitung des Bebauungsplans notwendig. Die gewerbliche Zimmervermietung wurde damit gleich mit beerdigt. - WA/asc
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