Rat entscheidet am 10.12.
Bebauungsplan soll Rotlicht-Betrieb verhindern
HAMM - Die Stadt setzt planungsrechtlich alle Hebel in Bewegung, um ein Bordell am Westentor zu verhindern. Dafür soll der Bebauungsplan geändert werden. Dann könnten entsprechende Bauanträge auf die lange Bank geschoben werden – bis das mögliche Interesse eines Investors aus dem Rotlichtbereich erlischt.
Eine Handhabe gegen die im Oktober bekannt gewordenen Bordellpläne eines münsterländischen Immobilienmanagers sieht die Stadt in einem
Verfahren, das sie bisher hauptsächlich zur Verhinderung von Spielhallen anwandte. 2010 war vom Rat ein „Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten“ beschlossen worden. Im Stadtzentrum sollen demnach nur noch Vergnügungsstätten zugelassen werden, wenn negative städtebauliche Auswirkungen ausgeschlossen sind.
Bordelle tauchen im Steuerungskonzept zwar nicht auf, da ihnen 2010 keine Bedeutung zugemessen worden war, wie es in einer Beschlussvorlage der Verwaltung heißt. Gleichwohl erwarte man von so einem Betrieb negative städtebauliche Auswirkungen. Gerade die Ritterstraße, an der das fragliche Gebäude liegt, habe sich in den vergangenen Jahren negativ entwickelt. Ein Bordell könne diese Entwicklung noch verschärfen.
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Es gehe nun darum, die Bereiche „rund um das City-Center (...) in einem Bebauungsplanverfahren an die Steuerungsziele des Vergnügungsstättenkonzepts anzupassen“, heißt es etwas umständlich in der Beschlussvorlage. Das Baurecht bemüht die Stadt in solchen Fällen, weil mit einem Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan Baugesuche für Bordelle zurückgestellt werden können.
Ein möglicher Investor müsste also mindestens mit einer nennenswerten Verzögerung seines Vorhabens rechnen. Der aktuelle Bebauungsplan gilt für Westentor, City-Center und den westlichen Teil der Ritterstraße. Der Rat entscheidet über die Änderung in seiner Sitzung am 10. Dezember. - jf
