Strenge Vorgaben und Auflagen

1. Mai 2023 in der Geithe: Was Maigänger wissen sollten

800 junge Menschen waren zum Maigang in die Geithe gekommen
+
Mit oder ohne Bollerwagen: Hunderte junge Menschen verbrachten den 1. Mai 2022 in der Geithe.

Auch am 1. Mai 2023 wird die Geithe in Hamm wieder Schau- und Treffpunkt für besonders viele Maigänger sein. Mit Vorgaben und Auflagen will die Stadt erneut Probleme wie in früheren Jahren verhindern.

Hamm - Erneut wird in Hamm am 1. Mai 2023 in Teilen der Geithe zwischen 11 und 19 Uhr das Grillen sowie jede Art von offenem Feuer verboten sein. Betroffen sind die Straße „In der Geithe“ zwischen der „Lange Reihe“ und „Auf dem Südfelde“ sowie jeweils auch beide Straßenseiten.

Ebenso dürfen keine besonderen Bollerwagen und Handkarren mitgebracht werden, die über das handelsübliche Standardmaß hinaus gehen – also zum Beispiel selbstgebaute Mottowagen. Hier ist der betroffene Bereich sogar noch größer: Er beginnt in der Geithe an der Kreuzung Lange Reihe und umfasst weiterhin die Kreuzungen Im Nachtigallental/Bürgerwald und In der Geithe/Auf dem Südfelde sowie den Bereich ab dem Zugang vom Geithewald zur Straße In der Geithe.

Ausgenommen in beiden Fällen sind die Anwohner des betroffenen Gebietes auf ihren Privatgrundstücken.

1. Mai in der Geithe: Allgemeinverfügung begründet Verbote

Das besagt eine Allgemeinverfügung, die Oberbürgermeister Marc Herter im Vorfeld veröffentlichen ließ. Der OB greift mit dem Verbot wie schon im Vorjahr die teils massiven Müll- und Lärm-Probleme durch ausufernd feiernde Gruppen in der Geithe vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie auf, bezieht sich aber auch kritisch auf das vergangene Jahr: „(...) 2022 hat sich wieder eine Situation wie im Jahre 2019 und Vorjahren dargestellt.“

2019 waren bis zu 3000 Personen in die Geithe gekommen; erhebliche Mengen Müll und Leergut von alkoholischen Getränken blieben damals zurück. Aufgrund der Präsenz der Einsatzkräfte blieb die Stimmung immerhin insgesamt friedlich. 2018 hatten Anlieger wegen des Verhaltens der Maigänger einen öffentlichen Brandbrief („...das reinste Sodom und Gomorrha“) formuliert und damit großes Aufsehen erregt. Vor zwölf Monaten feierten rund 800 überwiegend junge Leute weitgehend friedlich.

Maigang Richtung Geithe

Maigang Richtung Geithe
Maigang Richtung Geithe
Maigang Richtung Geithe
Maigang Richtung Geithe
Maigang Richtung Geithe

1. Mai in der Geithe: Alkohol und Feuer die Hauptprobleme

Insbesondere mit Einmalgrills, aber auch mit offenem Feuer sei es auch wegen des mitunter starken Alkoholkonsums immer wieder zu gefährlichen Situationen gekommen. Die Grills seien in das trockene Gras gestellt und entzündet worden. Mehrfach sei dadurch das Gras auch entzündet worden und musste gelöscht werden. Häufig stünden grillende Personen „unter erheblichem Alkoholeinfluss“. Es seien brennende Grills umgeworfen worden, „wodurch es zu erheblichen Gefährdungen Dritter gekommen ist“.

Die Einsatzkräfte von Polizei und Ordnungsamt hätten immer wieder einschreiten müssen, „damit die Grills die Wiesen und Felder nicht verbrennen und Personen nicht verletzt wurden“. Das habe auch für offene Feuer gegolten. Offiziell wird das Verbot somit „vor dem Hintergrund der Brand- und Verletzungsgefahr erlassen“.

Das Verbot des Mitführens nicht handelsüblicher Bollerwagen begründet die Stadt damit, dass wie schon 2022 „mehrere Flächen in dem Bereich der Geithe nicht mehr zur Verfügung stehen“. Der südliche Teil der Straße In der Geithe sei aus Gründen des Anwohnerschutzes gesperrt. Gleiches gelte für den Zugang aus dem Geithewald.

Maigang und Aufräumen in der Geithe 2019

Maigang durch die Geithe
Maigang durch die Geithe
Maigang durch die Geithe
Maigang durch die Geithe
Maigang und Aufräumen in der Geithe 2019

Wie soll das Wetter in Hamm werden? Hier klicken!

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare